CAS Öffentliches Gemeinwesen Stufe II Fachkompetenz Finanzfachleute
Fachwissen für die speziellen Aufgaben in den Finanzabteilungen der öffentlichen Verwaltungen
Die in einer Finanzabteilung anfallenden Aufgaben und Pflichten werden zunehmend anspruchsvoller. Der Vollzug von Ausgaben und Einnahmen, die vorschriftsgemässe Führung des Finanzhaushaltes, die Verwaltung der Gelder, das Erstellen von Statistiken, Berichten und Voranschlägen sowie die Beratung und Unterstützung der Exekutive erfordern ein breiteres Fachwissen. Als Leiterin oder Leiter einer Finanzabteilung sind Sie durch Ihre Persönlichkeit und Ihr Fachwissen die kompetente Ansprechperson für Ihre Kunden und Ihre Mitarbeitenden.
Das CAS Öffentliches Gemeinwesen Fachkompetenz Finanzfachleute vermittelt praxisbezogen Fachwissen und Fähigkeiten, die es braucht, eine Finanzabteilung nach modernen Grundsätzen zu führen.
Programm
Das CAS Öffentliches Gemeinwesen Fachkompetenz Finanzfachleute vermittelt praxisbezogen Fachwissen und Fähigkeiten, die es braucht, eine Finanzabteilung nach modernen Grundsätzen zu führen. Nach erfolgreichem Abschluss des CAS Öffentliches Gemeinwesen Fachkompetenz Finanzfachleute sind Sie als Fachspezialistin oder Fachspezialist mit einem breit abgestützten und gesicherten Wissen in der Lage, eine verantwortungsvolle Position und eine Führungsaufgabe zu übernehmen. Die fachliche und gesamtheitliche Vertiefung des Wissens ermöglicht es, den Leistungsauftrag der öffentlichen Verwaltung effizient zu erfüllen.
Das CAS Öffentliches Gemeinwesen Fachkompetenz Finanzfachleute richtet sich an Mitarbeitende und Kaderpersonal der öffentlichen Verwaltung, die sich beruflich weiterentwickeln wollen und eine hoch qualifizierte Tätigkeit anstreben.
Die Kandidatinnen und Kandidaten werden zum CAS Öffentliches Gemeinwesen Fachkompetenz Finanzfachleute zugelassen, wenn sie eines der folgenden Kriterien erfüllen:
erfolgreicher Abschluss des CAS Öffentliches Gemeinwesen Grundlagen Stufe I oder
Tertiär A Abschluss einer Fachhochschule oder universitären Hochschule oder
Tertiär B Abschluss (höhere Berufsbildung/Fachprüfung: eidg. Fachausweis, Diplom, Abschluss HF)
Weitere Bedingungen für die Aufnahme in das CAS sind:
Mehr als zwei Jahre berufliche Tätigkeit im Bereich der öffentlichen Verwaltung.
Kenntnisnachweise aus dem CAS Öffentliches Gemeinwesen Grundlagen Stufe I oder Ähnliches.
Weiter können Kandidatinnen und Kandidaten zugelassen werden, wenn die Programmleitung deren Ausweis und deren beruflichen Werdegang als gleichwertig anerkennt.
Interessierte Fachhörerinnen und Fachhörer können bei freien Programmplätzen ohne Zulassungsbedingungen zugelassen werden.
Marc Lindenmann, Präsident Fachbeirat, Abteilung Finanzen, Lenzburg
Michael Baumann, Programmleitung, Hochschule für Wirtschaft FHNW, Windisch
Die Dozierenden sind Persönlichkeiten aus der öffentlichen Verwaltung, der Privatwirtschaft und der Fachhochschule. Sie definieren mit dem Fachausschuss die inhaltlichen Schwerpunkte der einzelnen Kurse und sind für den Unterricht zuständig. Dies ermöglicht es, die Ausgewogenheit, Vielseitigkeit und Aktualität des Programmkonzepts zu gewährleisten.