Regeln für die Aufnahme in Weiterbildungsangebote der Hochschule für Soziale Arbeit FHNW
In ein qualifizierendes Weiterbildungsangebot (CAS, DAS, MAS) wird aufgenommen, wer
- über einen Abschluss einer Hochschule verfügt
- und den Nachweis über einschlägige Berufspraxis erbringt.
Personen mit äquivalenten Kompetenzen werden aufgenommen, wenn sich die Befähigung zur Teilnahme aus einem anderen Nachweis ergibt. Über die Aufnahme entscheidet im Einzelfall die Leitung des jeweiligen Weiterbildungsangebots.
Für die Aufnahme in Fachseminare gilt in der Regel keine Zulassungsbeschränkung.
Ordnungen, Reglemente und Teilnahmebedingungen
- Rahmenordnung Weiterbildung Fachhochschule Nordwestschweiz FHNW
- Weiterbildungsordnung der Hochschule für Soziale Arbeit FHNW
- Reglement DAS, CAS, Hochschule für Soziale Arbeit FHNW
- Reglement MAS Hochschule für Soziale Arbeit FHNW
- Teilnahmebedingungen Fachseminare, Fachtagungen und Kongresse Hochschule für Soziale Arbeit FHNW
- Teilnahmebedingungen MAS, DAS, CAS Programme Hochschule für Soziale Arbeit FHNW
Weiterbildungsordnung FHNW ab 1. September 2026
Auf den 1. September 2026 tritt die Weiterbildungsordnung FHNW in Kraft. Sie ersetzt die bestehende Rahmenordnung Weiterbildung FHNW sowie die Weiterbildungsordnungen der Hochschulen. Sie gilt für Weiterbildungsprogramme, die ab dem 1. September 2026 beginnen. Gestützt darauf erlassen die Hochschulen weiterführende rechtliche Dokumente.
Begriffserläuterungen
Master of Advanced Studies MAS
Diploma of Advanced Studies DAS
Certificate of Advanced Studies CAS
Fachseminare
Fachtagungen
ECTS-Kreditpunkte
Hochschule für Soziale Arbeit FHNW, Muttenz
Fachhochschule Nordwestschweiz FHNW
Hochschule für Soziale Arbeit
Hofackerstrasse 30
4132 Muttenz