Das Vorstudium Integral bietet inklusive Bildung für Personen mit Fluchterfahrung.
Aktuelles
Anmeldefester für den Start zum Herbstsemester 2026/27 geöffnet: 01.11.2025 – 15.05.2026
Gemeinsam Zukunft gestalten:
Willkommen beim Vorstudium Integral
Mit dem Vorstudium Integral unterstützen wir Personen mit Fluchterfahrung, welche die Zulassungsbedingungen noch nicht erfüllen, auf ihrem Weg ins Studium. Wir bieten Einblicke in das Studium, fördern ihre Deutschkenntnisse und bieten wertvolle Praxiserfahrungen, um ihre akademischen und beruflichen Ziele zu verwirklichen. Wir streben danach, eine bereichernde und inklusive Lernumgebung zu schaffen, in der jede:r die Chance hat, zu lernen, zu wachsen und einen positiven Beitrag zur Gesellschaft zu leisten. Das Vorstudium Integral ist von verschiedenen Studierenden-Projekten inspiriert und kooperiert mit dem Verein Access HGK.
Könnte dieses Angebot etwas für Sie sein?
Das Vorstudium Integral HGK Basel richtet sich an Personen mit Fluchterfahrung, die im Fachbereich Kunst oder Design studieren möchten. Unser Angebot dient dazu, Teilnehmer:innen dabei zu unterstützen, ihre Berufsaussichten zu optimieren und ihre akademischen Ambitionen in die Realität umzusetzen.
Was sind die Voraussetzungen für die Teilnahme?
Folgende Voraussetzungen gelten für die Teilnahme an Integral HGK Basel:
- Maturität (oder Äquivalenz, die zu einem Studium im Heimatland berechtigt) oder ein bereits begonnenes Studium in Kunst oder Design
- Deutschkenntnisse min. auf Stufe A2
- Aufenthaltsbewilligung F, S, B, C (N kann in Ausnahmefällen geprüft werden)
- Wohnort in den Trägerkantonen der FHNW (BS, BL, AG, SO – Ausnahmen können geprüft werden)
- Gesicherte Finanzierung oder Kostengutsprache durch Kanton / fallführende Stelle der Gemeinde (bei Kostenübernahme)1
Teilnahmegebühr
CHF 12'200 (bzw. CHF 10’000 mit Frühbucher Rabatt bei Anmeldung bis 28.02.2026)
Anmeldungen sind nur über das Online-Portal möglich.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen an: integral.hgk@fhnw.ch
1 | Wenn Sie im Kanton Aargau wohnen und zur Zielgruppe IAS gehören (anerkannte und vorläufig aufgenommene Flüchtlinge > Ausweis B und F; vorläufig aufgenommene Personen > Ausweis F; Personen mit Schutzstatus S > Ausweis S), wenden Sie sich betreffend Kostengutssprache an ihre fallführende Stelle. Das ist:
- Das Case Management Support Integration (CMSI) des Kantonalen Sozialdienstes für Personen, die in einer kantonalen Unterkunft wohnen.
- Der für die Wohngemeinde zuständige Sozialdienst bei allen anderen Personen.
Das Amt für Migration und Integration des Kantons Aargau prüft nach erfolgter Anfrage, ob im Rahmen der Integrationsagenda Schweiz/Programm S eine Kostengutssprache ausgestellt werden kann oder nicht.





