
Konsekutiver Studiengang (Master)
Qualifizieren Sie sich nach einem Uni- oder FH-Bachelor mit dem Masterstudium an der PH für die Lehrtätigkeit auf der Sekundarstufe I.
Der konsekutive Master Sekundarstufe I baut auf einem abgeschlossenen Universitären- oder Fachhochschul-Bachelor auf. Sie absolvieren bei uns das berufsbezogene Master-Studium und erwerben die Lehrberechtigung für zwei Fächer.
Zulassungsvoraussetzungen
Es trifft eine der folgenden Bedingungen zu:
- Bachelor-Abschluss einer Universität oder einer spezialisierten Fachhochschule (u.a. musische Fächer oder Sport) in einem Unterrichtsfach
Sie absolvieren jeweils die Fachdidaktik des jeweiligen Faches. Die Fachwissenschaften im zweiten Fach absolvieren Sie zusätzlich zum Studiengang. - Bachelor-Abschluss einer Universität oder einer spezialisierten Fachhochschule (u.a. musische Fächer oder Sport) in zwei Unterrichtsfächern
- Studierende mit einem EDK-anerkannten Lehrdiplom für Maturitätsschulen
Es werden standardisiert weitreichende Anrechnungen gesprochen. Sie absolvieren jeweils die Fachdidaktik des jeweiligen Faches.
Der Studienumfang umfasst- ca. 60 ECTS-Punkte (je nach Anrechnung), wenn beide Fächer auf der Sekundarstufe I studierbar sind.
- ca. 90 ECTS-Punkte, wenn nur ein Fach auf der Sekundarstufe I studierbar ist und ein neues zusätzliches Fach gewählt wird.
Studienbewerberinnen und Studienbewerber, deren Muttersprache nicht Deutsch ist und die den Studienberechtigungsausweis nicht an einer allgemeinbildenden Schule der Sekundarstufe II im deutschsprachigen Raum erworben haben, müssen einen Nachweis der Sprachkompetenz Niveau C2 gemäss europäischem Referenzrahmen erbringen.
- Goethe-Zertifikat C2 (GDS)
- Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (Niveaustufe 3, DSH-3)
- telc Deutsch C2
Fächerangebot
Am Campus Brugg-Windisch | Am Campus Muttenz |
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Im konsekutiven Modell ist es auch möglich, die Lehrbefähigung für drei Schulfächer zu erlangen. Hierzu können Sie bereits im Rahmen eines BA-Studienganges an der Universität Basel im Komplementärbereich entsprechende Belegungen vornehmen oder nach dem Masterabschluss an der PH ein Facherweiterungsstudium anhängen.
Informationen zu der Sprachausbildung in den Fremdsprachen
Weiterführende Informationen zum Studium einzelner Fächer
Anrechnung von bereits erbrachten Studien- und Bildungsleistungen
An der Pädagogischen Hochschule FHNW können Sie bereits erbrachte Leistungen anrechnen lassen. Es wird zwischen formalen Studien- und Bildungsleistungen oder nicht-formalen und informellem Kompetenzerwerb unterschieden.
Details:
- Anrechnungsgesuche sind möglich nach erfolgter Anmeldung zum Studium bis spätestens 1. September (bei einem Studienbeginn im Herbstsemester) resp. 1. Februar (bei einem Studienbeginn im Frühjahrssemester).
- Rechnen Sie mit 6 bis 18 Wochen bis zum Erhalt des Entscheids (eine frühzeitige Einreichung empfiehlt sich).
- Während des Studiums kann kein Gesuch mehr eingereicht werden.
Im Studium erweitern Sie Ihre Kompetenzen in drei Bereichen:
- In den Erziehungswissenschaften setzen Sie sich mit zentralen Fragen von Bildung, Unterricht, individuellen Entwicklungsverläufen, Inklusion sowie der Institution Schule auseinander.
- In den Fachdidaktiken bauen Sie Ihr Fachwissen auf und lernen, dieses stufengerecht zu vermitteln.
- In den Berufspraktischen Studien entwickeln Sie in mehreren Praktika sowie in unterschiedlichen begleitenden Gefässen die Grundlagen Ihres Professionswissens.
Das Masterstudium umfasst 120 ECTS-Punkte und berechtigt zur Lehrtätigkeit in den absolvierten Fächern.
Im konsekutiven Modell ist es auch möglich, die Lehrbefähigung für drei Unterrichtsfächer zu erlangen, sofern Sie bereits im Rahmen eines Bachelor-Studiums an der Universität Basel im Komplementärbereich entsprechende Belegungen vorgenommen haben.
Lehrpersonen mit einem Sek II-Diplom absolvieren den konsekutiven Studiengang Sek I unter weit reichender Anrechnung bereits erbrachter Studienleistungen. Der Studienaufwand kann mit einem Lehrdiplom um die Hälfte bzw. etwa ein Viertel reduziert werden, je nachdem, ob aus dem bestehenden Lehrdiplom ein oder zwei Unterrichtsfächer für die Sekundarstufe I übernommen werden.
Weiterführende Studien: Fach- und Stufenerweiterung sowie Promotion
Stufenerweiterung
Die Stufenerweiterung bietet Ihnen die Möglichkeit Ihr Berufsprofil auf die Primarstufe oder auf die Sekundarstufe II zu erweitern.
Weitere Informationen zu den Erweiterungsstudien
Facherweiterung
Um Ihr Berufsprofil auszubauen, können Sie Ihr Lehrdiplom für die Sekundarstufe I berufsbegleitend um weitere Fächer erweitern.
Weitere Informationen zu den Erweiterungsstudien
Promotion
Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs Sekundarstufe I können in ein Promotionsprogramm am Institut für Bildungswissenschaften (IBW) einzutreten. Das IBW ist von der Pädagogischen Hochschule FHNW und der Universität Basel getragen.
Die Berufseignungsabklärung muss vor Studienbeginn absolviert werden. Sie gilt als Zulassungsvoraussetzung. Mit der Anmeldung zum Studium melden Sie sich auch zur Berufseignungsabklärung an. Daher empfehlen wir Ihnen, sich frühzeitig für das Studium anzumelden. Sie können am Assessment erst teilnehmen, wenn Sie die Anmeldegebühr für das Studium bezahlt und einen provisorischen Zulassungsentscheid erhalten haben.
Weitere Informationen zur Berufseignungsabklärung
Anmeldung zum Studium
Anmeldefenster | 1. Januar bis 30. April |
Semesterstart | 8 Kalenderwoche (Frühlingssemester) 38 Kalenderwoche (Herbstsemester) |
Organisation Semester
- Semesterdaten
- Rahmen- und Semesterstundenpläne
- Bitte beachten Sie die Fächerkombination bei der Planung Ihres Studiums. Es gibt Veranstaltungen, die parallel liegen können.
Informationen Berufspraktische Studien
- Studierende des konsekutiven Studiengangs absolvieren in der Regel zuerst die Partnerschulphase (mit darin integriertem Basispraktikum). Für Studierende des konsekutiven Studiengangs (ohne Lehrdiplom) besteht die Möglichkeit, im Frühlingssemester die Basisphase zu absolvieren (Basispraktikum und Basisseminar) und im daran anschliessenden Herbstsemester die Partnerschulphase zu absolvieren. Zur Teilnahme am ersten Praktikum ist eine erfolgreiche Berufseignungsabklärung Bedingung. Bitte beachten Sie, dass Sie die Anmeldungen in den Berufspraktischen Studien ein Semester im Voraus über sogenannte Voranmeldeanlässe vornehmen müssen. Falls Sie im ersten Semester bereits mit den Berufspraktischen Studien beginnen möchten, melden Sie sich möglichst frühzeitig per E-Mail an cHJheGlzLnNlazEucGhAZmhudy5jaC4=
- Im Praxisportal erhalten Sie vertiefte Informationen zu den Berufspraktischen Studien (u.a. Praktika).
Ihre Frage | Unsere Antwort |
Wie viele Fächer kann ich beim Studiengang Sekundarstufe I wählen? | Im integrierten Studiengang wählen Sie drei bis fünf Fächer. Falls Sie nach einem fachwissenschaftlichen Bachelor in zwei Unterrichtsfächern bei uns die konsekutive Variante studieren, setzen Sie diese zwei Fächer fort. |
Kann ich beim integrierten Studiengang Sekundarstufe I während der Bachelorphase die drei Fächer frei aus dem Studienangebot wählen? | Ja, die Fächer sind frei wählbar. Je nach Kombination kann die Studienplanung variieren. Falls Sie Hilfe und Beratung bezüglich der Fächerwahl benötigen, können Sie sich an die Studienberatung wenden. |
Sprachaufenthalt: Muss man einen Sprachaufenthalt absolvieren? | Wenn Sie eine Fremdsprache studieren, müssen Sie bis zur Erlangung des Diploms in der jeweiligen Fremdsprache das Kompetenzniveau C2 des europäischen Referenzrahmens und einen (nicht kreditierten) 16-wöchigen Aufenthalt im Zielsprachengebiet nachweisen. Beachten Sie den entsprechenden Anhang F zum Studienreglement Sekundarstufe I. |
Gibt es Zulassungsvoraussetzungen für die Praktika im Partnerschuljahr im Sek 1-Studiengang? | Ja, Sie müssen vor dem Beginn des Partnerschuljahrs die Basisphase bestanden haben, wie auch das Grundstudium in zwei Ihrer drei Fächer erfolgreich absolviert haben. |
Ich bin SEA-Lehrer/-in (Sekundarstufe Niveau A/Realschule) und möchte jetzt ein schweizweit anerkanntes Sek I-Diplom für alle Niveaus erwerben. Kann ich den BA/MA-Studiengang absolvieren? | Da Sie kein schweizweit anerkanntes Lehrdiplom für die Sekundarstufe I erworben haben, können Sie, wenn Sie die Zulassungsbedingungen zum Regelstudium erfüllen (gymnasiale Matur-Äquivalenz), in den Bachelor-/Masterstudiengang Sek I unter Anrechnung bereits erbrachter Studienleistungen aufgenommen werden und mit einem Masterabschluss Sek I ein schweizweit anerkanntes Lehrdiplom erwerben. |
Ich bin Inhaber/-in eines altrechtlichen EDK-anerkanntem Diplom Sek1 (Sereal-/ oder eines Mittellehrer-Diploms) und möchte jetzt an der PH FHNW den Titel „Master of Secondary Education“ erwerben. | Wenn Sie von der EDK eine gesamtschweizerische Anerkennung Ihres Diploms erhalten, dann haben Sie keine Berechtigung, denselben Studiengang (oder Teile davon) zum Erwerb eines Mastertitels noch einmal zu absolvieren. Ihnen steht jedoch die Facherweiterung für ein noch nicht studiertes Fach offen. Zu beachten ist, dass für ein Facherweiterungsstudium beim Wohn- oder Arbeitskanton eine Kostengutsprache beantragt werden sollte. Ansonsten müssen die Kosten selber getragen werden. |
Kann ich als Lehrperson an Kindergärten mit einem altrechtlichen Diplom (EDK-anerkannt) ein Stufenerweiterungsstudium | Nein. |
Kann ich mit einem Fachhochschulabschluss in den Studiengang Sekundarstufe I eintreten? | Ja, mit einem FH-Abschluss (Bachelor oder Master) sind Sie zum Regelstudium Sekundarstufe I zugelassen. |
Wie kann ich mit einer Berufsausbildung zum Studiengang Sekundarstufe I zugelassen werden? | Die Studienberatung kann Ihnen gern alternative Wege aufzeigen – Ergänzungsprüfungen Niveau gymnasiale Maturität von anderen schweizerischen Pädagogischen Hochschulen werden in der Regel anerkannt. |
Kontakte
Anmeldung
Anmeldung zurzeit nicht möglich
Anmeldung
Nächstes Anmeldefenster 01.01.2020 - 30.04.2020
Anmeldung zurzeit nicht möglichInfo-Anlässe
- Info-Anlass Studiengänge – Muttenz 30.01.2020 17:45,
- Info-Anlass Zulassungsverfahren (Quereinstieg) – Brugg-Windisch 27.02.2020 17:00,
- Info-Anlass Studiengänge – Brugg-Windisch 27.02.2020 17:45,
Eckdaten
- Abschluss:
- EDK-anerkanntes Lehrdiplom für die Sekundarstufe I sowie Master of Arts FHNW in Secondary Education
- ECTS-Punkte:
- 120
- Nächster Start:
- 17. Februar 2020
- Anmeldeschluss:
- 30.11.2019
- Dauer:
- 4 bis 8 Semester
- Unterrichtssprache:
- Deutsch
- Ort:
- Brugg-Windisch, Muttenz
- Auslandsaufenthalt:
- siehe Mobilitätsprogramm
- Anmeldegebühr:
- 200 CHF
- Semestergebühr:
- 810 CHF