Ergänzungsprüfung Niveau Fachmaturität Pädagogik
Auch wenn Sie nicht über die formalen Zulassungsbedingungen verfügen, haben Sie die Möglichkeit zu den Studiengängen Kindergarten-/Unterstufe und Primarstufe zugelassen zu werden - dies dank der Ergänzungsprüfung Niveau Fachmaturität Pädagogik.
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu:
Zulassung zur Ergänzungsprüfung
Zur Ergänzungsprüfung zugelassen wird, wer eine der folgenden formalen Bedingungen erfüllt:
- Berufsmaturität oder
- Fachmaturität oder
- anerkannter Fachmittelschulausweis¹ oder
- Diplom einer anerkannten Handelsmittelschule oder
- eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) mit anschliessender Berufserfahrung von 200 Stellenprozenten innerhalb von 7 Jahren
¹ Inhaberinnen und Inhaber des Fachmittelschulausweises für das Berufsfeld Pädagogik, die an einer kantonalen Fachmittelschule eine anerkannte Fachmaturität für das Berufsfeld Pädagogik erwerben können, werden nicht zur Ergänzungsprüfung zugelassen.
Reduzierte Ergänzungsprüfung
Personen mit einer abgeschlossenen Berufsmaturität oder Fachmaturität (nicht Pädagogik) können eine reduzierte Ergänzungsprüfung Niveau Fachmaturität Pädagogik absolvieren. Dabei werden je nach Ausrichtung der absolvierten Maturität einzelne Prüfungsfächer aus der Berufs- oder Fachmaturität angerechnet bzw. erlassen. In diesen Fächern muss dann im Rahmen der Ergänzungsprüfung keine Prüfung mehr absolviert werden.
- Deutsch mündlich – die Prüfung wird erlassen
- Mathematik schriftlich – die Note aus dem BM-Zeugnis wird übernommen, sofern diese mind. 4.0 beträgt
- Mathematik mündlich – die Prüfung wird erlassen
- Geschichte – die Note aus dem BM-Zeugnis wird übernommen
- Physik – die Note aus dem BM-Zeugnis wird übernommen
- Biologie – die Note aus dem BM-Zeugnis wird übernommen
- Deutsch mündlich – die Prüfung wird erlassen
- Mathematik schriftlich – die Note aus dem BM-Zeugnis wird übernommen, sofern diese mind. 4.0 beträgt
- Mathematik mündlich – die Prüfung wird erlassen
- Geschichte – die Note aus dem BM-Zeugnis wird übernommen
- Physik – die Note aus dem BM-Zeugnis wird übernommen
- Deutsch mündlich – die Prüfung wird erlassen
- Mathematik mündlich – die Prüfung wird erlassen
- Geschichte – die Note aus dem BM-Zeugnis wird übernommen
- Bildnerisches Gestalten – die Note aus dem BM-Zeugnis wird übernommen
- Deutsch mündlich – die Prüfung wird erlassen
- Mathematik mündlich – die Prüfung wird erlassen
- Geschichte – die Note aus dem BM-Zeugnis wird übernommen
- Deutsch mündlich – die Prüfung wird erlassen
- Mathematik mündlich – die Prüfung wird erlassen
- Geschichte – die Note aus dem BM-Zeugnis wird übernommen
- Deutsch mündlich – die Prüfung wird erlassen
- Mathematik mündlich – die Prüfung wird erlassen
- Geschichte – die Note aus dem FM-Zeugnis wird übernommen
- Bildnerisches Gestalten – die Note aus dem FM-Zeugnis bei Fachrichtung Kunst wird übernommen
Modalitäten der reduzierten Ergänzungsprüfung
Für die reduzierte Ergänzungsprüfung Niveau Fachmaturität Pädagogik gelten folgende Voraussetzungen und Modalitäten:
- Das Berufsmaturitäts- oder Fachmaturitätszeugnis muss bei der Anmeldung zur Ergänzungsprüfung (Anmeldeschluss: 31. Januar) vorliegen. Es ist nicht möglich, gleichzeitig die Berufs- oder Fachmaturität abzuschliessen und die reduzierte Ergänzungsprüfung zu machen. Hingegen kann parallel zu einem BM- oder FM-Abschluss die vollständige Ergänzungsprüfung (ohne Anrechnungen) absolviert werden.
- Die Kandidatin oder der Kandidat entscheidet selbst, welche der anrechenbaren Fächer auch tatsächlich an die Ergänzungsprüfung angerechnet werden sollen. Es ist möglich, in einem bestimmten Fach die Ergänzungsprüfung abzulegen, obwohl man das Fach aufgrund der vorhandenen BM/FM anrechnen könnte (z.B. bei einer ungenügenden Note). Nach Anmeldung zur Ergänzungsprüfung erhalten die Teilnehmer eine Anmeldebestätigung mit allen Informationen bzgl. der Anrechnungsmöglichkeiten – danach entscheidet der Teilnehmer über die tatsächliche Anrechnung.
- In den Fächern Deutsch und Mathematik wird allen Kandidatinnen und Kandidaten der reduzierten Ergänzungsprüfung die mündliche Prüfung erlassen. Die Note aus der Berufs- oder Fachmaturität wird jedoch nicht angerechnet. Die schriftliche Deutschprüfung im Rahmen der Ergänzungsprüfung muss daher mit mind. 4.0 bestanden werden.
- Die schriftliche Mathematikprüfung (nur bei BM Technik und BM Natur) kann nur angerechnet werden, wenn das Fach «Mathematik Schwerpunkt» (o. ä.) mit mind. 4.0 bestanden wurde.
Bei Fragen zur reduzierten Ergänzungsprüfung wenden Sie sich bitte an die Zentrale Studienadministration zulassung-anerkennung.ph@fhnw.ch.
Anerkennung Sprachzertifikat – Dispens Fremdsprachenprüfung
Sie können sich von der Fremdsprachenprüfung dispensieren lassen, wenn Sie ein international anerkanntes Sprachzertifikat mindestens Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) vorlegen können. Zum Beispiel Englisch: First Certificate in English (FCE); Französisch: Diplôme d‘Etudes en Langue Française (DELF B2).
Diese Dispensation betrifft nur die Ergänzungsprüfung und hat keinen Einfluss auf die Wahl der Fremdsprache im Studium an der PH FHNW.
Falls Sie sich von der Fremdsprachenprüfung dispensieren lassen, wird Ihre Punktezahl gemäss den Empfehlungen der Eidgenössischen Berufsmaturitätskonferenz in eine Note umgerechnet.
First Certificate in English (FCE) B2 und BEC Vantage – Business English Certificate B2
Für Zertifikate bis 2014
Für Zertifikate ab 2015
Certificate in Advanced English, Certificate of Proficiency in English und BEC Higher: Note 6.0
Diplôme d´Etudes de Langue Française (DELF) B2 und Diplôme de Française Professionel Secrétariat B2
Diplôme Approfondi de Langue Française (DALF) C1: Note 6.0
Prüfungsanforderungen und Musterprüfungen
Bei der Ergänzungsprüfung werden Kompetenzen und Fähigkeiten gemäss EDK-Richtlinien für die Fachmaturität im Berufsfeld Pädagogik überprüft.
Prüfungen finden in folgenden Fächern beziehungsweise Fachbereichen statt:
- Erstsprache (Deutsch):
180 Minuten schriftlich und 15 Minuten mündlich - Französisch oder Englisch:
180 Minuten schriftlich und 15 Minuten mündlich - Mathematik:
180 Minuten schriftlich und 15 Minuten mündlich - Naturwissenschaften:
60 Minuten schriftlich (Biologie)
60 Minuten schriftlich (Chemie)
60 Minuten schriftlich (Physik) - Geistes- und Sozialwissenschaften:
60 Minuten schriftlich (Geschichte)
60 Minuten schriftlich (Geografie) - Musischer Fachbereich (Wahlpflichtfach: Sport oder Musik oder Bildnerisches Gestalten):
je nach Fachbereich praktische Prüfung
Die Noten der Teilprüfungen sowie die Gesamtnote werden in ganzen und halben Noten ausgedrückt. Die Gesamtnote im einzelnen Fach setzt sich zusammen aus den Noten der Teilprüfungen und wird durch das arithmetische Mittel errechnet, wobei von 0.25 oder 0.75 auf den nächsten halben oder ganzen Notenwert aufgerundet wird. Die Ergänzungsprüfung gilt als bestanden, wenn alle der nachfolgenden Bedingungen erfüllt sind:
- Der Durchschnitt aller sechs Prüfungsnoten muss mindestens 4.0 betragen.
- Höchstens zwei Noten dürfen ungenügend sein.
- Die Summe der Notenabweichung von 4.0 nach unten beträgt nicht mehr als 1.0 Punkte.
- Erstsprache mindestens 4.0.
Zum Ausgleich von behinderungsbedingten Nachteilen können Studieninteressierte / Prüfungsteilnehmende mit Behinderung an der PH FHNW mit einem Gesuch geeignete Anpassungsmassnahmen beantragen. Ein Nachteilsausgleich bietet Prüfungsteilnehmenden die Möglichkeit, einen gleichwertigen Fähigkeitsnachweis in einer ihrer Behinderung angepassten Form zu erbringen. Ein Antrag auf Nachteilsausgleich erfolgt in der Regel mit der Anmeldung zur Ergänzungsprüfung. Es ist mit einer Bearbeitungszeit von etwa 8 Wochen zu rechnen. Bei Teilnehmenden an der Ergänzungsprüfung Äquivalenznachweis Pädagogik ist eine Einreichung des Antrags bis jeweils Ende der dritten Kalenderwoche erforderlich.
Hinweis: Bei verspäteten Anträgen ist eine Bearbeitung bis zum nächsten Prüfungszeitpunkt nicht sichergestellt.
Studieninteressierte wenden sich mit Fragen zum Nachteilsausgleich und zur Gesuchstellung bitte an nachteilsausgleich.ph@fhnw.ch.
Richtlinien Nachteilsausgleich
Die Ergänzungsprüfungen finden in den Kalenderwochen 18 bis 21 statt.
Die genauen Prüfungstermine der Ergänzungsprüfung 2026 werden sobald wie möglich veröffentlicht.
Ergänzungsprüfung mit freiwilligem Vorkurs
Es ist erfahrungsgemäss anspruchsvoll, die Ergänzungsprüfung ohne Vorkurs zu absolvieren. Am ehesten gelingt dies Personen, die einen frischen schulischen Hintergrund mitbringen. An der Kantonsschule Olten und an der Aargauischen Maturitätsschule für Erwachsene in Aarau werden spezielle Kurse zur Vorbereitung auf die Ergänzungsprüfung angeboten.
Bezüglich der abweichenden Zulassungsbedingungen zum Vorkurs kompakt wenden Sie sich bitte an die Aargauische Maturitätsschule für Erwachsene (AME).
Der Anmeldung beim Vorkursanbieter ist eine Zulassungsbestätigung von der Pädagogischen Hochschule FHNW beizulegen.
Ergänzungsprüfung ohne Vorkurs
Gültigkeit der Ergänzungsprüfung
Eine bestandene Ergänzungsprüfung Niveau Fachmaturität Pädagogik gilt solange als Studienberechtigungsausweis, wie sich die Ergänzungsprüfung nicht wesentlich ändert (vgl. Ziffer 8 Abs. 4 der Richtlinien zur Ergänzungsprüfung Äquivalenznachweis Fachmaturität Pädagogik für die Zulassung zu den Studiengängen Kindergarten-/Unterstufe (Kindergarten und Primarklassen 1 bis 3) und Primarstufe an der Pädagogischen Hochschule (PH) FHNW (111.1.06))
Zwei Zugangswege für Personen über 27
Personen über 27 haben die Möglichkeit, die Zulassung an die PH FHNW anstatt über die Ergänzungsprüfung über das Zulassungsverfahren «sur dossier» zu erreichen. Beide Zulassungswege haben ihre Vor- und Nachteile.
Bei Fragen zur Ergänzungsprüfung steht Ihnen die Zentrale Studienadministration gerne zur Verfügung:
zulassung-anerkennung.ph@fhnw.ch