Zulassung zum Diplomstudiengang Sekundarstufe II
- Für die Zulassung muss mindestens ein fachwissenschaftliches Bachelor-Diplom einer Hochschule in einem oder zwei Schulfächern vorliegen, sowie eine Einschreibung in ein Masterstudium an einer Universität (Ausnahme: Musik und Bildnerisches Gestalten mit Einschreibung an einer Fachhochschule). Es wird empfohlen, das fachwissenschaftliche Studium an der Universität (überwiegend) abgeschlossen zu haben und das Studium an der Pädagogischen Hochschule erst im Anschluss aufzunehmen.
- Bei einem Universitätsstudium in Nicht-Schulfächern wird die Zulassung im Einzelfall geprüft. Wenden Sie sich bei Fragen an zulassung-anerkennung.ph@fhnw.ch .
Im Studienreglement Sekundarstufe II finden Sie einen Überblick über den für das jeweilige Unterrichtsfach erforderlichen fachwissenschaftlichen Abschluss.
Fachausweis für die Diplomierung im Studiengang Sekundarstufe II
- Für die Diplomierung im Studiengang Sekundarstufe II müssen die fachwissenschaftlichen Diplomierungsbedingungen durch einen Fachausweis nachgewiesen werden.
- Der Fachausweis bestätigt den fachwissenschaftlichen universitären Abschluss auf Masterniveau in einem oder zwei Schulfächern (Ausnahme: Musik und Bildnerisches Gestalten mit FH-Abschluss), sowie eine im Erstfach verfasste Masterarbeit.
- Bei einem Universitätsstudium in Nicht-Schulfächern werden die fachwissenschaftlichen Diplomierungsbedingungen im Einzelfall geprüft.
Prüfung der fachwissenschaftlichen Diplomierungsbedingungen / Antrag Fachausweis
Eine Prüfung der fachwissenschaftlichen Diplomierungsbedingungen ist unabhängig von einer Anmeldung zum Studium möglich und kann jederzeit eingereicht werden. Die Prüfung der Unterlagen ist kostenlos. Beachten Sie bitte, dass die Prüfung je nach Komplexität bis zu 12 Wochen dauern kann.
Sind die fachwissenschaftlichen Diplomierungsbedingungen erfüllt, wird ein Fachausweis ausgestellt. Sind die fachwissenschaftlichen Diplomierungsbedingungen noch nicht erfüllt, wird ein Auflagenentscheid ausgestellt, über die noch zu erbringenden universitären Leistungen sowie weitere Informationen zum Erbringen dieser Zusatzleistungen.
Fristen bei der Diplomierung im Diplomstudiengang Sekundarstufe II
Die Anmeldefristen sind für eine Diplomierung am Ende des Frühjahrssemesters der 31. Mai, und für eine Diplomierung am Ende des Herbstsemesters der 30. November.
Der Fachausweis, welcher den Masterabschluss und die Erfüllung der fachwissenschaftlichen Diplomierungsbedingungen im gewählten Fach (Monofach) oder in den gewählten Fächern (Zweifach) nachweist, ist zusammen mit der Anmeldung zur Diplomierung bei der Kanzlei einzureichen.
Es wird empfohlen das fachwissenschaftliche Studium an der Universität ein Semester vor der Diplomierung abzuschliessen. Der Fachausweis kann erst nach Vorlage der Masterurkunde und dem Nachweis sämtlicher universitären Studienleistungen erstellt werden.
Kann der Fachausweis bei der Anmeldung noch nicht eingereicht werden, kann er unter bestimmten Umständen nachgereicht werden. Die Einreichung muss spätestens bis zum 31. Juli für das Frühjahrssemester bzw. bis zum 31. Januar für das Herbstsemester erfolgen.
Zulassung zum Facherweiterungsstudium
Für die Zulassung zum Facherweiterungsstudium muss ein EDK anerkanntes Lehrdiplom für Maturitätsschulen sowie für das gewählte Zusatzfach fachwissenschaftliche Studienleistungen im Umfang von mind. 90 ECTS aus einem universitären Bachelor- und Masterstudium vorliegen.
Eine Prüfung der Zulassungsbedingungen ist jederzeit und kostenlos möglich.
Beachten Sie auch die Hinweise zum Sprachkompetenznachweis Deutsch bei ausländischem Diplom und/oder nicht-deutscher Muttersprache.