Welche Unterstützung wünschen sich Opfer von sexualisierter Gewalt? Für unsere Forschungsstudie SEGE suchen wir Interviewpartner:innen.
In der Studie SEGE untersuchen vier Forschende der Hochschule für Soziale Arbeit FHNW die Frage der Strafanzeige bei sexualisierter Gewalt aus Sicht der Betroffenen. Die Forschungsstudie wird vom Bundesamt für Justiz (BJ) finanziert. Das Ziel besteht darin, im Zusammenhang mit zwei politischen Postulaten (Funiciello, 22.4566 und von Falkenstein, 22.4565) Antworten zu finden auf die Frage: «Was brauchen Opfer von sexualisierter Gewalt?»
Die Postulate beauftragen den Bundesrat, im Rahmen eines Berichtes zu klären, welche Hürden Opfer von sexualisierter Gewalt in der Strafverfolgung begegnen und was sie davon abhält, Anzeige zu erstatten.
Beispiele für sexualisierte Gewalt können sein:
- sexuelle Belästigung (Art. 198 StgB)
- sexuelle Übergriffe im öffentlichen Raum, am Arbeitsplatz oder Zuhause (Art. 189, 191 StgB)
- sexualisierte Gewalt in der Kindheit (Art. 187 StgB)
- sexuelle Ausbeutung in Abhängigkeitsbeziehungen (Art. 188, 193 StgB)
- Vergewaltigung (Art. 190)
- sexuelle Nötigung (Art. 189 StgB)
- sexualisierte Gewalt als eine Form von häuslicher Gewalt
Im Fokus steht vor allem die Sichtweise von erwachsenen Menschen (Frauen, Männern, nicht-binäre Personen ab 18 Jahren), die sexualisierte Gewalt gemäss dem Schweizerischen Strafgesetzbuch (StGB) erlebt haben. Sie alle haben sich im Anschluss an die erlebte Straftat die Frage gestellt:
Soll ich Strafanzeige erstatten oder nicht?
Wie auch immer Sie sich entschieden haben – uns Forschende würde Ihre Meinung hierzu interessieren wie auch Ihre Erfahrungen mit einer Strafanzeige. Wir interessieren uns für Ihre Erfahrungen beim Zugang zu Behörden und im Strafverfahren (inklusive Hürden oder Schwierigkeiten vor, während und danach) beziehungsweise – sofern Sie sich gegen eine Strafanzeige entschieden haben – auch für Ihre Gründe für eine Nicht-Anzeige.
Gesucht: Interviewpartner:innen aus der Deutschschweiz
Wir erachten es als wichtig, dass die Perspektive von erwachsenen Menschen, die sexualisierte Gewalt erlebt haben, bei der Gesetzgebung berücksichtigt wird. Wir fokussieren im Interview demnach nicht die erlebte Gewalt, sondern das Strafverfahren bzw. Ihre Gründe für eine Nicht-Anzeige.
Möchten Sie mitwirken und Teil unserer Studie werden?
Wenn Sie sexualisierte Gewalt erlebt haben, über 18 Jahre alt und bereit sind, uns in einem Interview (Zeitaufwand rund eine Stunde; Ort gemäss Absprache) einige Fragen zu Ihrem Entscheid (Strafverfahren ja oder nein?) zu beantworten – bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Sie erreichen uns unter einer der folgenden Mailadressen:
eva.bueschi@fhnw.ch, Tel +41 62 957 20 32 oder maria.soler@fhnw.ch, Tel +41 62 957 26 23.
Leiten Sie den Link zu dieser Website gern auch an betroffene Personen weiter – vielen Dank!
Wir freuen uns, Ihre Meinung dazu zu hören und ein Interview mit Ihnen zu führen.
Datenschutz und garantierte Anonymität
Wir garantieren Ihnen, dass wir alle Angaben und Daten sorgfältig schützen. Die Aussagen werden ausschliesslich für Forschungszwecke genutzt. Wir orientieren uns dabei am geltenden Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) und am Kodex für wissenschaftliche Integrität des Schweizerischen Nationalfonds.
Projektdetails
- Forschungsfeld
- Gesundheitsförderung und Prävention und Lebenslagen und soziale Teilhabe
- Hochschule/Institut
- Hochschule für Soziale Arbeit FHNW / Institut Integration und Partizipation, Institut Soziale Arbeit und Gesundheit
Projekttitel
Studie zur Erfüllung der beiden Postulate Funicello, 22.4566, und von Falkenstein, 22.4565, «Was brauchen Opfer sexualisierter Gewalt?»
Projektteam
Eva Büschi, Prof. Dr. phil.
Maria Solèr, MA
Lea Widmer, MA
Christina Knobel Furrer, MA
Dauer
01.2025 – 06.2026
Finanzierung
Bundesamt für Justiz (BJ)
Institute
Institut für Integration und Partizipation
Institut Soziale Arbeit und Gesundheit
Kontakt

Prof. Dr. Eva Büschi
- Telefon
- +41 62 957 20 32
- eva.bueschi@fhnw.ch



