Alte Musik Renaissance - Romantik instrumental / vokal
Eckdaten
Abschluss
Master of Arts FHNW in Musikalischer Performance - Studienrichtung Alte Musik Renaissance-Romantik instrumental/ vokal
ECTS-Punkte
120
Studienbeginn
jeweils im Herbst
Dauer
4 Semester
Unterrichtssprache
Deutsch
Ort
Campus Musik-Akademie Basel
Anmeldegebühr
200 CHF
Semestergebühr
700 CHF für Schweizer/innen und Personen mit zivilrechtlichem Wohnsitz in der Schweiz | 1000 CHF für Ausländer/innen ohne zivilrechtlichem Wohnsitz in der Schweiz aus EU/EFTA-Ländern | 1250 CHF für Ausländer/innen ohne zivilrechtlichem Wohnsitz in der Schweiz aus Drittstaaten
Das Anmeldefenster ist von Mitte Dezember bis Ende Januar offen. Mitte Januar finden Infotage zum Studium statt. Weitere Infos zu den Infotagen auf musikstudium-basel.ch
Im Zentrum steht die intensive Beschäftigung mit den Spieltechniken und der Aufführungspraxis Alter Musik sowie die Auseinandersetzung mit historischen Quellen; daraus erwächst das Verständnis für stilistische und ästhetische Aspekte der Musik und die Notwendigkeit, diese in heutigen Aufführungen entsprechend kreativ zu vermitteln.
Dieses Programm setzt die Ausbildung im Bachelor an der Schola Cantorum Basiliensis fort, mit Konzentration auf das instrumentale/vokale Hauptfach. Beim Eintritt mit einem Hochschulabschluss in Musik aus anderen Programmen der Musikausbildung, wird ein alternatives Curriculum angeboten, das wichtige Fächer aus dem Theoriebereich enthält, die in dieser Form zur spezifischen Ausbildung an der Schola Cantorum Basiliensis gehören.
Das Programm führt zu bestmöglicher instrumentaler/vokaler Kompetenz im solistischen Bereich und legt gleichzeitig grossen Wert auf Ensemblefähigkeit, die in der Alten Musik in ganz besonderer Weise gefordert ist. Mit einer Masterarbeit wird die Kompetenz im reflektierten und wissenschaftlichen Arbeiten nachgewiesen.
Studium
Ziel ist die Heranbildung einer eigenständigen künstlerischen Persönlichkeit, die sich auf höchstem instrumentalen und vokalen Niveau sowohl solistisch als auch im Ensemble ausdrücken kann, und die zudem über spezifische Kenntnisse in Theorie und Geschichte der Alten Musik verfügt, um selbständige und begründete aufführungspraktische und ästhetische Entscheidungen fällen zu können.
Die künstlerische und intellektuelle Eigenständigkeit muss sich auf einem Markt bewähren, der weniger von institutionellen Arbeitgebern geprägt ist, als von der Kreativität und Überzeugungskraft der einzelnen Musikerinnen und Musiker.
Dieses Master-Programm richtet sich an sehr gut qualifizierte Studierende (instrumental/vokal), die geeignet und bereit sind, sich einer Ausbildung mit Ausrichtung auf höchste künstlerische Standards in der Historischen Musikpraxis zu widmen. Voraussetzungen sind Begabung, hohe instrumentale/vokale Qualifikation und künstlerisches Potential, eine abgeschlossene musikalische Erstausbildung, verbunden mit Erfahrungen in der Alten Musik, sowie Neugier auf die historischen Grundlagen, welche die Praxis in der Alten Musik stets begleiteten.
Musiker und Musikerinnen, die sich im Bereich der Performance alter Musik vertiefen, agieren als Solist/innen oder in verschiedenen Ensembles im Bereich der Alten Musik auf sehr hohem Niveau, stilistisch angemessen und künstlerisch überzeugend.
Sie geben ihr Wissen und ihre Erfahrung in Workshops und Meisterkursen weiter und sind in der Lage, sich an der Erforschung der Spielpraxis ihrer musikalischen Interessensgebiete zu beteiligen.
Zum Masterstudium zugelassen wird, wer über einen Bachelor-Abschluss in Musik oder Musik und Bewegung verfügt oder eine äquivalente Vorbildung nachweist.
Konnte ein für das Bachelordiplom relevanter nichtbestandener Leistungsnachweis bis zu Studienbeginn nicht nachgeholt werden, gilt eine Übergangsfrist von einem Semester. Die Zulassung ist entsprechend provisorisch.
Die Zulassung zum Studium setzt voraus, dass so viele abrechenbare ECTS-Kreditpunkte zur Verfügung stehen, dass alle für das Diplom nötigen Leistungen erbracht werden können. lm Minimum sind das im Master-Studium 30 ECTS-Kreditpunkte. Abgerechnete ECTS-Kreditpunkte aus einem nicht abgeschlossenen Erststudium sind im Zulassungsverfahren zu deklarieren.
Die Kandidierenden müssen im Rahmen des Zulassungsverfahrens eine Eignungsabklärung bestehen.
Das Zulassungsverfahren besteht aus folgenden Schritten:
Überprüfung der Erfüllung der formalen Zulassungskriterien
Zulassung zur Eignungsabklärung
Eignungsabklärung (Aufnahmeprüfung)
Entscheid über die Zulassung zum Studium
Die Zulassung gilt jeweils für das Studienjahr, für welches die Eignungsabklärung vorgesehen ist. Die Eignungsabklärung kann pro Studiengang / Studienrichtung einmal wiederholt werden, frühestens zum nächsten ordentlichen Termin.
Die Anzahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze ist beschränkt und wird für das erste Studienjahr festgelegt. In der Folge vergeben die Musikhochschulen FHNW, gestützt auf die Rahmenordnung für die Studienplatzbeschränkung in die Studiengänge der Diplomausbildung (Bachelor/Master) der Fachhochschule Nordwestschweiz, ihre Studienplätze für das Master-Studium in einem rangorientierten Verfahren.
Allgemeine Informationen zu Aufnahmeprüfung/Eignungsabklärung sowie zu den Prüfungsterminen finden sie unter Aufnahmeprüfungen.
Die Eignungsabklärung besteht aus einem allgemeinen Teil (Musiklehre) und einem spezifischen Teil für das Hauptfach, jeweils 20 Minuten.
Die Aufnahmeprüfung muss grundsätzlich auf historischen Instrumenten bzw. deren Nachbauten absolviert werden. Es wird das Singen bzw. Spielen von mindestens drei vorbereiteten Stücken aus verschiedenen Stilbereichen verlangt.