Schulkultur gestalten | Wahlmodul oder Ergänzungsmodul
Jede Schule verfügt über ihre spezifische Kultur. Oft ist diese gewachsen und bietet dabei gerade für die Schulleitung interessante Gestaltungsmöglichkeiten. Denn die Gestaltung und Entwicklung der Schulkultur ist von grosser Bedeutung für das Lernumfeld. Eine positive Schulkultur fördert Motivation, Engagement und Zusammenarbeit. Eine kritische Analyse und Entwicklung der Schulkultur ermöglicht die Schaffung eines unterstützenden und inspirierenden Umfelds für Schüler*innen und Lehrpersonen. Eine starke Schulkultur trägt zur Verbesserung des Lernerfolgs bei und stärkt das gesamte Schulleben.
Eckdaten
ECTS-Punkte
3
Nächster Start
Mittwoch, 29.10.2025
Dauer
4.5 Tage: 2 Präsenztage, 2x0.5 Tage online, 1.5 Tage Asynchrone Arbeitszeit. Zusätzlich ca. 50h Selbststudium
Anmeldeschluss
Fr, 29.8.2025
Durchführungsort(e)
Campus Brugg-Windisch, Online
Preis
CHF 1890.–
Mobile navi goes here!
Ziele und Nutzen
Im Modul schärfen Sie Ihr Verständnis verschiedener Kulturaspekte in Schulen und lernen Strategien zum Kulturwandel in Organisationen kennen. Die Beschreibung verschiedener Schulkulturen, der Austausch darüber und Erkundungen bilden die Grundlage für eine konkrete Weiterentwicklung der Lern- und Lebensräume Ihrer eigenen Schule.
Führungs- und Fachpersonen mit Interesse an pädagogisch wirksamer Schulführung
Aufnahmekriterien
Das Weiterbildungsprogramm richtet sich an Schulleitende, Lehrpersonen und pädagogische Fachpersonen mit einem akademischen Abschluss einer anerkannten Hochschule und einschlägiger Berufspraxis von mindestens zwei Jahren nach Abschluss des Studiums.
Organisatorisches
Gebühren
CHF 1890.–
Kantonale Finanzierungen als Wahlmodul im CAS
Kanton AG: durch Kanton finanziert
Volksschule im Kanton Aargau
Die Teilnahme wird für alle Personen, die im Geltungsbereich des Gesetzes über die Anstellung von Lehrpersonen (GAL) tätig sind, vollumfänglich vom Kanton finanziert. Für eine allfällige Mitfinanzierung von Weiterbildung über kommunale Gelder ist die Schulleitung bzw. der Gemeinderat der jeweiligen Schule zuständig.
Mittelschule und Berufsfachschule im Kanton Aargau
Die Teilnahme wird für alle Personen, die im Geltungsbereich des Gesetzes über die Anstellung von Lehrpersonen (GAL) tätig sind, vollumfänglich vom Kanton finanziert, sofern die Zielgruppe Lehrpersonen Sek II in der Ausschreibung erwähnt ist. Für eine allfällige Mitfinanzierung von Weiterbildung über die Schule ist die Schulleitung zuständig.
Kanton SO: CHF 945 sind durch die Teilnehmenden zu bezahlen (Kategorie C)
Volksschule im Kanton Solothurn
Die unter «Preis» ausgeschriebenen Weiterbildungskosten werden in der Regel vom Kanton oder von der Gemeinde getragen. Es gibt folgende Finanzierungskategorien:
Kategorie A: Der Kanton finanziert das Angebot zu 100%.
Kategorie B: Der Kanton und die Gemeinde finanzieren das Angebot zu je 50%. Die Zustimmung der Schulleitung für den Kursbesuch gilt als Kostengutsprache für den Gemeindeanteil.
Kategorie C: Der Kanton und die Gemeinde finanzieren einen variablen Teil der Kosten. Die Teilnehmenden bezahlen den verbleibenden Teil der Kosten.
Kategorie D: Die Teilnehmenden bezahlen die Kosten selbst. Eine allfällige Mitfinanzierung klären die Teilnehmenden mit der Schulleitung.
Kanton BS: bedingt durch Kanton finanziert
Volksschule im Kanton Basel Stadt
Zusatzqualifikationen für Lehrpersonen Basel-Stadt können auf Antrag ganz oder teilweise von der Volksschulleitung Basel-Stadt bezahlt werden. Angaben zur Anmeldung und Finanzierung finden sich in der aktuell gültigen Weisung (www.edubs.ch/zq) betreffend Finanzierung von Erweiterungsstudiengängen, Zusatzqualifikationen, Nachqualifikationen und Masterstudiengängen der Volksschulen Basel-Stadt.
Kantonale Finanzierungen als Ergänzungsmodul im DAS
Kanton AG: durch Kanton finanziert
Volksschule im Kanton Aargau
Die Teilnahme wird für alle Personen, die im Geltungsbereich des Gesetzes über die Anstellung von Lehrpersonen (GAL) tätig sind, vollumfänglich vom Kanton finanziert. Für eine allfällige Mitfinanzierung von Weiterbildung über kommunale Gelder ist die Schulleitung bzw. der Gemeinderat der jeweiligen Schule zuständig.
Mittelschule und Berufsfachschule im Kanton Aargau
Die Teilnahme wird für alle Personen, die im Geltungsbereich des Gesetzes über die Anstellung von Lehrpersonen (GAL) tätig sind, vollumfänglich vom Kanton finanziert, sofern die Zielgruppe Lehrpersonen Sek II in der Ausschreibung erwähnt ist. Für eine allfällige Mitfinanzierung von Weiterbildung über die Schule ist die Schulleitung zuständig.
Kanton SO: CHF 945 sind durch die Teilnehmenden zu bezahlen (Kategorie C)
Volksschule im Kanton Solothurn
Kategorie A: Der Kanton finanziert das Angebot zu 100%.
Kategorie B: Der Kanton und die Gemeinde finanzieren das Angebot zu je 50%. Die Zustimmung der Schulleitung für den Kursbesuch gilt als Kostengutsprache für den Gemeindeanteil.
Kategorie C: Der Kanton und die Gemeinde finanzieren einen variablen Teil der Kosten. Die Teilnehmenden bezahlen den verbleibenden Teil der Kosten.
Kategorie D: Die Teilnehmenden bezahlen die Kosten selbst. Eine allfällige Mitfinanzierung klären die Teilnehmenden mit der Schulleitung.
Kanton BL: bedingt über Kanton finanziert
Kanton Basel Landschaft
Für Schulleitungen mit Anstellung an einer öffentlichen Volksschule im Kanton Basel-Landschaft übernimmt der Kanton die Gebühren, wenn ihm eine von der vorgesetzten Stelle unterschriebene Fortbildungsvereinbarung vorliegt (Platzzahl ist beschränkt). Werden mehrere Module gebucht, ist ab einer Kostensumme von CHF 7000.– eine Weiterbildungsvereinbarung einzureichen.
Aufwand und Abschluss
Arbeitsformen | Arbeitsaufwand
Arbeitsformen
Präsenzstudium mit verschränkter internetbasiereter Lehre und Präsenzlehre, Studienaufgaben und Selbststudium.
Arbeitsaufwand
Das Modul umfasst 3 ECTS, das entspricht einem Umfang von 90 Stunden, die über Präsenzstudium (Campus Windisch, online und asynchron) sowie im Selbststudium zu erbringen sind.
Leistungsnachweise | Abschluss
Leistungsnachweise
Das Modul kann mit einem schriftlichen Leistungsnachweis abgeschlossen werden. Für die Anrechnung an das CAS-Programm «Schulentwicklung und pädagogisch wirksame Schulführung» müssen zwei Leistungsnachweise erbracht werden. Der Arbeitsumfang pro Leistungsnachweis beträgt rund 30 Arbeitsstunden.