Master of Arts in Musikpädagogik - Alte Musik instrumental / vokal
Das historisch informierte Musikpädagogikstudium
Eckdaten
Abschluss
Master of Arts FHNW in Musikpädagogik – Alte Musik instrumental / vokal
ECTS-Punkte
120
Studienbeginn
jeweils im Herbst
Dauer
4 Semester
Unterrichtssprache
Deutsch
Ort
Campus Musik-Akademie Basel
Anmeldegebühr
200 CHF
Semestergebühr
700 CHF für Schweizer/innen und Personen mit zivilrechtlichem Wohnsitz in der Schweiz | 1000 CHF für Ausländer/innen ohne zivilrechtlichem Wohnsitz in der Schweiz aus EU/EFTA-Ländern | 1250 CHF für Ausländer/innen ohne zivilrechtlichem Wohnsitz in der Schweiz aus Drittstaaten
Das Anmeldefenster ist von Mitte Dezember bis Ende Januar offen. Mitte Januar finden Infotage zum Studium statt. Weitere Infos zu den Infotagen auf musikstudium-basel.ch
Die Alte Musik ist längst nicht mehr eine Randerscheinung in der Kulturszene und ist seit einiger Zeit auch im pädagogischen Angebot der Musikschulen und Hochschulen angekommen.
Das Masterstudium in Musikpädagogik an der Schola Cantorum Basiliensis wird in Zusammenarbeit mit der Hochschule für Musik, Klassik angeboten. Allgemeinbildende pädagogische Fächer werden am Institut Klassik besucht, Fachdidaktik und spezielle Methodik sowie der Praxisbereich werden an der Schola Cantorum Basiliensis absolviert. Neben den pädagogischen Fächern wird grossen Wert auf eine hohe künstlerische Qualifikation gelegt, in der Überzeugung, dass die Verbindung beider Kompetenzen für ein erfolgreiches und integriertes Unterrichten unabdingbar ist. In der Alten Musik kommen besondere Aspekte in der Vermittlung von historischen und theoretischen Grundlagen hinzu.
Einzelne Fächer (Barockfagott, Barockoboe, Blockflöte, Cembalo, Gesang, Laute, Orgel, Viola da gamba) haben ein Alleinstellungsmerkmal, in dem eine Nachfrage nach pädagogischer Vermittlung existiert. Diese werden kontinuierlich angeboten. Bei Instrumenten, die in der modernen Bauform etabliert sind (Violine, Violoncello, Fortepiano, Posaune, Querflöte etc.), wird davon ausgegangen, dass dies im Rahmen eines vorausgehenden Studiums dieser modernen Formen absolviert wird.
In einigen Fällen besteht die Möglichkeit, bei anerkannten, abgeschlossenen Masterstudium auf der modernen Bauform des Instruments, das Musikpädagogikstudium in enger Verbindung mit der Hochschule für Musik, Klassik zu gestalten. In einem solchen Fall wird der Fachdidaktikunterricht an der Hochschule für Musik auf dem modernen Instrument stattfinden.
Es kann nicht garantiert werden, dass stets ein Angebot für eine pädagogische Ausbildung in allen Hauptfachvarianten an der SCB bereit steht.
Studium
Eine pädagogische Ausbildung richtet sich grundsätzlich an Studierende, die neben einem fundierten künstlerischen Studium auch eine umfassende Qualifikation als Lehrende wünschen und Interesse und Eignung für Aufgaben der Vermittlung besitzen.
Ziel ist die Heranbildung einer eigenständigen künstlerischen und didaktischen Persönlichkeit, die sich auf höchstem instrumentalen und vokalen Niveau sowohl solistisch als auch im Ensemble ausdrücken kann. Zudem verfügen sie über spezifische Kenntnisse in Theorie und Geschichte der Alten Musik, um selbständige und begründete aufführungspraktische und ästhetische Entscheidungen fällen zu können. Die künstlerische und intellektuelle Eigenständigkeit muss sich auf einem Markt bewähren, der weniger von institutionellen Arbeitgebern geprägt ist, als von der Kreativität und Überzeugungskraft der einzelnen Musikerinnen und Musiker.
Absolventen des Pädagogikstudiums Alte Musik sind in der Lage, ihr künstlerisches Wissen und Können in der Vermittlung und in der Unterrichtspraxis an Schüler und Studenten weiterzugeben.
Das Musikpädagogikstudium an der Schola Cantorum Basiliensis bietet zukünftigen Musikpädagogen mit Schwerpunkt Alter Musik eine Vorbereitung auf der Erteilung des Instrumental/Vokalunterrichts auf der Musikschul- sowie auf der Sekundarschulebene. Diese Ausbildung bereitet auf einen sehr speziellen Markt vor, in dem es in der Regel nur wenige Unterrichtsstellen gibt. Vor allem mit dem Hauptfach Blockflöte wird ein grosses Berufsfeld in der Laienausbildung berührt, das sich nicht allein auf die Aspekte der Alten Musik beschränkt.
Zum Masterstudium zugelassen wird, wer über einen Bachelorabschluss in Musik oder Musik und Bewegung verfügt oder eine äquivalente Vorbildung nachweist.
Konnte ein für das Bachelordiplom relevanter nichtbestandener Leistungsnachweis bis zu Studienbeginn nicht nachgeholt werden, gilt eine Übergangsfrist von einem Semester. Die Zulassung ist entsprechend provisorisch.
Die Zulassung zum Studium setzt voraus, dass so viele abrechenbare ECTS-Kreditpunkte zur Verfügung stehen, dass alle für das Diplom nötigen Leistungen erbracht werden können. lm Minimum sind das im Master-Studium 30 ECTS-Kreditpunkte. Abgerechnete ECTS-Kreditpunkte aus einem nicht abgeschlossenen Erststudium sind im Zulassungsverfahren zu deklarieren. Die Kandidatinnen / Kandidaten müssen im Rahmen des Zulassungsverfahrens eine Eignungsabklärung bestehen.
Das Zulassungsverfahren besteht aus folgenden Schritten:
Überprüfung der Erfüllung der formalen Zulassungskriterien
Zulassung zur Eignungsabklärung
Eignungsabklärung (Aufnahmeprüfung)
Entscheid über die Zulassung zum Studium
Die Zulassung gilt jeweils für das Studienjahr, für welches die Eignungsabklärung vorgesehen ist. Die Eignungsabklärung kann pro Studiengang bzw. Studienrichtung einmal wiederholt werden, frühestens zum nächsten ordentlichen Termin.
Die Anzahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze ist beschränkt und wird für das erste Studienjahr festgelegt. In der Folge vergeben die Musikhochschulen FHNW, gestützt auf die Rahmenordnung für die Studienplatzbeschränkung in den Studiengängen der Diplomausbildung (Bachelor/Master) der Fachhochschule Nordwestschweiz, ihre Studienplätze für das Master-Studium in einem rangorientierten Verfahren.
Allgemeine Informationen zu Aufnahmeprüfung/Eignungsabklärung sowie zu den Prüfungsterminen finden sie unter Aufnahmeprüfungen.
Die Eignungsabklärung besteht aus einem allgemeinen Teil (Musiklehre) und einem spezifischen Teil für das Hauptfach, jeweils 20 Minuten.
Die Aufnahmeprüfung muss grundsätzlich auf historischen Instrumenten bzw. deren Nachbauten absolviert werden. Es wird das Singen bzw. Spielen von mindestens drei vorbereiteten Stücken aus verschiedenen Stilbereichen verlangt.