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Zehn Hochschulen Ein Ziel

Die FHNW umfasst 10 Hochschulen mit unterschiedlichen Schwerpunkten. Wählen Sie eine Hochschule aus, um deren spezifische Kurse, Studiengänge und Informationen zu sehen.

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Rund ums Studium

Zulassung und Rechtliches, Pädagogische Hochschule FHNW

Pädagogische Hochschule FHNW


Es gibt verschiedene Wege, um zum Studium an der PH FHNW zugelassen zu werden. Je nach Bildungsabschluss stehen Ihnen unterschiedliche Studiengänge offen.

Zulassungsbedingungen nach Studiengängen

Wissen Sie schon, auf welcher Schulstufe Sie unterrichten möchten? Hier sehen Sie, mit welchem Abschluss Sie die Zulassung erhalten.

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Welcher Bildungsabschluss für welchen Studiengang?

Hier finden Sie eine Übersicht über die Bildungsabschlüsse und Möglichkeiten der Zulassung zu den Studiengängen der PH FHNW.

Eine Textversion der Grafik «Welcher Bildungsabschluss für welchen Studiengang?» folgt direkt anschliessend
Welcher Bildungsabschluss für welchen Studiengang? – Textversion der obigen Grafik

Gymnasiale Maturität

Direkte Zulassung für

  • Kindergarten-/Unterstufe
  • Primarstufe
  • Sekundarstufe I – Bachelor-/Masterstudiengänge integriert
  • Logopädie

Keine Zulassung für

  • Sekundarstufe I – Master konsekutiv
  • Sekundarstufe II
  • Sonderpädagogik

Fachmaturität Pädagogik

Direkte Zulassung für

  • Kindergarten-/Unterstufe
  • Primarstufe

Zulassung via Zulassungsverfahren «sur dossier» oder Ergänzungsprüfung Niveau gymnasiale Maturität sowie Passerelle Berufsmaturität–Universität

  • Sekundarstufe I – Bachelor-/Masterstudiengänge integriert
  • Logopädie

Keine Zulassung für

  • Sekundarstufe I – Master konsekutiv
  • Sekundarstufe II
  • Sonderpädagogik

Fachmaturität andere Richtung

Zulassung via Ergänzungsprüfung Niveau Fachmaturität Pädagogik, via Zulassungsverfahren «sur dossier» oder Ergänzungsprüfung Niveau gymnasiale Maturität sowie Passerelle Berufsmaturität–Universität

  • Kindergarten-/Unterstufe
  • Primarstufe

Zulassung via Zulassungsverfahren «sur dossier» oder Ergänzungsprüfung Niveau gymnasiale Maturität sowie Passerelle Berufsmaturität–Universität

  • Sekundarstufe I – Bachelor-/Masterstudiengänge integriert
  • Logopädie

Keine Zulassung für

  • Sekundarstufe I – Master konsekutiv
  • Sekundarstufe II
  • Sonderpädagogik

Berufsmaturität

Zulassung via Ergänzungsprüfung Niveau Fachmaturität Pädagogik, via Zulassungsverfahren «sur dossier» oder Ergänzungsprüfung Niveau gymnasiale Maturität sowie Passerelle Berufsmaturität–Universität

  • Kindergarten-/Unterstufe
  • Primarstufe

Zulassung via Zulassungsverfahren «sur dossier» oder Ergänzungsprüfung Niveau gymnasiale Maturität sowie Passerelle Berufsmaturität–Universität

  • Sekundarstufe I – Bachelor-/Masterstudiengänge integriert
  • Logopädie

Keine Zulassung für

  • Sekundarstufe I – Master konsekutiv
  • Sekundarstufe II
  • Sonderpädagogik

Anerkannter Fachmittelschulausweis

Zulassung via Ergänzungsprüfung Niveau Fachmaturität Pädagogik, via Zulassungsverfahren «sur dossier» oder Ergänzungsprüfung Niveau gymnasiale Maturität sowie Passerelle Berufsmaturität–Universität

  • Kindergarten-/Unterstufe
  • Primarstufe

Zulassung via Zulassungsverfahren «sur dossier» oder Ergänzungsprüfung Niveau gymnasiale Maturität sowie Passerelle Berufsmaturität–Universität

  • Sekundarstufe I – Bachelor-/Masterstudiengänge integriert
  • Logopädie

Keine Zulassung für

  • Sekundarstufe I – Master konsekutiv
  • Sekundarstufe II
  • Sonderpädagogik

Diplom anerkannter Handelsmittelschule

Zulassung via Ergänzungsprüfung Niveau Fachmaturität Pädagogik, via Zulassungsverfahren «sur dossier» oder Ergänzungsprüfung Niveau gymnasiale Maturität sowie Passerelle Berufsmaturität–Universität

  • Kindergarten-/Unterstufe
  • Primarstufe

Zulassung via Zulassungsverfahren «sur dossier» oder Ergänzungsprüfung Niveau gymnasiale Maturität sowie Passerelle Berufsmaturität–Universität

  • Sekundarstufe I – Bachelor-/Masterstudiengänge integriert
  • Logopädie

Keine Zulassung für

  • Sekundarstufe I – Master konsekutiv
  • Sekundarstufe II
  • Sonderpädagogik

Abschluss einer mind. 3-jährigen Berufsausbildung und anschliess. Berufserfahrung von mind. 200%

Zulassung via Ergänzungsprüfung Niveau Fachmaturität Pädagogik, via Zulassungsverfahren «sur dossier» oder Ergänzungsprüfung Niveau gymnasiale Maturität sowie Passerelle Berufsmaturität–Universität

  • Kindergarten-/Unterstufe
  • Primarstufe

Zulassung via Zulassungsverfahren «sur dossier» oder Ergänzungsprüfung Niveau gymnasiale Maturität sowie Passerelle Berufsmaturität–Universität

  • Sekundarstufe I – Bachelor-/Masterstudiengänge integriert
  • Logopädie

Keine Zulassung für

  • Sekundarstufe I – Master konsekutiv
  • Sekundarstufe II
  • Sonderpädagogik

Hochschulabschluss (FH, Uni)

Direkte Zulassung für

  • Kindergarten-/Unterstufe
  • Primarstufe
  • Sekundarstufe I – Bachelor-/Masterstudiengänge integriert oder
  • Sekundarstufe I – Master konsekutiv
  • Logopädie
  • Sonderpädagogik

Lehrdiplom

Zulassung via Stufen-/ oder Facherweiterungsstudium für

  • Kindergarten-/Unterstufe
  • Primarstufe
  • Sekundarstufe I

Direkte Zulassung für

  • Logopädie
  • Sonderpädagogik

Stufenerweiterungen und Facherweiterungen

Verfügen Sie bereits über ein Lehrdiplom? Möchten Sie auf einer anderen Stufe unterrichten? Oder möchten Sie Ihre Unterrichtsbefähigung um eines oder mehrere zusätzliche Fächer erweitern? Mit den berufsbegleitenden Stufen- und Facherweiterungen der PH FHNW ist dies möglich.

Mehr zu den Stufen- und Facherweiterungen

Abklärung Berufseignung (ABE)

Die PH FHNW setzt seit Herbstsemester 2025 auf ein Verfahren, welches die Berufseignung innerhalb des Studiums abklärt.

Mehr Informationen zur Abklärung Berufseignung (ABE) und ihren Bestandteilen

Studiengangwechsel, Hochschulwechsel und Wiederzulassung

Sie haben bereits an einer Pädagogischen Hochschule studiert und interessieren sich für einen Hochschulwechsel, einen Studiengangwechsel oder eine Wiederaufnahme des Studiums? Für Hochschul- oder Studiengangwechsel oder die Wiederaufnahme des Studiums nach einem Unterbruch gelten besondere Bestimmungen.

Mehr Informationen zu Studiengangwechsel, Hochschulwechsel & Wiederzulassung

Zulassung mit einem ausländischen Bildungsabschluss

Sie haben einen ausländischen Bildungsabschluss und sind unsicher, ob dieser zur Zulassung berechtigt?

Für Studieninteressierte aus Deutschland gilt die Allgemeine Hochschulreife (Abitur), welche zur direkten Zulassung zu den Studiengängen Kindergarten-/Unterstufe, Primarstufe, Sekundarstufe I integriert und Logopädie berechtigt.

Bei Bildungsabschlüssen anderer Länder erfolgt die Abklärung der Gleichwertigkeit zu den verlangten Schweizer Qualifikationen gemäss den Beurteilungskriterien von swissuniversities. Orientieren Sie sich an diesen Kriterien oder lassen Sie Ihre Zulassung durch die Zentrale Studienadministration prüfen. Reichen Sie dazu bitte per E-Mail folgende Unterlagen ein:

  • Lebenslauf
  • Abitur- oder Reifezeugnis
  • Semesterzeugnisse der letzten drei Schuljahre
  • Beglaubigte Übersetzungen sofern nicht in deutscher, französischer, italienischer oder englischer Sprache

E-Mail an: zulassung-anerkennung.ph@fhnw.ch

Sprachkompetenznachweis Deutsch

Sie haben ein ausländisches Diplom und/oder Deutsch ist nicht Ihre Muttersprache? Dann gilt es, folgende zusätzliche Zulassungsvoraussetzung zu beachten: Studienbewerberinnen und Studienbewerber, deren Muttersprache nicht Deutsch ist und die den Studienberechtigungsausweis nicht an einer allgemeinbildenden Schule der Sekundarstufe ll im deutschsprachigen Raum erworben haben, müssen einen Nachweis der Sprachkompetenz Niveau C2 gemäss europäischem Referenzrahmen erbringen.

Anerkannt werden folgende Zertifikate:

  • Goethe-Zertifikat C2 (GDS)
  • Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (Niveaustufe 3, DSH-3)
  • telc Deutsch C2

Der Nachweis ist mit der Anmeldung zum Studium, spätestens jedoch bei Studienbeginn vorzulegen. Wird die Zulassung zum Studium mit dem Zulassungsverfahren «sur dossier» erworben, muss der Nachweis C2 Deutsch bereits mit der Anmeldung zum Zulassungsverfahren eingereicht werden.

Anerkennung ausländisches Lehrdiplom

Für die Anerkennung ausländischer Lehrdiplome ist die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) zuständig.

Das Generalsekretariat der EDK vergleicht Ihr ausländisches Diplom mit dem entsprechenden schweizerischen Diplom. Kann Ihr Diplom anerkannt werden, erhalten Sie eine offizielle Bescheinigung, welche die Gleichwertigkeit mit dem schweizerischen Diplom ausweist. Liegen wesentliche Ausbildungsunterschiede vor, erfolgt die Anerkennung erst nach erfolgreichem Absolvieren von Ausgleichsmassnahmen.

Informationen zur Anerkennung ausländischer Lehrdiplome bei der EDK

Zugang als Hörer*in

Auch wenn Sie an der Pädagogischen Hochschule FHNW nicht immatrikuliert sind, können Sie viele Veranstaltungen als Hörer*in besuchen und sich individuell weiterbilden.

Mehr zu Hörer*in

Sind Sie unsicher, ob Sie zum gewünschten Studiengang zugelassen sind?

Gerne prüfen wir Ihre Zulassungsmöglichkeiten. Senden Sie uns dazu bitte eine E-Mail an: zulassung-anerkennung.ph@fhnw.ch mit folgendem Inhalt:

  • Angabe gewünschter Studiengang
  • aktueller Lebenslauf
  • Abschlusszeugnis / gegebenenfalls Diplome

Weitere Informationen und Beratungen

  • Übersicht über die Gebühren
    Gebührenordnung Ausbildung
  • Studium für Menschen mit einer Behinderung
    Nachteilausgleich PH FHNW
  • Sonstige Fragen
    FAQs und Kontaktmöglichkeiten

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