Master of Arts in Musikpädagogik - Alte Musik instrumental/vokal
Das historisch informierte Musikpädagogikstudium
Eckdaten
Abschluss
Master of Arts FHNW in Musikpädagogik – Alte Musik instrumental / vokal
ECTS-Punkte
120
Studienbeginn
jeweils im Herbst
Dauer
4 Semester
Unterrichtssprache
Deutsch (Stufe B1 wird vorausgesetzt)
Ort
Campus Musik-Akademie Basel
Anmeldegebühr
200 CHF
Semestergebühr
700 CHF für Schweizer/innen und Personen mit zivilrechtlichem Wohnsitz in der Schweiz | 1000 CHF für Ausländer/innen ohne zivilrechtlichem Wohnsitz in der Schweiz aus EU/EFTA-Ländern | 1250 CHF für Ausländer/innen ohne zivilrechtlichem Wohnsitz in der Schweiz aus Drittstaaten
Das Anmeldefenster ist von Mitte Dezember bis Ende Januar offen. Mitte Januar finden Infotage zum Studium statt. Weitere Infos zu den Infotagen auf musikstudium-basel.ch
Die Alte Musik ist längst nicht mehr eine Randerscheinung in der Kulturszene und ist seit einiger Zeit auch im pädagogischen Angebot der Musikschulen und Hochschulen angekommen.
Das Masterstudium in Musikpädagogik an der Schola Cantorum Basiliensis wird in Zusammenarbeit mit der Hochschule für Musik Basel, Klassik angeboten. Allgemeinbildende pädagogische Fächer werden am Institut Klassik besucht, Fachdidaktik und spezielle Methodik sowie der Praxisbereich werden an der Schola Cantorum Basiliensis absolviert. Neben den pädagogischen Fächern wird grosser Wert auf eine hohe künstlerische Qualifikation gelegt in der Überzeugung, dass die Verbindung beider Kompetenzen für ein erfolgreiches und integriertes Unterrichten unabdingbar ist. In der Alten Musik kommen besondere Aspekte in der Vermittlung von historischen und theoretischen Grundlagen hinzu.
Einzelne Fächer (Barockfagott, Barockoboe, Blockflöte, Cembalo, Gesang, Laute, Orgel, Viola da gamba) haben ein Alleinstellungsmerkmal, in dem eine Nachfrage nach pädagogischer Vermittlung existiert. Diese werden kontinuierlich angeboten. Bei Instrumenten, die in der modernen Bauform etabliert sind (Violine, Violoncello, Fortepiano, Posaune, Querflöte etc.), wird davon ausgegangen, dass pädagogische Vermittlung im Rahmen eines vorausgehenden Studiums dieser modernen Formen absolviert wird.
In einigen Fällen besteht die Möglichkeit, das Musikpädagogikstudium in enger Verbindung mit der Hochschule für Musik Basel, Klassik zu gestalten. In einem solchen Fall wird der Fachdidaktikunterricht an der Hochschule für Musik Basel auf dem modernen Instrument stattfinden. Voraussetzung dafür ist ein bereits erfolgreich abgeschlossener Master auf der modernen Bauform des Instruments.
Es kann nicht garantiert werden, dass stets ein Angebot für eine pädagogische Ausbildung in allen Hauptfachvarianten an der SCB bereit steht.
Studium
Eine pädagogische Ausbildung richtet sich grundsätzlich an Studierende, die neben einem fundierten künstlerischen Studium auch eine umfassende Qualifikation als Lehrende wünschen und Interesse und Eignung für Aufgaben der Vermittlung besitzen.
Ziel ist die Heranbildung einer eigenständigen künstlerischen und didaktischen Persönlichkeit, die sich auf höchstem instrumentalen und vokalen Niveau sowohl solistisch als auch im Ensemble ausdrücken kann. Zudem verfügen sie über spezifische Kenntnisse in Theorie und Geschichte der Alten Musik, um selbständige und begründete aufführungspraktische und ästhetische Entscheidungen fällen zu können. Die künstlerische und intellektuelle Eigenständigkeit muss sich auf einem Markt bewähren, der weniger von institutionellen Arbeitgebern geprägt ist, als von der Kreativität und Überzeugungskraft der einzelnen Musikerinnen und Musiker.
Absolventen des Pädagogikstudiums Alte Musik sind in der Lage, ihr künstlerisches Wissen und Können in der Vermittlung und in der Unterrichtspraxis an Schüler und Studenten weiterzugeben.
Das Musikpädagogikstudium an der Schola Cantorum Basiliensis bietet zukünftigen Musikpädagoginnen und -pädagogen mit Schwerpunkt Alter Musik eine Vorbereitung auf der Erteilung des Instrumental/Vokalunterrichts auf der Musikschul- sowie auf der Sekundarschulebene. Diese Ausbildung bereitet auf einen sehr speziellen Markt vor, in dem es in der Regel nur wenige Unterrichtsstellen gibt. Vor allem mit dem Hauptfach Blockflöte wird ein grosses Berufsfeld in der Laienausbildung berührt, das sich nicht allein auf die Aspekte der Alten Musik beschränkt.
Zum Masterstudium zugelassen wird, wer über einen Bachelorabschluss in Musik oder Musik und Bewegung verfügt oder eine äquivalente Vorbildung nachweist.
Konnte ein für das Bachelordiplom relevanter nichtbestandener Leistungsnachweis bis zu Studienbeginn nicht nachgeholt werden, gilt eine Übergangsfrist von einem Semester. Die Zulassung ist entsprechend provisorisch.
Die Zulassung zum Studium setzt voraus, dass so viele abrechenbare ECTS-Kreditpunkte zur Verfügung stehen, dass alle für das Diplom nötigen Leistungen erbracht werden können. lm Minimum sind das im Master-Studium 30 ECTS-Kreditpunkte. Abgerechnete ECTS-Kreditpunkte aus einem nicht abgeschlossenen Erststudium sind im Zulassungsverfahren zu deklarieren. Die Kandidatinnen / Kandidaten müssen im Rahmen des Zulassungsverfahrens eine Eignungsabklärung bestehen.
Das Zulassungsverfahren besteht aus folgenden Schritten:
Überprüfung der Erfüllung der formalen Zulassungskriterien
Zulassung zur Eignungsabklärung
Eignungsabklärung
Entscheid über die Zulassung zum Studium
Die Zulassung gilt jeweils für das Studienjahr, für welches die Eignungsabklärung vorgesehen ist. Die Eignungsabklärung kann pro Studiengang bzw. Studienrichtung einmal wiederholt werden, frühestens zum nächsten ordentlichen Termin.
Die Anzahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze ist beschränkt und wird für das erste Studienjahr festgelegt. In der Folge vergeben die Institute der Hochschule für Musik Basel FHNW, gestützt auf die Rahmenordnung für die Studienplatzbeschränkung in den Studiengängen der Diplomausbildung (Bachelor/Master) der Fachhochschule Nordwestschweiz, ihre Studienplätze für das Master-Studium in einem rangorientierten Verfahren.
Die Eignungsabklärung besteht aus einer ersten Runde «per Video», einer zweiten Runde vor Ort und einer pädagogischen Eignungsprüfung.
Erste Runde/Videoaufnahme Mit der Anmeldung müssen Videoaufnahmen eingereicht werden.
Inhalt: drei Werke, die unterschiedliche Stile abdecken. Orientieren Sie sich an den Repertoirebeispielen. Das Vorspiel muss grundsätzlich auf historischen Instrumenten bzw. deren Nachbauten absolviert werden. Notieren Sie die Angaben zu den Stücken auf der Werkliste.
Form: pro Werk ein separates Video, zwingend ohne Schnitte.
Gesamtlänge aller drei Videos: 15- max. 20 Minuten.
Aktualität: in der Regel neue Videos und für die Eignungsabklärung aufgenommen. Öffentliche Aufnahmen nur ohne Schnitte und nicht älter als 6 Monate.
(Continuo-)Begleitung: ist erwünscht. Ziehen Sie Personen Ihres eigenen Umfelds hinzu.
Technische Hinweise:
Position: Das Video soll aus einer festen Kameraperspektive aufgenommen sein (ideal mit Stativ). Gesicht, Hände und Instrument der Kandidatin/des Kandidaten müssen sichtbar sein.
Audio: Verwenden Sie nach Möglichkeit ein separates hochwertiges Stereomikrofon in akustisch guter Position (im Notfall integrierte Mikrofone von Kameras, Computern oder Mobiltelefonen).
Übermittlung
Video-Plattform: Die drei Videos müssen ungelistet auf Youtube hochgeladen werden (Ausnahme: Kandidat:innen aus China wählen eine entsprechende alternative Plattform).
Erstellen Sie eine Werkliste mit den Angaben der gespielten Stücke und fügen Sie den entsprechenden Direktlink von Youtube pro Werk dazu.
Fügen Sie die Youtube-Links auch im Anmeldetool ein.
Stellen Sie sicher, dass die Videos während vier Monaten zugänglich sind.
Vorspiel inkl. Gespräch: Vorzubereiten sind 15 - max. 20 min. Musik aus mindestens drei verschiedenen Stilbereichen. Die Werkauswahl orientiert sich ebenfalls an den Repertoirebeispielen und kann mit der des eingereichten Videos identisch sein. Das erste Werk kann frei gewählt werden, anschliessend trifft die Prüfungskommission eine Auswahl aus dem vorbereiteten Repertoire und kann den Vortrag jederzeit unterbrechen. Nach dem Vorspiel erfolgt ein kurzes Gespräch über die Studienziele und -inhalte, die bisherige Ausbildung, Berufsziele, Dozierenden-Wunsch u. a.
Der „Allgemeine Teil“ der Prüfung (Theorie) und das Tasteninstrumentenspiel finden in der Regel vor oder nach der Hauptfachprüfung am selben Tag statt (Dauer: 20 Min.).
Nachsingen und Benennen von vorgespielten Intervallen (enge und weite Lage)
Singen von Intervallen auf- und abwärts von gegebenem Ton aus
Nachsingen und Benennen von Vierklängen (7, 5/6, 3/4/6, 2/4/6)
Nachsingen und Notieren eines kurzen zweistimmigen Satzes (Sopran und Bass)
Benennen der Akkorde des Satzes (nach Harmonielehre oder Generalbass)
Improvisieren einer Fortsetzung zur notierten Melodie
Blattsingen eines mittelschweren Vokalstücks des 17. oder 18. Jh. (in Violin- oder Bass-Schlüssel)
Vortrag eines vorbereiteten Stücks auf dem Cembalo (entfällt bei Hauptfach Tasten- oder Zupfinstrument)
Fragen zu Tonalität und Modus
Weitere Informationen in Deutsch und Englisch finden Sie hier.
Zeitpunkt Die Prüfungen vor Ort finden jeweils zwischen Mitte März und Mitte April statt. Die genauen Termine nach Fach finden Sie ab Anfang Januar hier.
Anmeldung Das Anmeldefenster ist vom 15.12.-31.1. geöffnet. Mit der Anmeldung müssen folgende Dokumente eingereicht werden:
Schulabschlusszeugnis (Matura, Abitur, Baccalauréat, High School-Diplom)
Bachelordiplom
Zweitmasterstudierende: erstes Masterdiplom
Sprachzertifikat Deutsch (B1)
Bekanntgabe Ergebnisse Die Ergebnisse der ersten Runde werden vor Ende Februar per E-Mail bekannt gegeben. Die Ergebnisse der zweiten Runde werden im Mai per E-Mail bekannt gegeben.
Pädagogische Eignungsabklärung
Die pädagogische Eignungsprüfung kann erst nach bestandener künstlerischer Eignungsabklärung absolviert werden und dauert 30’.
Im Gespräch werden wesentliche Voraussetzungen für das Studium der Musikpädagogik überprüft, vor allem die Motivation und die pädagogischen Vorstellungen der Kandidatin/des Kandidaten. Weitere Elemente der Eignungsprüfung richten sich nach den Voraussetzungen der Kandidatin /des Kandidaten. Sie werden von der Kommission selbst festgelegt und vorher mitgeteilt.