Die Kantone des Bildungsraums Nordwestschweiz (resp. die Gemeinden im Kanton Solothurn) finanzieren die Weiterbildung für Lehrpersonen, pädagogische Fachpersonen und Schulleitende, welche in den jeweiligen Kantonen (resp. Gemeinden) angestellt sind, teilweise oder sogar in vollem Umfang. Detaillierte Informationen zur Finanzierung entnehmen Sie den Finanzierungsangaben bei den einzelnen Angeboten.
Material- und Verpflegungskosten
Bei einzelnen Angeboten können Material- und Verpflegungskosten anfallen. Material- und Verpflegungskosten werden in der Ausschreibung separat ausgewiesen und den Teilnehmenden unabhängig von einer kantonalen Finanzierung in Rechnung gestellt.
Finanzierung
Kanton Aargau
Volksschule
Ist beim Angebot eine (Teil-)Finanzierung durch den Kanton AG ausgewiesen, wird die Teilnahme für Personen, die im Geltungsbereich des Gesetzes über die Anstellung von Lehrpersonen (GAL) tätig sind, teilweise oder vollumfänglich vom Kanton übernommen.
Für eine allfällige Mitfinanzierungen von Weiterbildung über kommunale Gelder ist die Schulleitung bzw. der Gemeinderat der jeweiligen Schule zuständig.
Mittelschule und Berufsfachschule
Ist beim Angebot eine (Teil-)Finanzierung durch den Kanton AG ausgewiesen, wird die Teilnahme für Personen, die im Geltungsbereich des Gesetzes über die Anstellung von Lehrpersonen (GAL) tätig sind, teilweise oder vollumfänglich vom Kanton übernommen, sofern die Zielgruppe Lehrpersonen Sek II in der Ausschreibung erwähnt ist.
Für eine allfällige Mitfinanzierung von Weiterbildung über die Schule ist die Schulleitung zuständig.
Kanton Solothurn
Lehrpersonen der Volksschule mit Anstellung im Kanton Solothurn steht eine allfällige Finanzierung durch den Kanton SO und/oder die Gemeinde zu, sofern diese beim entsprechenden Angebot ausgewiesen ist.
Bei einer Mitfinanzierung durch die Gemeinde gilt die Zustimmung der Schulleitung als Kostengutsprache für den Gemeindeanteil. Detaillierte Informationen zur Finanzierung entnehmen Sie dem jeweiligen Angebot.
Kanton Basel Landschaft
Lehrpersonen der Volksschule mit Anstellung im Kanton Basel-Landschaft steht eine allfällige Finanzierung durch den Kanton BL zu, sofern diese beim entsprechenden Angebot ausgewiesen ist. Detaillierte Informationen zum Vorgehen entnehmen Sie dem jeweiligen Angebot. Die Platzzahl ist i.d.R. beschränkt.
Kanton Basel Stadt
Lehrpersonen der Volksschule mit Anstellung im Kanton Basel-Stadt steht eine allfällige Finanzierung durch den Kanton BS zu, sofern diese beim entsprechenden Angebot ausgewiesen ist. Detaillierte Informationen zum Vorgehen entnehmen Sie dem jeweiligen Angebot.
Andere Kantone
Die Weiterbildungsangebote der PH FHNW stehen grundsätzlich allen Interessierten offen. Es gelten die jeweils ausgewiesenen Finanzierungsbedingungen. Bitte erkundigen Sie sich bei den dafür vorgesehenen Stellen nach Finanzierungsmöglichkeiten.