Zulassungsverfahren «sur dossier» für Kindergarten-/Unterstufe, Primarstufe, Sekundarstufe I und Logopädie
Zulassung zum Studium möglich für erfahrene Berufspersonen für alle Studienvarianten der Studiengänge Kindergarten-/Unterstufe, Primarstufe, Sekundarstufe I und Logopädie.
Sind Sie eine erfahrene Berufsperson über 27 Jahre und möchten gerne Lehrer*in bzw. Logopäd*in werden, obwohl Sie die Zulassungsbedingungen nicht erfüllen? Die PH FHNW bietet Ihnen mit dem Zulassungsverfahren «sur dossier» eine vereinfachte Zugangsmöglichkeit.
- Zulassungsbedingungen für das Verfahren «sur dossier»
- Ablauf des Verfahrens
- Nachteilsausgleich
- Gültigkeit des Verfahrens
- Termine des Verfahrens
- Kontakt
Um für das Zulassungsverfahren «sur dossier» zugelassen zu werden, müssen Sie folgende Kriterien erfüllen:
- Mindestalter bei Studienbeginn 27 Jahre (Stichtag 1. September)
- Abschluss einer regulär mindestens dreijährigen Ausbildung auf der Sekundarstufe II (bspw. Berufslehre, Fachmittelschulausweis, Fachmaturität, Berufsmaturität, Fachhochschulreife)
- nachgewiesene Berufstätigkeit (300 Stellenprozente nach Abschluss der Ausbildung, innert acht Jahren)
- fremdsprachige Bewerber/innen: Nachweis Sprachkompetenz Deutsch Niveau C2
Bitte beachten Sie, dass gemäss den gesamtschweizerischen Regelungen Betreuungsaufgaben nicht an die verlangten 300 Stellenprozente Berufstätigkeit angerechnet werden können. Ebenso ist für diese Form der Zulassung eine Anrechnung von Berufserfahrung an das Studium nicht möglich (siehe unter «Anrechnungen»).
Das online eingereichte Dossier wird hinsichtlich der Zulassungsbedingungen und auf Vollständigkeit geprüft.
Reichen Sie bitte folgende Unterlagen (Online-Anmeldung) ein:
- Zulassungsausweis (bspw. eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ))
- korrekt ausgefülltes Formular „Bestätigung der Berufstätigkeit“ + entsprechende Nachweise (bspw. Arbeitszeugnisse)
- aktueller Lebenslauf
Vor Abklärung der Studierfähigkeit müssen alle Teilnehmenden an einer obligatorischen Informationsveranstaltung (online) teilnehmen.
Bei der Abklärung der Studierfähigkeit werden schlussfolgerndes Denken, mathematisches Wissen und Textverständnis geprüft. Dauer 1 Tag. Am Campus Brugg-Windisch.
Merkblatt zur Studierfähigkeitsabklärung (PDF)
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Zulassungsverfahren (PDF)
Zum Ausgleich von behinderungsbedingten Nachteilen können Studieninteressierte / Prüfungsteilnehmende mit Behinderung an der PH FHNW mit einem Gesuch geeignete Anpassungsmassnahmen beantragen. Ein Nachteilsausgleich bietet Prüfungsteilnehmenden die Möglichkeit, einen gleichwertigen Fähigkeitsnachweis in einer ihrer Behinderung angepassten Form zu erbringen.
Der vollständige Antrag muss schriftlich bei der zuständigen Stelle eingereicht werden. Bei einem Eingang eines Antrags auf Nachteilsausgleich bis spätestens in der Kalenderwoche 40 (Verfahren im Herbst) bzw. Kalenderwoche 14 (Verfahren im Frühjahr) ist die Bearbeitung des Antrags bis zur Abklärung der Studierfähigkeit sichergestellt. Bei verspätet eingegangenen Anträgen kann die rechtzeitige Bearbeitung nicht sichergestellt werden.
Hinweis: Ein Antrag auf Nachteilsausgleich muss zwingend bis zum Ende der Anmeldefrist zum Zulassungsverfahren eingereicht werden.
Ein bestandenes Zulassungsverfahren «sur dossier» gilt solange als Zulassungsausweis, wie sich das Zulassungsverfahren nicht wesentlich ändert.
Das Zulassungsverfahren wird zweimal jährlich durchgeführt.
- Zielgruppe: Das Verfahren im Herbst richtet sich an alle Studieninteressierte, die einen Studienstart im Herbstsemester des Folgejahres anstreben, unabhängig von der Studienvariante (Standard und Quereinstieg).
- Anmeldefenster: jeweils 1. September bis 31. Oktober
- Termine obligatorische Informationsveranstaltung: 6. oder 11. November 2025 jeweils um 18 Uhr online (Link wird nach Anmeldung verschickt)
- Termine Studierfähigkeitsabklärung: 17. November (nur für Wiederholende), 18. oder 19. November 2025 für Erstteilnehmende
- Kosten: CHF 500, für Wiederholende CHF 300
Zielgruppe: Das Verfahren im Frühjahr richtet sich an Wiederholer*innen des Verfahrens und an kurzentschlossene Studieninteressierte für die Zulassung zu den «Standard»-Studiengängen mit Studienbeginn im selben Jahr.
Hinweis: Der Anmeldung zum Studium Logopädie muss die Zulassungsbestätigung zum Zulassungsverfahren «sur dossier» beigefügt werden. Damit ist eine Anmeldung zum Studium erst nach erfolgter Anmeldung zum Zulassungsverfahren «sur dossier» möglich.
Anmeldefenster: jeweils 15. März bis 30. April
Termine obligatorische Informationsveranstaltung: folgen
Termine Studierfähigkeitsabklärung: 19., 20. oder 21. Mai 2026
- Kosten: CHF 500, für Wiederholende CHF 300
Die PH FHNW empfiehlt, sich vor der Anmeldung zum Studium etwas Zeit zu nehmen, um sich mit den Anforderungen des Lehrberufs auseinanderzusetzen und zu überprüfen, ob das Studium an der PH die richtige Wahl ist. Zur Selbsteinschätzung
Mit einem erfolgreich absolvierten Zulassungsverfahren haben Sie Zugang zu den Studiengängen Kindergarten-/Unterstufe, Primarstufe, Sekundarstufe I (integriert) und Logopädie, die jeweils wiederum diverse Studienvarianten beinhalten:
Zusätzlich zum «sur dossier»-Verfahren absolvieren Sie ein Zulassungspraktikum und bestehen die phoniatrische und logopädische Eignungsprüfung.
Mehr Informationen zum Zulassungspraktikum und den Eignungsprüfungen
Haben Sie inhaltliche Fragen zur Abklärung der Studierfähigkeit?
Fachstelle Eignungsabklärung
T +41 56 202 80 88
eignung.ph@fhnw.ch
Haben Sie Fragen zur Zulassung oder Anmeldung zum Zulassungsverfahren «sur dossier»?
Zentrale Studienadministration
zulassung-anerkennung.ph@fhnw.ch

