CAS Sozialversicherungsrecht II

    Kompetent in der Beratung und Fallbearbeitung. Das CAS-Programm vermittelt praxisbezogenes Wissen zum geltenden Recht in den verschiedenen Sozialversicherungen. Teilnehmende erwerben vertiefte Kompetenzen. Das CAS Sozialversicherungsrecht II ist ein Vertiefungsmodul und baut auf dem Wissensstand aus den entsprechenden Pflicht- und Wahlmodulen im Rahmen des CAS Sozialversicherungsrecht I auf.

    Eckdaten

    Abschluss
    CAS Sozialversicherungsrecht II
    ECTS-Punkte
    15
    Unterrichtssprache
    Deutsch
    Preis
    CHF 7 200

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    Im CAS FHNW in Sozialversicherungsrecht II erwerben die Teilnehmenden eine vertiefte Kompetenz:
    1. Welche sozialversicherungsrechtlichen Ansprüche bestehen? Besteht ein Anspruch auf Ergänzungsleistungen? Diese Fragen werden anhand der zentralen Risiken Krankheit, Unfall, Invalidität, Alter und Arbeitslosigkeit sowie der Ergänzungsleistungen zur AHV/IV vertieft behandelt. In Intervisionsgruppen unter professioneller Anleitung wird das erworbene Wissen anhand von Fallbeispielen aus der Praxis der Teilnehmenden angewendet und erweitert. Durch die Reflexion in der Fallbearbeitung werden neue Perspektiven gewonnen und die eigene professionelle Beratungskompetenz gefördert.
    2. Wie mache ich sozialversicherungsrechtliche Ansprüche geltend? Die Teilnehmenden lernen die diversen Verfahrensrechte sicher anzuwenden, erlangen Rollenklarheit im Spannungsfeld zwischen Sozialarbeitenden und Anwaltschaft und können Stellungnahmen und Einsprachen rechtskonform verfassen.
    Das CAS Sozialversicherungsrecht II ist ein Vertiefungsmodul und baut auf dem Wissensstand aus den entsprechenden Pflicht- und Wahlmodulen im Rahmen des CAS Sozialversicherungsrecht I auf resp. setzt diesen voraus.

    Zielpublikum

    Das CAS-Programm richtet sich an Fachleute der Sozialen Arbeit sowie verwandter Disziplinen (Mitglieder von Sozialhilfebehörden, Fachleute des Personalwesens u.ä.) mit einem Diplom auf tertiärer Stufe und mit einer minimalen qualifizierten Praxiserfahrung von zwei Jahren. Personen, welche die formalen Voraussetzungen nicht erfüllen, können im Rahmen eines Äquivalenzverfahrens aufgenommen werden.

    Struktur

    Das CAS-Programm bildet einen Teil des MAS-Programms Sozialrecht.
    MAS Sozialrecht FHNW

    Zulassung

    Zulassungsvoraussetzung ist der Abschluss des CAS FHNW in Sozialversicherungsrecht I (SVR I).

    Weitere Informationen

    Detailprogramm (PDF)
    Teilnahmebedingungen (PDF)

    Persönliche Beratung
    Gerne beantwortet die MAS-Programm-Leitung Ihre Fragen zum CAS FHNW in Sozialversicherungsrecht II per E-Mail, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch.

    Bemerkung

    Änderungen und Preisanpassungen vorbehalten

    Anmeldung

    Standort

    Hochschule für Soziale Arbeit FHNW, Olten

    Fachhochschule Nordwestschweiz FHNW
    Hochschule für Soziale Arbeit

    Riggenbachstrasse 16

    4600 Olten