Allgemeine Informationen zu Aufnahmeprüfung/Eignungsabklärung sowie zu den Prüfungsterminen finden Sie unter Aufnahmeprüfungen.
Mit der Bewerbung muss ein Video eingereicht werden, welches die Aufnahmeprüfung vor Ort ersetzt. Falls nötig werden einzelne Kandidat:innen zum Vorspielen vor Ort eingeladen. Dabei kann das gleiche Repertoire wie auf dem eingereichten Video gespielt werden. Die Ergebnisse werden Ende April per Mail bekannt gegeben.
- Das einzusendende Video soll mind. 15 bis max. 30 Min. dauern. Es soll eine repräsentative Auswahl aus den Repertoireanforderungen beinhalten.
- Alle Werke resp. Sätze müssen komplett, unbearbeitet und ohne Schnitte aufgenommen werden.
- Die Werke resp. Sätze können als einzelne Files eingereicht werden.
- Mikrofon: Es wird empfohlen, ein geeignetes Stereo-Mikrofon zu verwenden und dieses angemessen zu platzieren. Im Notfall kann aber auf integrierte Mikrofone von Kameras, Computern oder Handys zurückgegriffen werden.
- Die Videoaufnahme soll aus einer festen Kameraperspektive erfolgen. Hände und Gesicht des Musikers/der Musikerin müssen sichtbar sein.
- Öffentliche Aufnahmen können eingereicht werden, solange sie die oben genannten Bedingungen erfüllen (keine Schnitte) und nicht älter als 6 Monate sind.
- Laden Sie das Video auf Youtube hoch und fügen Sie den Link Ihrer Werkliste hinzu.
- Die Werkliste fügen Sie Ihrer Anmeldung bei oder senden uns diese bis 15. Februar 2022 per Mail an cmVnaXN0cmF0aW9uLmhzbUBmaG53LmNo.
Die Eignungsabklärung gliedert sich in drei Bereiche (für Kandidierende im Hauptfach Klavier in zwei) mit folgenden Anforderungen:
Hauptfach
Vorbereitet werden müssen Werke aus drei verschiedenen Epochen (davon eines aus dem 20. oder 21. Jahrhundert).
Für Sängerinnen und Sänger ist ein phoniatrisches Gutachten notwendig.
Ergänzungen zu diesen generellen Anforderungen sind in den Repertoireanforderungen pro Hauptfach beschrieben.
Theorie
Prüfung des musikalischen Gehörs, der Fähigkeit zur nichtinstrumentalen Realisierung musikalischer Verläufe und der Kenntnisse eines Fundaments an Musiklehre: Hören, Singen und Bestimmen von Intervallen, Tonfolgen, Akkorden und Rhythmen; Vom Blatt-Singen einer chromatischen Melodie und einer freien Tonfolge; Realisieren eines Rhythmus‘ vom Blatt; Improvisieren im Singen von Melodien; einfaches Melodiediktat.
Der obligatorische Gehörtest inkl. der Prüfung Klavier Pflichtfach findet für die aufgenommenen Kandidat:innen im September statt. Das Nichtbestehen des Gehörtests hat eine provisorische Aufnahme an die HSM zur Folge.
Klavierspiel
Alle Nichtpianisten/-innen müssen Mindestkenntnisse im Klavierspiel nachweisen.
Erläuterungen zu Gehörtest und Pflichtfach Klavier