Alte Musik Renaissance - Romantik instrumental / vokal
Was beinhaltet das Renaissance-Romantik Bachelor-Studium an der Schola Cantorum Basiliensis?
Eckdaten
Abschluss
Bachelor of Arts FHNW in Musik, Studienrichtung Alte Musik Renaissance-Romantik instrumental / vokal
ECTS-Punkte
180
Studienbeginn
jeweils im Herbst
Dauer
6 Semester
Unterrichtssprache
Deutsch
Ort
Campus Musik-Akademie Basel
Anmeldegebühr
200 CHF
Semestergebühr
700 CHF für Schweizer/innen und Personen mit zivilrechtlichem Wohnsitz in der Schweiz | 1000 CHF für Ausländer/innen ohne zivilrechtlichem Wohnsitz in der Schweiz aus EU/EFTA-Ländern | 1250 CHF für Ausländer/innen ohne zivilrechtlichem Wohnsitz in der Schweiz aus Drittstaaten
Das Anmeldefenster ist von Mitte Dezember bis Ende Januar offen. Mitte Januar finden Infotage zum Studium statt. Weitere Infos zu den Infotagen auf musikstudium-basel.ch
Der Bachelor-Studiengang wird differenziert in die Vertiefungen Mittelalter-Renaissance und Renaissance-Romantik, mit analogem Aufbau aber unterschiedlichen inhaltlichen Schwerpunkten. Im Zentrum des Studiengangs Renaissance-Romantik steht die Auseinandersetzung mit der Musik des Barocks, ihre Instrumente, Aufführungspraktiken und Repertoires, sowie die der angrenzenden Epochen. Die Ausbildung führt zu hoher praktischer Kompetenz solistisch wie auch im Ensemblespiel, gleichzeitig wird der Kontext der historischen Spielpraxis durch theoretische Fächer und Komplementärangebote erschlossen.
Dieses Studium an der Schola Cantorum Basiliensis hat seinen Fokus auf dem Repertoire, den Instrumenten und Spielpraktiken des 16.-19. Jahrhunderts. Neben technischer Betreuung auf den Instrumenten und Gesangstechniken der Zeit, bietet das Programm vertiefte Repertoirestudien und historische Improvisationspraxis sowie eine hervorragende theoretische und musikgeschichtliche Basis für die musikalische Praxis. Mit hochkarätigen Dozierenden und Studierenden gibt es viele Möglichkeiten für Ensemblearbeit, die die musikalische Eigenständigkeit fördert.
Studium
Ziel ist die Heranbildung einer eigenständigen künstlerischen Persönlichkeit, die sich auf höchstem instrumentalen und vokalen Niveau sowohl solistisch als auch im Ensemble ausdrücken kann, und die zudem über spezifische Kenntnisse in Theorie und Geschichte der Alten Musik verfügt, um selbständige und begründete aufführungspraktische und ästhetische Entscheidungen fällen zu können. Die künstlerische und intellektuelle Eigenständigkeit muss sich auf einem Markt bewähren, der weniger von institutionellen Arbeitgebern geprägt ist, als von der Kreativität und Überzeugungskraft der einzelnen Musikerinnen und Musiker.
Diese Studienrichtung richtet sich an hochbegabte Instrumentalisten/-innen oder Sänger/innen, die ihre Grundausbildung beginnen möchten. Sie eignet sich für Musiker/innen mit Schwerpunkt in der frühen Neuzeit, Barock, Klassik und Romantik. Qualifizierte Studierende sind bereit, sich einer Ausbildung mit Ausrichtung auf höchste künstlerische Standards in der Historischen Musikpraxis zu widmen. Voraussetzungen sind Begabung, hohe instrumentale/vokale Qualifikation und künstlerisches Potential, verbunden mit Erfahrungen in der Alten Musik, sowie Neugier auf die historischen Grundlagen, welche die Praxis in der Alten Musik stets begleiten.
In der Regel bereitet der Bachelor auf eine Fortsetzung des Studiums in einem Master-Programm vor, jedoch kann der erworbene Abschluss auch in Kombination mit anderen Berufsfeldern eingesetzt werden (Musikjournalismus, Verlagswesen, Musikmanagement, Instrumentenbau etc.).
Innerhalb des Bachelors ist keine pädagogische Qualifikation möglich. Dies bleibt einem Master-Programm vorbehalten.
Musiker und Musikerinnen, die sich in den Epochen der Renaissance bis zur Romantik spezialisieren, agieren im Berufsleben auf der Orchester- und Konzertbühne, bei Festivals und Konzertreihen der Alten Musikszene oder sind als Kirchenmusiker tätig. Sie sind ausgewiesene Ensemblemusiker, die sich mit Vorliebe ihrer eigenen Ensemblebildung widmen. An der Forschung der Spielpraxis ihrer musikalischen Interessensgebiete sind sie oft beteiligt, und sie geben ihre Erfahrung in Workshops und Meisterkurse gerne weiter.
Zum Bachelorstudium zugelassen wird, wer die gesetzlich festgelegten Zulassungskriterien erfüllt:
eine anerkannte gymnasiale Maturität oder
eine anerkannte Fachmaturität für das Berufsfeld Musik oder
eine anerkannte Berufsmaturität oder
der Abschluss einer anderen anerkannten allgemein bildenden Schule der Sekundarstufe ll
der Nachweis einer anderweitig erworbenen gleichwertigen allgemeinbildenden Ausbildung
Vom Abschluss einer Ausbildung auf der Sekundarstufe ll kann ausnahmsweise abgesehen werden, wenn eine aussergewöhnliche künstlerische Begabung nachgewiesen werden kann.
Die Zulassung zum Studium setzt voraus, dass so viele abrechenbare ECTS-Kreditpunkte zur Verfügung stehen, dass alle für das Diplom nötigen Leistungen erbracht werden können. lm Minimum sind das im Bachelorstudium 60 ECTS-Kreditpunkte. Abgerechnete ECTS-Kreditpunkte aus einem nicht abgeschlossenen Erststudium sind im Zulassungsverfahren zu deklarieren.
Die Kandidatinnen / Kandidaten müssen im Rahmen des Zulassungsverfahrens eine Eignungsabklärung bestehen.
Das Zulassungsverfahren besteht aus folgenden Schritten:
Überprüfung der Erfüllung der formalen Zulassungskriterien
Zulassung zur Eignungsabklärung
Eignungsabklärung (Aufnahmeprüfung)
Entscheid über die Zulassung zum Studium.
Die Zulassung gilt jeweils für das Studienjahr, für welches die Eignungsabklärung vorgesehen ist. Die Eignungsabklärung kann pro Studiengang bzw. Studienrichtung einmal wiederholt werden, frühestens zum nächsten ordentlichen Termin.
Kandidatinnen / Kandidaten, die bei der praktischen (künstlerischen) Eignungsabklärung überzeugen, den theoretischen Teil der Eignungsabklärung (s. 54 Eignungsabklärung) jedoch nicht oder nur knapp bestehen, können mit Auflagen zum ersten Studienjahr zugelassen werden. Bei Nichterfüllen der Auflagen bis zum Ende des ersten Studienjahrs kann das Studium nicht fortgesetzt werden.
Die Anzahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze ist beschränkt und wird für das erste Studienjahr festgelegt. ln der Folge vergeben die Musikhochschulen FHNW, gestützt auf die Rahmenordnung für die Studienplatzbeschränkung in die Studiengänge der Diplomausbildung (Bachelor/Master) der Fachhochschule Nordwestschweiz, ihre Studienplätze für das Bachelorstudium in einem rangorientierten Verfahren.
Allgemeine Informationen zu Aufnahmeprüfung/Eignungsabklärung sowie zu den Prüfungsterminen finden sie unter Aufnahmeprüfungen.
Die Eignungsabklärung besteht aus einem allgemeinen Teil (Musiklehre) und einem spezifischen Teil für das Hauptfach, jeweils 20 Minuten.
Die Aufnahmeprüfung muss grundsätzlich auf historischen Instrumenten bzw. deren Nachbauten absolviert werden. Es wird das Singen bzw. Spielen von mindestens drei vorbereiteten Stücken aus verschiedenen Stilbereichen verlangt.