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Schulkultur gestalten | W...

Schulkultur gestalten | Wahlmodul oder Ergänzungsmodul

Jede Schule verfügt über ihre spezifische Kultur. Oft ist diese gewachsen und bietet dabei gerade für die Schulleitung interessante Gestaltungsmöglichkeiten. Denn die Gestaltung und Entwicklung der Schulkultur ist von grosser Bedeutung für das Lernumfeld. Eine positive Schulkultur fördert Motivation, Engagement und Zusammenarbeit. Eine kritische Analyse und Entwicklung der Schulkultur ermöglicht die Schaffung eines unterstützenden und inspirierenden Umfelds für Schüler*innen und Lehrpersonen. Eine starke Schulkultur trägt zur Verbesserung des Lernerfolgs bei und stärkt das gesamte Schulleben.

Eckdaten

ECTS-Punkte
3
Nächster Start
Mittwoch, 29.10.2025
Dauer
4.5 Tage: 2 Präsenztage, 2x0.5 Tage online, 1.5 Tage Asynchrone Arbeitszeit. Zusätzlich ca. 50h Selbststudium
Anmeldeschluss
Fr, 29.8.2025
Durchführungsort(e)
Campus Brugg-Windisch, Online
Preis
CHF 1890.–

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Ziele und Nutzen

Im Modul schärfen Sie Ihr Verständnis verschiedener Kulturaspekte in Schulen und lernen Strategien zum Kulturwandel in Organisationen kennen. Die Beschreibung verschiedener Schulkulturen, der Austausch darüber und Erkundungen bilden die Grundlage für eine konkrete Weiterentwicklung der Lern- und Lebensräume Ihrer eigenen Schule.

Wahl- und Anschlussmöglichkeiten

«Schulkultur gestalten» ist ein Wahlmodul des CAS Schulentwicklung und pädagogisch wirksame Schulführung und ein Ergänzungsmodul des DAS Schulleitung

Daten und Ort(e)

Mi, 29.10.2025, 13.30–17.00 Uhr
Sa, 8.11.2025, 8.30–16.30 Uhr
Mi, 19.11.2025, 13.30–17.00 Uhr
Sa, 29.11.2025, 8.30–16.30 Uhr

Campus Brugg-Windisch, Online

Dozierende

  • Sven Kohler, Dozent Schulführung und Schulentwicklung, PH FHNW
  • Maria Schmid, Dozentin für Pädagogik, Programmleiterin SOLE (Programm für soziales Lernen in der Schule und zur Gestaltung der Schulkultur), PH FHNW
  • Prof. Dr. Pierre Tulowitzki, Leiter Professur Bildungsmanagement und Schulentwicklung, PH FHNW

Voraussetzungen und Zulassung

Zielgruppe

  • Schulleiterinnen und Schulleiter
  • Schulhausleitende, QM-Verantwortliche und andere Fachverantwortliche im Schulbereich
  • Lehrpersonen mit lateralen Führungsfunktionen
  • Fachteamleitende (Unterrichtsteam, Logopädie, Deutsch als Zweitsprache, Spezielle Förderung SHP, Schulsozialarbeit, PICTS, usw.)
  • Führungs- und Fachpersonen mit Interesse an pädagogisch wirksamer Schulführung

Aufnahmekriterien

Das Weiterbildungsprogramm richtet sich an Schulleitende, Lehrpersonen und pädagogische Fachpersonen mit einem akademischen Abschluss einer anerkannten Hochschule und einschlägiger Berufspraxis von mindestens zwei Jahren nach Abschluss des Studiums.

Organisatorisches

Gebühren

CHF 1890.–

Kantonale Finanzierungen als Wahlmodul im CAS

Kanton AG: durch Kanton finanziert

Volksschule im Kanton Aargau

Die Teilnahme wird für alle Personen, die im Geltungsbereich des Gesetzes über die Anstellung von Lehrpersonen (GAL) tätig sind, vollumfänglich vom Kanton finanziert.
Für eine allfällige Mitfinanzierung von Weiterbildung über kommunale Gelder ist die Schulleitung bzw. der Gemeinderat der jeweiligen Schule zuständig.

Mittelschule und Berufsfachschule im Kanton Aargau

Die Teilnahme wird für alle Personen, die im Geltungsbereich des Gesetzes über die Anstellung von Lehrpersonen (GAL) tätig sind, vollumfänglich vom Kanton finanziert, sofern die Zielgruppe Lehrpersonen Sek II in der Ausschreibung erwähnt ist.
Für eine allfällige Mitfinanzierung von Weiterbildung über die Schule ist die Schulleitung zuständig.

Kanton SO: CHF 945 sind durch die Teilnehmenden zu bezahlen (Kategorie C)

Volksschule im Kanton Solothurn

Die unter «Preis» ausgeschriebenen Weiterbildungskosten werden in der Regel vom Kanton oder von der Gemeinde getragen.
Es gibt folgende Finanzierungskategorien:

  • Kategorie A: Der Kanton finanziert das Angebot zu 100%.
  • Kategorie B: Der Kanton und die Gemeinde finanzieren das Angebot zu je 50%. Die Zustimmung der Schulleitung für den Kursbesuch gilt als Kostengutsprache für den Gemeindeanteil.
  • Kategorie C: Der Kanton und die Gemeinde finanzieren einen variablen Teil der Kosten. Die Teilnehmenden bezahlen den verbleibenden Teil der Kosten.
  • Kategorie D: Die Teilnehmenden bezahlen die Kosten selbst. Eine allfällige Mitfinanzierung klären die Teilnehmenden mit der Schulleitung.
Kanton BS: bedingt durch Kanton finanziert

Volksschule im Kanton Basel Stadt

Zusatzqualifikationen für Lehrpersonen Basel-Stadt können auf Antrag ganz oder teilweise von der Volksschulleitung Basel-Stadt bezahlt werden. Angaben zur Anmeldung und Finanzierung finden sich in der aktuell gültigen Weisung (www.edubs.ch/zq) betreffend Finanzierung von Erweiterungsstudiengängen, Zusatzqualifikationen, Nachqualifikationen und Masterstudiengängen der Volksschulen Basel-Stadt.

Kantonale Finanzierungen als Ergänzungsmodul im DAS

Kanton AG: durch Kanton finanziert

Volksschule im Kanton Aargau

Die Teilnahme wird für alle Personen, die im Geltungsbereich des Gesetzes über die Anstellung von Lehrpersonen (GAL) tätig sind, vollumfänglich vom Kanton finanziert.
Für eine allfällige Mitfinanzierung von Weiterbildung über kommunale Gelder ist die Schulleitung bzw. der Gemeinderat der jeweiligen Schule zuständig.

Mittelschule und Berufsfachschule im Kanton Aargau

Die Teilnahme wird für alle Personen, die im Geltungsbereich des Gesetzes über die Anstellung von Lehrpersonen (GAL) tätig sind, vollumfänglich vom Kanton finanziert, sofern die Zielgruppe Lehrpersonen Sek II in der Ausschreibung erwähnt ist.
Für eine allfällige Mitfinanzierung von Weiterbildung über die Schule ist die Schulleitung zuständig.

Kanton SO: CHF 945 sind durch die Teilnehmenden zu bezahlen (Kategorie C)

Volksschule im Kanton Solothurn

  • Kategorie A: Der Kanton finanziert das Angebot zu 100%.
  • Kategorie B: Der Kanton und die Gemeinde finanzieren das Angebot zu je 50%. Die Zustimmung der Schulleitung für den Kursbesuch gilt als Kostengutsprache für den Gemeindeanteil.
  • Kategorie C: Der Kanton und die Gemeinde finanzieren einen variablen Teil der Kosten. Die Teilnehmenden bezahlen den verbleibenden Teil der Kosten.
  • Kategorie D: Die Teilnehmenden bezahlen die Kosten selbst. Eine allfällige Mitfinanzierung klären die Teilnehmenden mit der Schulleitung.
Kanton BL: bedingt über Kanton finanziert

Kanton Basel Landschaft

Für Schulleitungen mit Anstellung an einer öffentlichen Volksschule im Kanton Basel-Landschaft übernimmt der Kanton die Gebühren, wenn ihm eine von der vorgesetzten Stelle unterschriebene Fortbildungsvereinbarung vorliegt (Platzzahl ist beschränkt). Werden mehrere Module gebucht, ist ab einer Kostensumme von CHF 7000.– eine Weiterbildungsvereinbarung einzureichen.

Aufwand und Abschluss

Arbeitsformen | Arbeitsaufwand

Arbeitsformen

Präsenzstudium mit verschränkter internetbasiereter Lehre und Präsenzlehre, Studienaufgaben und Selbststudium.

Arbeitsaufwand

Das Modul umfasst 3 ECTS, das entspricht einem Umfang von 90 Stunden, die über Präsenzstudium (Campus Windisch, online und asynchron) sowie im Selbststudium zu erbringen sind.

Leistungsnachweise | Abschluss

Leistungsnachweise

Das Modul kann mit einem schriftlichen Leistungsnachweis abgeschlossen werden. Für die Anrechnung an das CAS-Programm «Schulentwicklung und pädagogisch wirksame Schulführung» müssen zwei Leistungsnachweise erbracht werden. Der Arbeitsumfang pro Leistungsnachweis beträgt rund 30 Arbeitsstunden.

Beratung und Info-Anlässe

Beratung

Lucretia Staudinger, Dozentin Schulführung und Schulentwicklung, PH FHNW
lucretia.staudinger@fhnw.ch
+41 56 202 75 05

Info-Anlässe

Zu diesem Angebot gibt es keine Info-Anlässe.

Anmeldung

Anmeldeschluss: Freitag, 29.8.2025

Weiterbildung

Weiterbildung – Pädagogische Hochschule
Lucretia Staudinger

Lucretia Staudinger

Dozentin Schulführung und Schulentwicklung

Telefonnummer

+41 56 202 75 05 (undefined)

E-Mail

lucretia.staudinger@fhnw.ch

Adresse

Bahnhofstrasse 6 5210 Windisch

Raum

6.2B12

Angebot

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