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      Wirtschaft
      Häufig gestellte Fragen

      Häufig gestellte Fragen

      Muss der Original-Studienberechtigungsausweis zum Zeitpunkt der Anmeldung bereits vorliegen?

      Nein. Der Studienberechtigungsausweis kann noch bis Studienbeginn nachgereicht werden. Wir empfehlen eine frühzeitige Anmeldung (bis Ende April des gewünschten Studienjahres).

      Benötige ich zusätzlich zur gymnasialen Matura ein Praktikum?

      Ja. Es ist zusätzlich ein 12-monatiges kaufmännisches (für die Studiengänge Wirtschaftsinformatik und Business Information Technology ein kaufmännisches oder technisches) Praktikum nötig.

      Kann ich mit einer BM Wirtschaft und Dienstleistung, Typ Dienstleistung, zu allen Studiengängen ohne zusätzliches Praktikum zugelassen werden?

      Ja, mit einer BM Wirtschaft und Dienstleistung, Typ Dienstleistung ist kein zusätzliches 12-monatiges kaufmännisches Praktikum notwendig.

      Welche Inhalte werden von einem kaufmännischen Praktikum erwartet?

      Das kaufmännische Praktikum soll Einblick in möglichst vielfältige kaufmännische Tätigkeiten geben (mögliche Bereiche sind allg. Administration, Marketing, Bankwesen, Versicherungswesen etc.). Bitte beachte, dass das Praktikum mindestens 12 Monate dauern muss.

      Wird ein Praktikum im Detailhandel akzeptiert?

      Nein. Leider kann ein Praktikum im Verkauf (Detailhandel) nicht akzeptiert werden.

      Kann mir die Fachhochschule bei der Suche nach einer geeigneten Praktikumsstelle behilflich sein?

      Nein. Die Stellensuche ist grundsätzlich Sache der Studierenden. Wir empfehlen Ihnen, folgende Links zu konsultieren:

      • www.next-career.ch
      • www.i-markt.ch
      Bin ich mit einem Eidg. Fachausweis zu allen Studiengängen zugelassen?

      Nein. Mit einem Eidg. Fachausweis muss eine Aufnahmeprüfung absolviert werden und es werden 12 Monate kaufmännische oder – je nach Studiengang – kaufmännische oder technische Berufspraxis vorausgesetzt. Für weitere Informationen kontaktiere bitte das Zulassungsbüro.

      Muss ich bei einem Teilzeitstudium zwingend eine Arbeitsstelle haben?

      Nein. Dies ist im neuen Curriculum (seit September 2017) nicht mehr obligatorisch. Studierenden, welche zu mindestens 50% einer qualifizierten Arbeit nachgehen, können im Vertiefungsstudium ECTS Credits für ihre Berufstätigkeit angerechnet werden (Arbeitsvertrag kann während des Studiums nachgereicht werden).

      Ist ein Auslandsemester obligatorisch?

      Nein. Nur im Studiengang Business Administration (International Management) Vollzeit ist ein Auslandsemester obligatorisch (im 3. Semester). Grundsätzlich steht diese Möglichkeit aber allen Studierenden offen.

      Kann die Partneruniversität frei gewählt werden?

      Nein. Die Studierenden erstellen eine Prioritätenliste, die Vergabe der Studienplätze erfolgt anhand des Notendurchschnitts.

      Welche Sprachkenntnisse brauche ich für ein Auslandsemester?

      Englischkenntnisse werden vorausgesetzt. Kenntnisse in der jeweiligen Landessprache sind von Vorteil.

      Kann ich vor Studienbeginn noch den Studiengang wechseln?

      Ja. Allerdings nur dann, wenn der gewünschte Studiengang nicht ausgebucht ist.

      Kann ich nach Studienbeginn noch den Studiengang wechseln?

      Ja. Allerdings nur, wenn der gewünschte Studiengang nicht ausgebucht ist. Ein Wechsel sollte möglichst innerhalb der ersten zwei Wochen vorgenommen werden.

      Wann erhalte ich den Stundenplan?

      Die angemeldeten Studierenden erhalten den definitiven Stundenplan im Sommer des gewählten Studienjahres.

      Ich habe eine chronische Erkrankung. Kann ich einen Nachteilsausgleich beantragen?

      Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen können einen Nachteilsausgleich beantragen. Weitere Informationen findest du hier.

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