Sie haben sich für ein Studium an der PH FHNW entschieden und möchten sich nun anmelden. Was es zu beachten gilt.
SWITCH edu-ID
Für die Anmeldung benötigen Sie zwingend eine SWITCH edu-ID. Dies ist das zentrale Schweizer Hochschul-Login. Die SWITCH edu-ID kann jederzeit erstellt werden – hierfür müssen Sie nicht zuwarten bis das Anmeldefenster für den gewünschten Studiengang geöffnet ist.
Der Zugang zu Ihrer Onlineanmeldung erfolgt immer über Ihre SWITCH edu-ID.
Bitte beachten Sie dazu die wichtigen Informationen insbesondere auch zur Vermeidung von mehrfacher Accounterstellung.
Anmeldeunterlagen
Sie finden hier eine detaillierte, vollständige Auflistung aller benötigten Unterlagen (PDF). Bitte beachten Sie, dass die Maximalgrösse für Uploads im Anmeldesystem 10 MB beträgt.
Anmeldegebühr
Sie bezahlen die Anmeldegebühr über 200 CHF mit der Kreditkarte oder per TWINT.
Strafregisterauszug
Bitte bestellen Sie umgehend den für die Zulassung notwendigen Strafregisterauszug bzw. die Strafregisterauszüge.
Beachten Sie Folgendes:
- Es müssen Strafregisterauszüge aller Länder eingereicht werden, in denen Sie in den letzten 5 Jahre einen Wohnsitz hatten.
- Die Auszüge dürfen bei Einreichung nicht älter als 3 Monate sein.
- Schweizer Strafregisterauszüge bitte in digitaler Form (Privatauszug, nicht Sonderprivatauszug) einreichen.
- Ausländische Strafregisterauszüge nur im Original (inkl. Übersetzung, sofern nicht in Englisch oder einer Landessprache) einreichen.
Einreichung digitaler Auszüge per E-Mail an: studienadministration.ph@fhnw.ch
Einreichung physischer Auszüge (Originale) an:
Pädagogische Hochschule FHNW
Zentrale Studienadministration
Bahnhofstrasse 6
5210 Windisch
Hinweis: Das Einreichen/ Hochladen eines Strafregisterauszuges direkt in der Onlineanmeldung ist aus Datenschutzgründen nicht möglich.
Bestellung Strafregisterauszug
Alles parat: wo melde ich mich an?
Die Anmeldemöglichkeit befindet sich direkt bei dem jeweiligen Studiengang.
Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist ein Studienberechtigungsausweis?
Ihr Studienberechtigungsausweis berechtigt Sie zum Erststudium an einer schweizerischen Hochschule (z. Bsp. Matura, Allgemeine Hochschulreife, Fachmaturität Pädagogik etc.). In Ihrem provisorischen Zulassungsentscheid, welcher Ihnen nach Prüfung Ihrer Anmeldung zugestellt wird, ist festgehalten, ob und in welcher Form dieses Dokument einzureichen ist.
Was ist ein Zulassungsausweis?
Ihr Zulassungsausweis berechtigt Sie zum Studium im spezifischen Studiengang an der PH FHNW. In Ihrem provisorischen Zulassungsentscheid, welcher Ihnen nach Prüfung Ihrer Anmeldung zugestellt wird, ist festgehalten, ob und in welcher Form dieses Dokument einzureichen ist.
Wo finde ich eine Liste der einzureichenden Unterlagen und die Fristen/Deadlines dazu?
Diese Angaben finden Sie auf Ihrem persönlichen provisorischen Zulassungsentscheid, welcher Ihnen nach Prüfung Ihrer Anmeldung zugestellt wird. Sie können Ihren provisorischen Zulassungsentscheid jederzeit in Ihrer Onlineanmeldung einsehen.
Wichtige Information: Melden Sie sich in der Onlineanmeldung jeweils mit Ihrer SWITCH edu-ID an.
In meinem provisorischen Zulassungsentscheid steht, ich soll das Original meines Studienberechtigungsausweises / meines Zulassungsausweises einsenden. Darf ich auch eine beglaubigte Kopie einreichen?
Nein, beglaubigte Kopien können leider nicht akzeptiert werden. Das Original wird benötigt, um Ihnen eine Matrikel-Nr. zu vergeben. Die Originalunterlagen erhalten Sie selbstverständlich zurück.
An welche Adresse müssen allfällig einzureichende Originalunterlagen geschickt werden?
Pädagogische Hochschule FHNW
Zentrale Studienadministration
Bahnhofstrasse 6
5210 Windisch
Wie kann ich mich vergewissern, dass ich alle für die definitive Zulassung benötigten Dokumente eingereicht habe und sie auch angekommen sind?
Wir empfehlen Ihnen, den provisorischen Zulassungsentscheid als Gedächtnisstütze zu verwenden und darauf zu vermerken, wann Sie die Unterlagen eingereicht haben. Wenn Sie sicherstellen möchten, dass im Original eingereichte Unterlagen eintreffen, senden Sie diese per Einschreiben (damit Sie den Empfang durch die Zentrale Studienadministration jederzeit prüfen können). Im Zweifelsfall dürfen Sie selbstverständlich bei der Zentralen Studienadministration anfragen (studienadministration.ph@fhnw.ch).
Was passiert mit meiner Anmeldung, wenn ich die für die Zulassung benötigten Unterlagen nicht fristgerecht einreiche?
Werden die Unterlagen nicht fristgerecht eingereicht, können Sie nicht zum Studium zugelassen werden.
Wann erhalte ich meinen definitiven Zulassungsentscheid?
Sofern Sie alle im prov. Zulassungsentscheid aufgeführten Unterlagen fristgerecht eingereicht haben, erhalten Sie die definitive Zulassung ab 1. September für Studienstart Herbst / ab 1. Februar für Studienstart Frühjahr. Eine frühere Ausstellung ist nicht möglich. Bis zu Ihrer definitiven Zulassung bleibt Ihr provisorischer Zulassungsentscheid gültig.
Wie funktioniert der Prozess zum Personalienblatt?
Sie erhalten zu gegebenem Zeitpunkt eine E-Mail (FHNW-Account) mit allen notwendigen Informationen.




