Hier finden Sie alle Informationen zur Zulassung, sowie Weiterbildungsordnungen und weitere Reglemente
Zulassungbedingungen
Die Weiterbildungsangebote richten sich in erster Linie an Personen mit einem abgeschlossenen Hochschulstudium. Eine Zulassung ist jedoch auch für Personen ohne Tertiärabschluss möglich, sofern sie über gleichwertige Kompetenzen verfügen. Dies setzt in der Regel voraus:
- mindestens 10 Jahre Berufserfahrung in einem für die Weiterbildung relevanten Fachgebiet,
- davon mindestens 5 Jahre in einer (Fach-)Leitungsfunktion,
- sowie einschlägige, relevante und umfangreiche Weiterbildungen.
Die Entscheidung über die Zulassung zu einem bestimmten Programm trifft die jeweilige Programmleitung anhand Ihres Lebenslaufs und Ihrer Diplome.
Bei Kursen erfolgt keine Prüfung der Zulassungskriterien.
Rechtliche Dokumente
Rahmenordnungen
Teilnahmebedingungen
Programmreglemente
Die Programmreglemente finden Sie in der Ausschreibung des jeweiligen Programms.
