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      Rund ums Studium
      Immatrikulation an der HGK Basel
      FAQ zur Immatrikulation an der HGK

      FAQ zur Immatrikulation an der HGK

      Ablauf der Immatrikulation

      Wann bin ich immatrikuliert?

      Die Immatrikulation ist die formale Einschreibung als Student*in an der Hochschule. Sie erfolgt im Anschluss an den positiven Zulassungsbescheid durch den Studiengang. Sie müssen sich mittels des Formulars «Definitive Anmeldung zur Immatrikulation», welches sie von der Administration Ihres Studiengangs zugesendet bekommen, anmelden. Ab Mitte Juni können Sie die notwendigen Dokumente bei der ZSA einreichen. Wenn Sie alle erforderlichen Dokumente vollständig eingereicht haben, erhalten Sie die Zugangsdaten zu Ihrer FHNW-E-Mail-Adresse, mit der Sie auf «Mein Studium» zugreifen können, sowie die FH-Card (ihren Studierendenausweis) und gelten damit als immatrikuliert.

      Welche Unterlagen muss ich zur Immatrikulation einreichen und bis wann werden diese benötigt?

      Sie erhalten von der Zentralen Studienadministration ZSA ca. 3 Monate vor Studienbeginn eine E-Mail mit allen Informationen zur Immatrikulation und einer Frist, bis wann die Unterlagen eingereicht werden müssen.

      Wann erhalte ich meine Studienbestätigung und meinen Studierendenausweis?

      Beide Dokumente stehen Ihnen nach Erhalt aller nötigen Unterlagen für die Immatrikulation zur Verfügung.

      Die Studienbestätigung können Sie kurz vor Semesterbeginn auf der Plattform «Mein Studium» herunterladen. Der Studierendenausweis (FH-Card) wird Ihnen per Post zugestellt (Ausnahme: Wohnadresse nicht in der Schweiz). Studierende, welche nicht in der Schweiz wohnhaft sind, erhalten den Studierendenausweis bei Semesterbeginn von der Studiengangadministration.

      Wann erhalte ich Informationen zum Stundenplan?

      Für Informationen zu den Stundenplänen und den Modulen wenden Sie sich bitte direkt an die Administration Ihres Studiengangs.

      Ich bin noch nicht im Besitz aller erforderlichen Unterlagen (z.B. Original-Diplom). Wie gehe ich in diesem Fall vor?

      Wenn Sie ein Dokument später als die vorgegebene Frist erhalten sollten, bitten wir Sie, eine Bestätigung der betreffenden Institution hochzuladen, die das Datum, an dem Sie das Dokument erhalten werden, bestätigt. In diesem Fall füllen Sie bitte zusätzlich das Feld «Notiz für Anmerkungen» in der Online-Anmeldung aus und präzisieren Sie welches Dokument Sie uns bis wann nachträglich einreichen werden. Bitte beachten Sie, dass die Online-Anmeldung fristgerecht abzuschliessen ist.

      Bitte senden Sie dieses Dokument umgehend nach Erhalt an die Zentrale Studienadministration:

      • Bachelor: admission.ba.hgk@fhnw.ch
      • Master: admission.ma.hgk@fhnw.ch

      Spätestens Ende der Kalenderwoche 35 muss das Original-Diplom eingereicht sein.

      An welche Adresse sollen die im Original angeforderten Dokumente gesendet werden?

      Fachhochschule Nordwestschweiz FHNW
      Hochschule für Gestaltung und Kunst Basel
      Zentrale Studienadministration ZSA
      Freilager-Platz 1
      4002 Basel

      Sie können die im Original angeforderten Dokumente per Post (wir empfehlen den Versand per Einschreiben) oder persönlich am Empfang des Gebäudes D abgeben. Alternativ können die Unterlagen auf dem Freilager-Platz 1 im Hochhausgebäude D in den Briefkasten eingeworfen werden.

      In der Sommerzeit ist der Empfang in reduzierter Form geöffnet:
      08:00 bis 13:00 Uhr.

      Bitte beachten Sie, dass der Versand auf eigenes Risiko erfolgt und die HGK Basel beim Verlust keine Verantwortung übernimmt.

      Studienberechtigungsausweis / Zeugnisse

      Was ist der Studienberechtigungsausweis / Bildungsabschluss?

      Der Studienberechtigungsausweis ist das Zeugnis, welches Sie zum Erststudium berechtigt. Für ein Bachelor-Studium ist dies i.d.R. der Nachweis über eine gymnasiale Maturität oder ein gleichwertiger Abschluss.

      Für ein Master-Studium gilt: Falls Sie Ihre Maturität nicht in der Schweiz abgeschlossen haben, ist dies Ihr höchster Abschluss (Bachelor oder Master). Andernfalls ist dies Ihre gymnasiale Maturität, Berufsmaturität oder Fachmaturität oder ein gleichwertiger Abschluss (nicht Bachelor oder Master).

      Was ist mit Originalzeugnis gemeint?

      Mit Originalzeugnis ist Ihr Zeugnis, welches Sie von der Schule / von der Universität erhalten haben, gemeint. Dieses müssen Sie in Papierform per Post an die Zentrale Studienadministration ZSA senden oder persönlich abgeben. Bitte machen Sie keine Kopie und senden Sie keinen Scan des Zeugnisses per E-Mail.

      Muss ich wirklich mein Originalzeugnis einreichen oder reicht auch eine beglaubigte Kopie?

      Die Zentrale Studienadministration ZSA benötigt das Original, wenn dies Ihr Erststudium in der Schweiz ist. Die ZSA ist dazu verpflichtet, Ihnen eine Matrikelnummer zu vergeben, welche in Form eines kleinen Aufklebers auf der Rückseite des Originalzeugnisses verklebt wird.

      Ich möchte mein Zeugnis nicht per Post schicken, kann ich es persönlich vorbeibringen?

      Ja. Sie können das Zeugnis entweder am Freilager-Platz 1 beim Empfang abgeben oder in den Briefkasten werfen (Hochhausgebäude D).

      Bitte verwenden Sie folgende Adresse:

      Fachhochschule Nordwestschweiz FHNW
      Hochschule für Gestaltung und Kunst Basel
      Zentrale Studienadministration ZSA
      Freilager-Platz 1
      4002 Basel

      Nach Rücksprache mit der ZSA können Sie das Zeugnis auch direkt am Schalter für Studierende (Hochhaus D, 7. OG) abgeben.

      Erhalte ich mein Originalzeugnis wieder zurück, nachdem ich es eingereicht habe?

      Ja. Sie erhalten das Originalzeugnis zum Studienbeginn von Ihrer Studiengangadministration zurück. Falls Sie das Originalzeugnis vorher benötigen, können Sie es persönlich bei der Zentralen Studienadministration ZSA abholen.

      Mein Zeugnis ist weder auf Deutsch noch auf Englisch ausgestellt. Benötigen Sie eine Übersetzung?

      Ja, neben dem Originalzeugnis benötigt die Zentrale Studienadministration ZSA eine amtlich beglaubigte Übersetzung. Für Schweizer Zeugnisse ist keine Übersetzung erforderlich.

      Sie haben eine Zeugniskopie (Bildungsabschluss) von mir angefordert. Wo finde ich die Matrikelnummer?

      Falls Sie aufgrund einer früheren Immatrikulation an einer Schweizer Hochschule oder Universität bereits eine Matrikelnummer besitzen, muss diese zwingend verwendet werden. Der gelbe Aufkleber mit der Matrikelnummer befindet sich auf der Rückseite des Zeugnisses.

      Ich finde den Aufkleber mit der Matrikelnummer auf der Rückseite meines Zeugnisses nicht. Wie soll ich vorgehen?

      Alle Studienanwärter:innen erhalten bei der Ersteinschreibung an einer Schweizer Fachhochschule/Universität/ETH eine Matrikelnummer. Sie finden die Schweizer Matrikelnummer ebenfalls auf dem Transcript of Records oder auf dem Abrechnungsblatt Exmatrikulation. 

      Personalienblatt

      Was ist das Personalienblatt und worauf muss ich beim ausfüllen achten?

      Das Personalienblatt dient zur Feststellung, welcher Kanton für die Finanzierung Ihres Studiums im Rahmen der Interkantonalen Vereinbarung über die Höheren Fachschulen (HFSV) zuständig ist.

      Erläuterung zur Frage 2 des Personalienblatts:
      "
      Waren Sie vor Beginn der Ausbildung während mindestens 24 Monaten finanziell unabhängig, ohne gleichzeitig in einer beruflichen Grundbildung zu sein?(Dieser Zeitraum muss nicht unmittelbar vor der geplanten Ausbildung liegen)."

      → Entscheidend ist eine Periode von mindestens 24 Monaten finanzieller Unabhängigkeit von den Eltern. Dies bedeutet, dass Sie über ein eigenes Einkommen verfügen, das ausreicht, um Ihren Grundbedarf (Lebenskosten, Miete, Studiengebühren etc.) zu decken.

      Erläuterung zur Frage 3 des Personalienblatts:
      "Haben Sie während dem Zeitraum der finanziellen Unabhängigkeit mindestens 24 Monate ununterbrochen im selben Kanton (oder im Fürstentum Liechtenstein) gewohnt?"

      → Massgebend ist der Schweizer Kanton, in welchem die studierende Person resp. Mutter oder Vater zuletzt während mindestens 24 Monaten vor Studienbeginn zivilrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz hatte. Falls Sie bzw. Ihre Eltern nicht in der Schweiz leben, ist mit «Nein» zu beantworten

      Ich weiss noch nicht, wo ich bei Studienbeginn wohnen werde. Was kann ich bei dem Feld «Zivilrechtlicher Wohnsitz der/des Studierenden bei Studienbeginn (Montag KW 8/38)» eintragen?

      Bitte tragen Sie in diesem Fall Ihren aktuellen Wohnort ein und informieren Sie uns, sobald Sie Ihre neue Adresse kennen:

      • Bachelor: admission.ba.hgk@fhnw.ch
      • Master: admission.ma.hgk@fhnw.ch
      Was kann ich tun, wenn der Zugriff auf das Personalienblatt über Online Anmeldung nicht möglich ist oder der Link nicht funktioniert?

      In der Regel sollten Sie bereits über eine Switch edu-ID verfügen. Sollten Sie noch keine haben, müssen Sie zuvor eine Switch edu-ID Adresse anlegen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

      Für die Switch edu-ID verwenden Sie bitte die gleiche E-Mail-Adresse wie bei der Online-Anmeldung. Falls Sie eine neue private E-Mail-Adresse haben, können Sie diese zusätzlich bei Switch hinterlegen.
      https://help.switch.ch/eduid/faqs

      Bitte beachten Sie, dass es nicht erlaubt ist, mehr als ein Switch edu-ID Konto zu besitzen.
      https://help.switch.ch/eduid/faqs/#duplicates

      Falls Schwierigkeiten beim Zugriff auf das Personalienblatt auftreten, empfehlen wir die Verwendung eines anderen Browsers (Chrome, Firefox, Safari etc.)

      Wenn ich das Personalienblatt in Online Anmeldung ausgefüllt habe, jedoch Fehler gemacht habe, welche Schritte muss ich unternehmen?

      Die Zentrale Studienadministration ZSA kann das Personalienblatt zurücksetzen. Bitte senden Sie uns eine E-Mai:

      • Bachelor: admission.ba.hgk@fhnw.ch
      • Master: admission.ma.hgk@fhnw.ch

      oder kontaktieren Sie uns telefonisch: +41 61 228 44 33

      Der Heimatort ist nicht korrekt. Was muss ich tun?

      Die Zentrale Studienadministration ZSA kann den Heimatort ändern. Bitte senden Sie uns eine E-Mai:

      • Bachelor: admission.ba.hgk@fhnw.ch
      • Master: admission.ma.hgk@fhnw.ch

      oder kontaktieren Sie uns telefonisch: +41 61 228 44 33

      Welche Beilagen muss ich zum Personalienblatt einreichen?

      Die Beilagen sind auf der zweiten Seite des Personalienblatts ersichtlich. Die Wohnsitzbestätigung (falls verlangt) muss im Original eingereicht werden. Diese darf nicht früher als drei Monate vor Studienbeginn ausgestellt sein (Montag KW 8 und 38). Die anderen Beilagen sind als Kopie einzureichen.

      Falls eine Wohnsitzbescheinigung verlangt wird, achten Sie bitte auf folgende Punkte:

      • Die Wohnsitzbescheinigung kann persönlich bei der Einwohnerkontrolle bezogen oder online bestellt werden. Sie können sich dafür an Ihre Wohnsitzgemeinde wenden.
      • Sie muss auf den Namen des Vaters resp. der Mutter ausgestellt sein, falls der oder die Studierende finanziell von diesen abhängig ist.
      • Sie muss auf den eigenen Namen ausgestellt sein, falls der oder die Studierende finanziell unabhängig ist.
      • Massgebend ist der Wohnsitz, in welchem der Studierende resp. Mutter oder Vater zuletzt während mindestens 24 Monaten (ununterbrochen) vor Studienbeginn zivilrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz hatte.
      • Die Wohnsitzbestätigung muss aktuell sein und ist daher ungültig, falls sie vor der Woche 25 ausgestellt wurde. Heimatscheine und Niederlassungsbewilligungen ersetzen nicht die Wohnsitzbestätigung.
      • Hinweis: Das eingereichte Original wird nicht retourniert. Die Gebühren für die Wohnsitzbescheinigung werden nicht von der FHNW übernommen.
      Kann ich das Personalienblatt per E-Mail senden?

      Nein. Das Personalienblatt ist online auszufüllen, händisch zu unterschreiben und zusammen mit der dazugehörigen Beilage im Original per Post an die Zentrale Studienadministration einzureichen.
      Sie dürfen im Nachhinein keine händischen Änderungen mehr auf dem Ausdruck vornehmen.

      Exmatrikulationsbestätigung

      Ich habe keine Exmatrikulationsbescheinigung. Was kann ich tun?

      Bitte verlangen Sie dieses Dokument an der Hochschule bzw. den Hochschulen, an welchen Sie immatrikuliert waren. Auf dem Dokument müssen das Abschlussdatum sowie die erworbenen ECTS-Punkte ersichtlich sein (z. B. Transcript of Records).

      Einverständniserklärung Datenschutz

      Was ist der Zweck der "Einverständniserklärung Datenschutz"?

      Mit der «Einverständniserklärung Datenschutz» (pdf) erklären sich die Studierenden damit einverstanden, dass die HGK Basel FHNW bei den im Dokument aufgeführten Veranstaltungen und zu den genannten Zwecken Bild-, Ton- und Videoaufzeichnungen machen kann, auf welchen sie allenfalls zu erkennen sind.

      Wo finde ich die "Einverständniserklärung Datenschutz"?

      Sie finden den Link zum Dokument «Einverständniserklärung Datenschutz» in unserer E-Mail.

      Die ausgefüllte Einverständniserklärung ist über die online-Plattform "ONLA" hochzuladen.

      Visum / Semestergebühren

      Wie gehe ich vor, wenn ich ein Visum für mein Studium beantragen muss und die erforderlichen Unterlagen im Original bei der Schweizer Botschaft einreichen muss?

      Bitte reichen Sie zunächst Kopien der erforderlichen Unterlagen bei der Zentralen Studienadministration ZSA ein und teilen Sie uns mit, wann Sie die Originale erhalten werden.

      Für mein Visum benötige ich vor Semesterbeginn eine Zahlungsbestätigung der Semestergebühren. Wie soll ich vorgehen?

      Bitte senden Sie eine E-Mail (info.hgk@fhnw.ch) an die Zentrale Studienadministration ZSA, damit die Semesterrechnung vorab erstellt wird. Bei Bedarf stellt unsere Finanzabteilung eine Bestätigung über die Zahlung der Gebühren aus.

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      4142 Münchenstein b. Basel

      Telefon+41 61 228 44 00

      E-Mailinfo.hgk@fhnw.ch

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