Sekundarstufe I – Masterstudiengänge: Zulassung
Im Master konsekutiv Sekundarstufe I studieren Sie zwei Fächer.
Für die Zulassung muss der Nachweis eines anerkannten Bachelorabschlusses in mindestens einem Unterrichtsfach der Sekundarstufe I vorliegen. In der Regel sind dies universitäre Bachelorabschlüsse mit Ausnahme von spezialisierten Fachhochschulen (Sport, Musik, Kunst). Umfasst das Fachbachelordiplom ein Teilgebiet eines Integrationsfaches (z.B. Fachbachelor in Geschichte für das Fach Räume, Zeiten, Gesellschaften oder Fachbachelor in Biologie für das Fach Natur und Technik), sind fachwissenschaftliche Auflagen für die verbleibenden Teilgebiete zu erbringen.
Liegt für das zweite Fach kein Fachbachelordiplom vor, kann dieses unter fachwissenschaftlichen Auflagen von maximal 20 ECTS-Punkten für ein Einzelfach und maximal 35 ECTS-Punkte für ein Integrationsfach studiert werden.
Falls Sie ein interdisziplinäres Fach studiert haben, das hohe Anteile eines Unterrichtsfaches aufweist (z.B. ein Ingenieurstudium mit viel Mathematik), ist ein Zugang zum Master konsekutiv unter Umständen und nach Abklärungen der Zulassungsstelle ebenfalls möglich: Die Zulassung mit einem anerkannten interdisziplinären Bachelorabschluss bedingt, dass mindestens 70 ECTS-Punkte Fachwissenschaft in einem Unterrichtsfach oder 90 ECTS-Punkte Fachwissenschaft in zwei Unterrichtsfächern der Sekundarstufe I absolviert worden sind. Sowohl im Erstfach als auch im Zweitfach können fachwissenschaftliche Auflagen verfügt werden.
Wenn Sie im Besitz eines Lehrdiploms für Maturitätsschulen sind, werden Ihnen bereits erbrachte Studienleistungen weitreichend angerechnet. Der Studienaufwand kann bis maximal die Hälfte reduziert werden, je nachdem, ob aus dem vorliegenden Lehrdiplom für Maturitätsschulen ein oder zwei Unterrichtsfächer für die Sekundarstufe I übernommen werden können.
Zur Prüfung einer Zulassung oder bei Fragen können Sie sich gerne an die Zentrale Studienadministration wenden: zulassung-anerkennung.ph@fhnw.ch. Bitte reichen Sie dazu folgende Unterlagen ein:
- Lebenslauf
- Bachelorurkunde inklusive Transcript of Records/Datenabschrift
- Modulbeschriebe oder Studien- und Prüfungsordnung
Mit dem Master Stufenerweiterung erwerben Sie die Lehrbefähigung für die Sekundarstufe I. Voraussetzung ist ein Lehrdiplom/Bachelor für die Primarstufe oder für Kindergarten-/Unterstufe oder ein altrechtliches von der EDK anerkanntes Lehrdiplom für die Vorschul- und Primarstufe oder die Primarstufe, sofern eine mindestens dreijährige Unterrichtspraxis auf der Primarstufe und/oder Sekundarstufe I von mindestens 50 Stellenprozent nachgewiesen werden kann.
Gerne prüfen wir Ihre Zulassungsmöglichkeiten. Senden Sie uns dazu bitte eine E-Mail an: zulassung-anerkennung.ph@fhnw.ch mit folgendem Inhalt:
- Angabe gewünschter Studiengang
- aktueller Lebenslauf
- Abschlusszeugnis / gegebenenfalls Diplome
Sie haben ein ausländisches Diplom und/oder Deutsch ist nicht Ihre Muttersprache? Dann beachten Sie auch die Hinweise zum Sprachkompetenznachweis Deutsch bei ausländischem Diplom und/oder nicht-deutscher Muttersprache.
