Zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile können an der PH FHNW mit einem Gesuch geeignete Anpassungsmassnahmen beantragt werden.
Der Nachteilsausgleich hat das Ziel, aus Behinderungen und chronischen Erkrankungen resultierende Nachteile im Studium aufzuheben oder zu verringern. Er umfasst Massnahmen zur Anpassung der Studien- und Prüfungsbedingungen und wird individuell auf die Behinderung abgestimmt. Die inhaltlichen Anforderungen des Studiums bleiben dabei unverändert. Ein verfügter Nachteilsausgleich ist in der Regel für das gesamte Studium gültig.
Mehr Informationen zum Nachteilsausgleich an der FHNW finden Sie in den «Richtlinien über das Studium unter Berücksichtigung des Nachteilsausgleichs».
Voraussetzungen
Für den Nachteilsausgleich müssen Sie ein aktuelles (in der Regel nicht älter als 2 Jahre) ärztliches Zeugnis oder das Attest einer fachkundlichen Instanz einreichen. Dieses umfasst in der Regel eine Diagnose, eine Einschätzung der studienrelevanten Einschränkungen sowie Aussagen zum voraussehbaren Verlauf.
Wie stelle ich einen Antrag auf Nachteilsausgleich?
Zur Antragsstellung füllen Sie das von uns bereitgestellte Antragsformular aus und senden es zusammen mit dem Zeugnis oder dem Attest bei uns ein.
Im Antragsformular schildern Sie kurz Ihre chronische Erkrankung oder Behinderung, legen die erwarteten Auswirkungen auf das Studium, die Ergänzungsprüfung oder das Zulassungsverfahren dar und machen Vorschläge zum Nachteilsausgleich.
Ihre Fragen zu möglichen Anpassungen und andere Anliegen rund um den Nachteilsausgleich können Sie in einem anschliessenden persönlichen Beratungstermin klären.
Möchten Sie einen Antrag stellen? Schicken Sie uns bitte eine Mail an nachteilsausgleich.ph@fhnw.ch.
Daraufhin erhalten Sie von uns die detaillierten Informationen zur Antragsstellung inkl. Antragsformular.
Antragsfristen
Einstieg ins Studium
Wenn Sie neu ins Studium einsteigen, reichen Sie den Antrag auf Nachteilsausgleich am besten direkt mit der Anmeldung zum Studium bei uns ein. Stellen Sie den Antrag auf jeden Fall so früh wie möglich. Eine Bearbeitungszeit von acht Wochen vor Studienbeginn muss sichergestellt sein.
Während des Studiums
Nach Ablauf der zweiten Semesterwoche können wir keine Umsetzung für das laufende Semester mehr garantieren. Das bedeutet konkret: Anträge auf Nachteilsausgleich müssen bis spätestens Kalenderwoche 39 im Herbstsemester und Kalenderwoche 11 im Frühjahrssemester eingereicht werden.
Ergänzungsprüfung Niveau Fachmaturität Pädagogik
Anträge auf Nachteilsausgleich müssen bis spätestens Ende Kalenderwoche 3 eingereicht werden.
Zulassungsverfahren «sur dossier»
Wir empfehlen eine möglichst frühzeitige Anmeldung zum Zulassungsverfahren inklusive Einreichung des Antrags auf Nachteilsausgleich.
Wenn der Antrag bis spätestens in der Kalenderwoche 40 (Verfahren im Herbst) bzw. Kalenderwoche 14 (Verfahren im Frühjahr) eingereicht wird, ist die Bearbeitung bis zum Start des Zulassungsverfahrens sichergestellt. Bei verspätet eingegangen Anträgen kann die rechtzeitige Bearbeitung nicht garantiert werden.
Ein Antrag auf Nachteilsausgleich muss in jedem Fall spätestens bis zum Ende der Anmeldefrist für das Zulassungsverfahren eingereicht werden.
Kontakt
Haben Sie noch Fragen zum Nachteilsausgleich an der PH FHNW? Das Beratungsangebot steht Studieninteressierten und Studierenden gleichermassen zur Verfügung.
Für einen Termin oder weitere Informationen schreiben Sie bitte an nachteilsausgleich.ph@fhnw.ch.