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Notebook-Obligatorium für Studierende an der HSW FHNW, Hochschule für Wirtschaft FHNW

Hochschule für Wirtschaft


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Informationen zum Prinzip "Bring your own device"

An der Hochschule für Wirtschaft (HSW) der Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW) gilt gemäss Rahmenordnung der FHNW vom 01. September 2022 für die Studiengänge §10 Punkt 1i: «Bring your own device».

Bring Your Own Device (BYOD) bezeichnet den Einsatz eigener Notebooks im Lehrbetrieb. Ab dem Herbstsemester 2026 wird BYOD für alle neu an der HSW eingeschriebenen Studierenden zur Pflicht. Sie müssen während der gesamten Studiendauer über ein Notebook verfügen. Bereits ab Studienbeginn werden die aufgeführten Mindestanforderungen dringend empfohlen. Das Gerät ist bei Bedarf und insbesondere nach vorheriger Aufforderung zum Unterricht oder zur Prüfung mitzubringen. Für Studierende, die ihr Studium vor dem Herbstsemester 2026 begonnen haben, gilt das Dokument als Empfehlung.

Anforderungen an Notebook

Die vollständige Übersicht aller technischen Notebook-Anforderungen finden Sie hier

Wichtig: Die Studierenden sind selbst dafür verantwortlich, dass ihre Geräte vollumfänglich funktionstüchtig sind, das Betriebssystem auf dem neuesten Stand ist und den Richtlinien der FHNW entspricht. Der IT-Support/Servicedesk hilft ausschliesslich bei Problemen mit dem WLAN-Zugang, dem Drucken, dem Zugang über VPN von zu Hause sowie bei Problemen mit von der FHNW bereitgestellter Software.

Spezialangebot für Hochschulangehörige (Projekt Neptun)

Im Rahmen des Projekts Neptun werden speziell für das Studium ausgewählte Apple- und Windows-Notebooks mit drei Jahren Garantie angeboten. Diese können während zweier vierwöchiger Verkaufsfenster, jeweils zum Semesterstart im Februar und September, online bestellt werden. Für Erstsemester ist der Vorverkauf bereits zwei Wochen früher geöffnet. Das Neptun-Angebot steht Studierenden und Mitarbeitenden von Fachhochschulen, Universitäten und der ETH zur Verfügung.

Bei Fragen zum Thema Notebook-Obligatorium wenden Sie sich bitte an learning.lab.wirtschaft@fhnw.ch.

FAQ

Wen betrifft das Notebook-Obligatorium?

Das Notebook-Obligatorium betrifft alle Studierenden, die ab dem Herbstsemester 2026 ein Studium an der Hochschule für Wirtschaft beginnen oder fortsetzen. Es betrifft nur die Angebote in der Ausbildung. Es gilt nicht für Weiterbildungsteilnehmende.

Erfüllen Tablets oder Chromebooks die Mindestanforderungen?

Tablets erfüllen die Mindestanforderungen nicht, da bestimmte Softwareprogramme darauf nicht laufen. Sie eignen sich als Zweitgerät und können als Ergänzung zum Hauptgerät verwendet werden.

Wie unterstützt mich die HSW FHNW bei Problemen mit dem eigenen Notebook?

Die Studierenden sind dafür verantwortlich, dass ihr Notebook vollumfänglich funktionstüchtig ist und den Richtlinien der FHNW entspricht. Der IT-Support / Servicedesk hilft ausschliesslich bei Problemen mit dem WLAN-Zugang, dem Drucken, dem Zugang über VPN von zu Hause und bei Problemen mit von der FHNW bereitgestellter Software.

Wie kann ich herausfinden, ob mein Notebook die Mindestanforderungen erfüllt?

Sie können sich an die Verkaufsstelle Ihres Notebooks oder einen vertrauten Händler wenden. Technikaffine Studierende finden die Informationen auch in den Einstellungen ihres Notebooks oder auf der Website des Herstellers.

Benötige ich eine bestimmte Software auf dem Notebook und wo erhalte ich sie?

Je nach Studiengang kommt unterschiedliche Software zum Einsatz. Die jeweiligen Dozierenden informieren Sie über die benötigte Software. Es gibt jedoch auch Standardsoftware, die auf jedem Notebook installiert werden sollte. Dazu gehört Microsoft 365, das Sie mit Ihrer FHNW-E-Mail-Adresse kostenlos über den FHNW-Softwaredownload beziehen können.

Bei Unklarheiten zur verwendeten Software informieren Sie sich bitte bei Ihren Dozierenden, um unnötige Anschaffungen zu vermeiden.

Welche Akkulaufzeit sollte mein Notebook haben?

Die Studierenden sind selbst dafür verantwortlich, dass ihr Notebook für Lehrveranstaltungen und andere Studienaktivitäten ausreichend geladen ist. Ein Ladekabel oder Netzteil sollte zusätzlich immer mitgeführt werden. In vielen Lehrsälen stehen Steckdosen bzw. Steckleisten zur Verfügung. Es kann jedoch nicht gewährleistet werden, dass für jeden Studierenden ein Stromanschluss verfügbar ist.

Muss ich mein Notebook zu jeder Lehrveranstaltung mitbringen?

Sie müssen das Notebook nicht zu jeder Lehrveranstaltung mitnehmen. Die Dozierenden informieren Sie, wann und in welchem Rahmen ein Notebook zwingend benötigt wird. Bei Unklarheiten können Sie sich direkt an die Dozierenden der jeweiligen Lehrveranstaltung wenden.

Benötige ich das Notebook für Prüfungen?

Die Dozierenden werden Sie im Rahmen der Lehrveranstaltung darüber informieren, wann Sie ein Notebook zu einer Prüfung mitbringen müssen und welche Programme Sie dafür benötigen bzw. welche verboten sind. Bei Unklarheiten können Sie sich direkt an die Dozierenden der Lehrveranstaltung wenden. Im Laufe des Studiums kann es vorkommen, dass Mac-Geräte im Rahmen von E-Prüfungen mit einer bestimmten Software nicht kompatibel sind. In diesem Fall werden Sie bei der Lösungsfindung unterstützt.

Kann ich ein Notebook verwenden, das nur teilweise die Mindestanforderungen erfüllt?

Die Mindestanforderungen werden ab dem Herbstsemester 2026 dringend empfohlen. Sollte Ihr Notebook diese nur teilweise erfüllen, erfolgt die Nutzung auf eigene Verantwortung. In den Lehrveranstaltungen kann darauf keine Rücksicht genommen werden.

Wie lange gelten die Mindestanforderungen für mein Notebook?

Die Mindestanforderungen für Ihr Notebook gelten ab dem Start Ihres Studiums für die Dauer von zehn aufeinanderfolgenden Semestern (fünf Jahre).

Welches Betriebssystem benötige ich für mein Notebook?

Gemäss den beschriebenen Anforderungen sind Windows und macOS zulässig, es wird jedoch ein Notebook mit Windows empfohlen. Andere Betriebssysteme sind nicht zulässig.

Erhalte ich eine Studierendenlizenz für Microsoft 365?

Alle immatrikulierten Studierenden haben kostenlos Anspruch auf Microsoft 365. Sie können das Angebot nutzen, sobald Sie Ihre FHNW-E-Mail-Adresse erhalten und Ihren FHNW-Zugang eingerichtet haben.

Stellt die FHNW weitere Software zur Verfügung?

Über den FHNW-Softwaredownload wird weitere Software kostenlos zur Verfügung gestellt, darunter der Cisco VPN Client für den Netzwerkzugang von unterwegs, MathWorks MATLAB, Autodesk Education oder verschiedene Virenschutzprogramme. Mit Ihrer FHNW-E-Mail-Adresse erhalten Studierende außerdem kostenlosen Zugriff auf die Lernvideo-Plattform LinkedIn Learning.

Was kann ich tun, wenn ich mir kein eigenes Notebook leisten kann?

Studierende, die die Anschaffung eines Notebooks mit den geforderten Spezifikationen nicht selbst finanzieren können, haben die Möglichkeit, finanzielle Mittel über den Wohnkanton oder Stiftungen zu beantragen. Eine entsprechende Orientierungshilfe finden Sie auf folgender Seite:

Stipendien und Darlehen | FHNW

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