Schule und Unterricht mit Daten entwickeln | Wahlmodul oder Ergänzungsmodul
In der Schule lässt sich eine Vielzahl von Daten für die Weiterentwicklung des Unterrichts und die Förderung des Lernens nutzen, unter anderem solche von digitalen Instrumenten. Das Spektrum reicht von Daten, welche im gewöhnlichen Unterricht anfallen, bis hin zu elaborierten Instrumenten, welche spezifisch für die Lernstanderfassung entwickelt werden. Ausserdem können schulische Akteur*innen selbst Daten erzeugen und für einen bestimmten Zweck nutzen.
Eckdaten
- ECTS-Punkte
- 3
- Nächster Start
- Mittwoch, 11.3.2026
- Dauer
- 4.5 Tage: 2 Präsenztage, 2x0.5 Tage online, 1.5 Tage Asynchrone Arbeitszeit. Zusätzlich ca. 50h Selbststudium
- Anmeldeschluss
- So, 11.1.2026
- Durchführungsort(e)
- Campus Brugg-Windisch, Online
- Preis
- CHF 1890.–
In diesem Modul rücken wir das Sichtbarmachen von Fortschritten in den Fokus und stellen das Konzept sichtbaren Lehrens und Lernens sowie verschiedene Ansätze der Unterrichtsentwicklung, darunter den LLSM-Ansatz zur datengestützten schulweiten Unterrichtsentwicklung, vor. Sie erfahren, wie dieser Ansatz zur Unterrichts- und Schulentwicklung die Wirksamkeit der Lehrpersonen erhöhen kann. Davon ausgehend stellen wir Ihnen konkrete Ansätze zur Datennutzung für pädagogische Anliegen vor und diskutieren diese – z. B. beim formativen Bewerten und Beurteilen, als individualisiertes Lern- und Unterrichtsfeedback, oder in der Arbeit professioneller Lerngemeinschaften.
Wahl- und Anschlussmöglichkeiten
«Schule und Unterricht mit Daten entwickeln» ist ein Wahlmodul des CAS Schulentwicklung und pädagogisch wirksame Schulführung und ein Ergänzungsmodul des DAS Schulleitung.
Mi, 11.3.2026, 13.30–17.00 Uhr
Sa, 21.3.2026, 8.30–16.30 Uhr
Mi, 25.3.2026, 13.30–17.00 Uhr
Sa, 25.4.2026, 8.30–16.30 Uhr
Campus Brugg-Windisch, Online
- Philipp Schmid, Dozent für Unterrichtsentwicklung an der Professur für Bildungsmanagement und Schulentwicklung, PH FHNW
Voraussetzungen und Zulassung
- Schulleiterinnen und Schulleiter
- Schulhausleitende, QM-Verantwortliche und andere Fachverantwortliche im Schulbereich
- Lehrpersonen mit lateralen Führungsfunktionen
- Fachteamleitende (Unterrichtsteam, Logopädie, Deutsch als Zweitsprache, Spezielle Förderung SHP, Schulsozialarbeit, PICTS, usw.)
- Führungs- und Fachpersonen mit Interesse an pädagogisch wirksamer Schulführung
Das Weiterbildungsprogramm richtet sich an Schulleitende, Lehrpersonen und pädagogische Fachpersonen mit einem akademischen Abschluss einer anerkannten Hochschule und einschlägiger Berufspraxis von mindestens zwei Jahren nach Abschluss des Studiums.
CHF 1890.–
Kantonale Finanzierungen als Wahlmodul im CAS
Volksschule im Kanton Aargau
Die Teilnahme wird für alle Personen, die im Geltungsbereich des Gesetzes über die Anstellung von Lehrpersonen (GAL) tätig sind, vollumfänglich vom Kanton finanziert.
Für eine allfällige Mitfinanzierung von Weiterbildung über kommunale Gelder ist die Schulleitung bzw. der Gemeinderat der jeweiligen Schule zuständig.
Mittelschule und Berufsfachschule im Kanton Aargau
Die Teilnahme wird für alle Personen, die im Geltungsbereich des Gesetzes über die Anstellung von Lehrpersonen (GAL) tätig sind, vollumfänglich vom Kanton finanziert, sofern die Zielgruppe Lehrpersonen Sek II in der Ausschreibung erwähnt ist.
Für eine allfällige Mitfinanzierung von Weiterbildung über die Schule ist die Schulleitung zuständig.
Volksschule im Kanton Solothurn
- Kategorie A: Der Kanton finanziert das Angebot zu 100%.
- Kategorie B: Der Kanton und die Gemeinde finanzieren das Angebot zu je 50%. Die Zustimmung der Schulleitung für den Kursbesuch gilt als Kostengutsprache für den Gemeindeanteil.
- Kategorie C: Der Kanton und die Gemeinde finanzieren einen variablen Teil der Kosten. Die Teilnehmenden bezahlen den verbleibenden Teil der Kosten.
- Kategorie D: Die Teilnehmenden bezahlen die Kosten selbst. Eine allfällige Mitfinanzierung klären die Teilnehmenden mit der Schulleitung.
Kanton Basel Stadt
Kanton BS: Zusatzqualifikationen für Lehrpersonen Basel-Stadt können auf Antrag ganz oder teilweise von der Volksschulleitung Basel-Stadt bezahlt werden. Angaben zur Anmeldung und Finanzierung finden sich in der aktuell gültigen Weisung (www.edubs.ch/zq) betreffend Finanzierung von Erweiterungsstudiengängen, Zusatzqualifikationen, Nachqualifikationen und Masterstudiengängen der Volksschulen Basel-Stadt.
Kantonale Finanzierungen als Ergänzungsmodul im DAS
Volksschule im Kanton Aargau
Die Teilnahme wird für alle Personen, die im Geltungsbereich des Gesetzes über die Anstellung von Lehrpersonen (GAL) tätig sind, vollumfänglich vom Kanton finanziert.
Für eine allfällige Mitfinanzierung von Weiterbildung über kommunale Gelder ist die Schulleitung bzw. der Gemeinderat der jeweiligen Schule zuständig.
Mittelschule und Berufsfachschule im Kanton Aargau
Die Teilnahme wird für alle Personen, die im Geltungsbereich des Gesetzes über die Anstellung von Lehrpersonen (GAL) tätig sind, vollumfänglich vom Kanton finanziert, sofern die Zielgruppe Lehrpersonen Sek II in der Ausschreibung erwähnt ist.
Für eine allfällige Mitfinanzierung von Weiterbildung über die Schule ist die Schulleitung zuständig.
Volksschule im Kanton Solothurn
Die unter «Preis» ausgeschriebenen Weiterbildungskosten werden in der Regel vom Kanton oder von der Gemeinde getragen.
Es gibt folgende Finanzierungskategorien:
- Kategorie A: Der Kanton finanziert das Angebot zu 100%.
- Kategorie B: Der Kanton und die Gemeinde finanzieren das Angebot zu je 50%. Die Zustimmung der Schulleitung für den Kursbesuch gilt als Kostengutsprache für den Gemeindeanteil.
- Kategorie C: Der Kanton und die Gemeinde finanzieren einen variablen Teil der Kosten. Die Teilnehmenden bezahlen den verbleibenden Teil der Kosten.
- Kategorie D: Die Teilnehmenden bezahlen die Kosten selbst. Eine allfällige Mitfinanzierung klären die Teilnehmenden mit der Schulleitung.
Kanton Basel Landschaft
Für Schulleitungen mit Anstellung an einer öffentlichen Volksschule im Kanton Basel-Landschaft übernimmt der Kanton die Gebühren, wenn ihm eine von der vorgesetzten Stelle unterschriebene Fortbildungsvereinbarung vorliegt (Platzzahl ist beschränkt). Werden mehrere Module gebucht, ist ab einer Kostensumme von CHF 7000.– eine Weiterbildungsvereinbarung einzureichen.
Präsenzstudium mit verschränkter internetbasiereter Lehre und Präsenzlehre, Studienaufgaben und Selbststudium.Arbeitsaufwand
Arbeitsaufwand
Das Modul umfasst 3 ECTS, das entspricht einem Umfang von 90 Stunden, die über Präsenzstudium (Campus Windisch, online und asynchron) sowie im Selbststudium zu erbringen sind.
Leistungsnachweise
Das Modul kann mit einem schriftlichen Leistungsnachweis abgeschlossen werden. Für die Anrechnung an das CAS-Programm «Schulentwicklung und pädagogisch wirksame Schulführung» müssen zwei Leistungsnachweise erbracht werden. Der Arbeitsumfang pro Leistungsnachweis beträgt rund 30 Arbeitsstunden.
Abschluss
Teilnahmebestätigung
Beratung und Info-Anlässe
Philipp Schmid, Dozent für Unterrichtsentwicklung an der Professur für Bildungsmanagement und Schulentwicklung, PH FHNW
philipp.schmid@fhnw.ch
+41 56 202 81 27
Zu diesem Angebot gibt es keine Info-Anlässe.