CAS Öffentliches Gemeinwesen Stufe II Fachkompetenz Gemeindeverwalter/in
Fachwissen für die speziellen Aufgaben der Gemeindeverwaltung.
Das CAS Öffentliches Gemeinwesen Fachkompetenz Gemeindeverwalterin/Gemeindeverwalter vermittelt die rechtlichen Gegebenheiten und Voraussetzungen, um eine Gemeindeorganisation und ihre Aussenbeziehungen erfolgreich zu begleiten und zu führen.
Der Lehrgang wurde mit dem kantonalen Berufsverband Gemeindepersonal des Kantons Solothurn gemeinsam entwickelt und vermittelt neben Fachkenntnissen auch kantonsspezifische Inhalte.
Das CAS Öffentliches Gemeinwesen Stufe II Fachkompetenz Gemeindeverwalterin/Gemeindeverwalter ist die Grundlage für das weiterführende CAS Öffentliches Gemeinwesen Management.
Programm
Die Teilnehmenden erwerben ein breit abgestütztes und fundiertes Wissen, um die Verantwortung einer Gemeindeverwalterin bzw. eines Gemeindeverwalters wahrnehmen zu können.
Sie erwerben zudem Methoden und Instrumente, um die finanziellen Aspekte der Gemeinde zu analysieren und zielgerichtete Lösungen kompetent umsetzen zu können. Die Weiterbildung garantiert eine an der Praxis orientierte Vermittlung des Lernstoffes. Das erworbene Fachwissen können die Absolventinnen und Absolventen sachgerecht und kompetent für die jeweiligen Aufgaben und Herausforderungen in einer Führungsposition der Gemeindeverwaltung einsetzen.
Das CAS Öffentliches Gemeinwesen Fachkompetenz Gemeindeverwalterin/Gemeindeverwalter Solothurn richtet sich an Mitarbeitende und Kaderpersonal von öffentlichen Verwaltungen, welche die Funktionen eines Gemeindeverwalters, einer Gemeindeverwalterin, aber auch eines Gemeindeschreibers oder einer Finanzverwalterin bereits ausüben oder planen in naher Zukunft auszuüben.
Die Kandidatinnen und Kandidaten werden zum CAS Öffentliches Gemeinwesen Fachkompetenz Gemeindeverwalter/in zugelassen, wenn sie eines der folgenden Kriterien erfüllen:
erfolgreicher Abschluss des CAS Öffentliches Gemeinwesen Grundlagen Stufe Ioder
Tertiär A Abschluss einer Fachhochschule oder universitären Hochschule oder
Tertiär B Abschluss (höhere Berufsbildung/Fachprüfung: eidg. Fachausweis, Diplom, Abschluss HF)
Weitere Bedingungen für die Aufnahme in das CAS sind:
Mehr als zwei Jahre berufliche Tätigkeit im Bereich der öffentlichen Verwaltung.
Kenntnisnachweise aus dem CAS Öffentliches Gemeinwesen Grundlagen Stufe I oder Ähnliches.
Weiter können Kandidatinnen und Kandidaten zugelassen werden, wenn die Programmleitung deren Ausweis und deren beruflichen Werdegang als gleichwertig anerkennt.
Interessierte Fachhörerin und Fachhörer können bei freien Programmplätzen ohne Zulassungsbedingungen zugelassen werden.
Die Dozierenden sind Persönlichkeiten aus der öffentlichen Verwaltung, der Privatwirtschaft und der Fachhochschule.
Matthias Beuttenmüller, Verband des Gemeindepersonals des Kantons Solothurn (VGSo)