Sekundarstufe I integrierter Studiengang: Zulassung
Direkte Zulassung
Um direkt zum Studiengang Sekundarstufe I integriert zugelassen werden zu können, benötigen Sie
- eine gymnasiale Maturität oder
- ein EDK-anerkanntes Lehrdiplom oder
- einen Fachhochschulabschluss
Verfügen Sie über keinen der genannten Abschlüsse könnte eine der alternativen Zulassungsmöglichkeiten für Sie interessant sein.
Alternative Zulassungsmöglichkeiten
Wenn Sie über eine Fachmaturität oder Berufsmaturität verfügen, können Sie über das Zulassungsverfahren «sur dossier», die Passerelle oder eine Ergänzungsprüfung Niveau gymnasiale Maturität zum Studium zugelassen werden.
Zulassungsverfahren «sur dossier»
Falls Sie über 30 Jahre alt sind und in den Studiengang Kindergarten-/ Unterstufe, Primarstufe oder Sekundarstufe I eintreten möchten, aber nicht über den erforderlichen Bildungsabschluss verfügen, bietet die PH FHNW die Möglichkeit des Zulassungsverfahrens «sur dossier».
Weitere Informationen auf der Detailseite Zulassungsverfahren «sur dossier»
Ergänzungsprüfung Niveau gymnasiale Maturität
Die Prüfung bietet zum Beispiel die PH Bern, die PH Zürich oder die PH Luzern an.
Passerelle Berufs- oder Fachmaturität für universitäre Hochschulen
Diese wird gesamtschweizerisch durchgeführt und die auch den Zugang zu allen universitären Hochschulen eröffnet.
Im Bildungsraum Nordwestschweiz bieten die Aargauische Maturitätsschule für Erwachsene AME sowie das Gymnasium Kirschgarten in Basel einen fakultativen zweisemestrigen Vorbereitungskurs an.
Studienvariante Quereinstieg
Neben den Zulassungsbedingungen für das Regelstudium gelten für die Studienvariante Quereinstieg weitere Zulassungsbedingungen:
- Mindestalter 30 Jahre bei Studienantritt (Stichtag: 1. September)
- Berufstätigkeit von mindestens 300 Stellenprozenten im Rahmen von max. 7 Jahren (beispielsweise 3 Jahre 100% in 7 Jahren) nach Ausbildungsabschluss.
Zum Formular zur Bestätigung der Berufstätigkeit (PDF)
Um das Formular elektronisch ausfüllen zu können, laden Sie das Anmeldeformular lokal auf Ihren Rechner herunter und öffnen Sie die Datei mit Acrobat Reader (die «Vorschau»-App von MacOS unterstützt z. B. die hinterlegten Formeln nicht). Dies ist zwingend notwendig, da sonst im Formular keine automatischen Berechnungen erfolgen. Unvollständige Formulare können nicht akzeptiert werden. - Berufseignungsabklärung erfolgt vor Studienbeginn
- Wenn Sie sich für eine Fremdsprache als Schulfach entscheiden (Englisch oder Französisch) muss mit der Anmeldung für die gewählte Fremdsprache der Nachweis des Sprachniveaus mit einem internationalen Zertifikat B2 oder höher (C1/C2) erbracht werden. Dies ist nicht erforderlich, wenn die gewählte Fremdsprache auf dem Maturitätszeugnis ausgewiesen ist.
- Berufsorientierung – vor Anmeldung:
- Überprüfung des Berufswahlentscheids durch 3 Hospitationshalbtage auf Zielstufe
Zur Information und zum Formular der Hospitation (PDF) - Durchführung eines Online-Selbsterkundungstests (CCT). Sie erhalten am Ende des CCT-Tests eine Bestätigung der Durchführung, die Sie bei der Anmeldung zur Studienvariante Quereinstieg hochladen.
Zu Informationen und Link zum Online-Selbsterkundungstest CCT
- Überprüfung des Berufswahlentscheids durch 3 Hospitationshalbtage auf Zielstufe
Beachten Sie auch die Hinweise zum Sprachkompetenznachweis Deutsch bei ausländischem Diplom und/oder nicht-deutscher Muttersprache.