Regeln für die Aufnahme in Weiterbildungsangebote der Hochschule für Soziale Arbeit FHNW
In ein qualifizierendes Weiterbildungsangebot (MAS, DAS, CAS, SAS) wird generell aufgenommen, wer
- über einen Abschluss einer Hochschule verfügt und
- einschlägige Berufspraxis nachweisen kann.
Personen mit äquivalenten Kompetenzen werden aufgenommen, wenn sich die Befähigung zur Teilnahme aus einem anderen Nachweis ergibt. Die konkreten Zulassungsbedingungen sind in den Rechtsdokumenten (Programmreglemente, Programmbedingungen und Modulbeschreibungen) auf den Webseiten der jeweiligen Weiterbildungsprogramme einsehbar.
Über die Aufnahme in ein qualifizierendes Weiterbildungsangebot entscheidet im Einzelfall die Leitung des jeweiligen Weiterbildungsangebots.
Für Fachseminare, Fachtagungen und Kongresse gelten an der Hochschule für Soziale Arbeit FHNW in der Regel keine Zulassungsvoraussetzungen. Die allgemeinen Teilnahmebedingungen für Fachseminare, Fachtagungen und Kongresse sind auf den Webseiten der jeweiligen Weiterbildungsangebote einsehbar.
Ordnungen, Reglemente und Teilnahmebedingungen
Weiterbildungsordnung FHNW und weitere Rechtsdokumente mit Gültigkeit für Programme mit Start ab 1. September 2026
Auf den 1. September 2026 ist die Weiterbildungsordnung FHNW in Kraft getreten. Sie gilt für alle Weiterbildungsprogramme der FHNW mit Start nach dem 1. September 2026. Die Weiterbildungsordnung FHNW ersetzt die bestehende Rahmenordnung Weiterbildung FHNW sowie die Weiterbildungsordnungen der Hochschulen. Gestützt darauf erlassen die Hochschulen weiterführende rechtliche Dokumente.
Die Weiterbildungsordnung FHNW regelt die rechtlichen Grundlagen für alle MAS, DAS, CAS und SAS an der Hochschule für Soziale Arbeit FHNW. Weiterführende rechtliche Dokumente der Hochschule für Soziale Arbeit FHNW (Programmreglemente, Programmbedingungen und Modulbeschreibungen) sind auf den Webseiten der jeweiligen Weiterbildungsprogramme einsehbar.
Für Fachseminare, Fachtagungen und Kongresse gelten weiterhin die bestehenden Teilnahmebedingungen.
Rechtsdokumente mit Gültigkeit für Programme mit Start vor 1. September 2026
- Rahmenordnung Weiterbildung Fachhochschule Nordwestschweiz FHNW
- Weiterbildungsordnung der Hochschule für Soziale Arbeit FHNW
- Reglement DAS, CAS, Hochschule für Soziale Arbeit FHNW
- Reglement MAS Hochschule für Soziale Arbeit FHNW
- Teilnahmebedingungen Fachseminare, Fachtagungen und Kongresse Hochschule für Soziale Arbeit FHNW
- Teilnahmebedingungen MAS, DAS, CAS Programme Hochschule für Soziale Arbeit FHNW
Begriffserläuterungen
Master of Advanced Studies MAS
Diploma of Advanced Studies DAS
Certificate of Advanced Studies CAS
Short Advanced Studies SAS
Fachseminare
Fachtagungen
ECTS-Kreditpunkte
Hochschule für Soziale Arbeit FHNW, Muttenz
Fachhochschule Nordwestschweiz FHNW
Hochschule für Soziale Arbeit
Hofackerstrasse 30
4132 Muttenz