Bachelor of Arts FHNW in Musik, Studienrichtung Schulmusik II
ECTS-Punkte
180
Studienbeginn
jeweils Anfang September
Studienmodus
Vollzeit
Dauer
6 Semester
Unterrichtssprache
Deutsch, Stufe C1
Ort
Campus Musik-Akademie Basel
Anmeldegebühr
200 CHF
Semestergebühr
700 CHF für Schweizer/innen und Personen mit zivilrechtlichem Wohnsitz in der Schweiz | 1000 CHF für Personen aus EU-/Efta-Ländern | 1250 CHF für Personen aus Drittländern
Jugendliche auf den Übergang in die tertiäre Ausbildungsstufe vorbereiten
Der Studiengang bereitet die angehenden Lehrerinnen und Lehrer darauf vor, ihren Auftrag als Lehrperson für Musik kompetent zu erfüllen. Die Studierenden erarbeiten Fähigkeiten, Fertigkeiten und Haltungen fachbezogen und fächerübergreifend. Sie werden befähigt, Jugendliche für den Übertritt in anspruchsvolle Studien- und Ausbildungsgänge der tertiären Stufe zu qualifizieren.
Der Bachelorstudiengang mit Studienrichtung Schulmusik II kann in folgenden drei Varianten absolviert werden:
Schulmusik II A mit instrumentalem/vokalem Hauptfach/Schwerpunktfach Klassik/Jazz
Schulmusik II B mit dem Hauptfach Chorleitung
Schulmusik II C mit dem Hauptfach Musikwissenschaft (Universität Basel)
Studium
Der Studiengang Bachelor of Arts FHNW in Musik mit Studienrichtung Schulmusik II fördert die Entwicklung einer vielseitigen musikalischen Persönlichkeit.
Dies bedeutet im Bereich der künstlerischen Ausbildung den Erwerb sicherer Fertigkeiten sowie solide Kenntnisse und Fähigkeiten im Bereich musikalischer Allgemeinbildung. Zusätzliche Kompetenzen im Bereich der Kommunikation und der Reflexion über Musik vervollständigen das Gesamtbild. Damit werden die Voraussetzungen für einen konsekutiven Masterstudiengang Musikpädagogik Studienrichtung Schulmusik II geschaffen.
Der Bachelorstudiengang in Musik, Studienrichtung Schulmusik II wird in Kooperation mit der Universität Basel durchgeführt.
Diese Studienrichtung richtet sich an angehende Lehrpersonen für die Sekundarstufe II, welche das Fach Musik vertieft an einer Musikhochschule studieren möchten.
Musik ist im Alltag aller Menschen präsent. Lehrerinnen und Lehrer für das Fach Musik verfügen über eine hohe musikalische Kompetenz und die Fähigkeit, sich aktiv am Musikleben zu beteiligen. Sie sind offen und neugierig gegenüber den verschiedensten Stilen und Ausdrucksformen der Musik und lassen dies auch in den Unterricht einfliessen. Gemeinsames aktives Musizieren bildet einen wichtigen Bestandteil des Unterrichts. Als Musiklehrkraft gestalten Sie mit Schülerinnen und Schülern musikalische Prozesse und können diese analysieren. Sie verhelfen zu grundlegenden musikalischen Erfahrungen und erkennen und fördern musikalische Begabungen. Sie haben die Fähigkeit Musik in einem grösseren Kontext zu erkennen und vermitteln den Lernenden dadurch einen differenzierten Umgang mit der Musik. Das Erkennen von Gemeinsamkeiten und Berührungspunkten der Musik mit anderen Lebensbereichen ermöglicht Ihnen die Gestaltung eines vielfältigen und fächerübergreifenden Unterrichts. Sie sind vertraut im Umgang mit den neuen Musiktechnologien und deren Anwendung im Unterricht. Sie beherrschen die Grundlagen der Studiotechnologie, kennen die gängige Musiksoftware und haben dadurch die Möglichkeit, Schülerinnen und Schüler im Umgang damit zu unterstützen. Sie beteiligen sich aktiv an der Gestaltung des kulturellen Lebens einer Schule wie beispielsweise Aufführungen oder musikalische Umrahmung von Anlässen. Als Lehrkraft für Musik sind Sie Ansprechpartner für die musikalischen Belangen an der Schule.
Kernbereich
Module Hauptfach/Schwerpunktfach (102 CP): Einzelunterricht und Klassenstunden Hauptfachspezifische Kurse/Regelungen
Zum Bachelorstudium Schulmusik II zugelassen wird, wer eine gymnasiale Maturität oder ein Fachhochschuldiplom (Berechtigung zur Immatrikulation an einer Uni) vorweisen kann, die Aufnahmeprüfung zur Abklärung der Eignung bestanden und einen Studienplatz bekommen hat (Anzahl beschränkt). Zudem darf die Kandidatin/der Kandidat noch keinen Bachelorabschluss in Musik oder einen vergleichbaren Abschluss in der Schweiz erworben haben. Zur Aufnahmeprüfung wird eingeladen, wer die vollständigen Anmeldeunterlagen fristgerecht einreicht. Zu Studienbeginn müssen genügende Deutschkenntnisse, Minimum Zertifikat Deutsch C1, nachgewiesen werden.
Allgemeine Informationen zu Aufnahmeprüfung/Eignungsabklärung sowie zu den Prüfungsterminen finden Sie unter Aufnahmeprüfungen.
Theorie Prüfung des musikalischen Gehörs, der Fähigkeit zur nichtinstrumentalen Realisierung musikalischer Verläufe und der Kenntnisse eines Fundaments an Musiklehre: Hören, Singen und Bestimmen von Intervallen, Tonfolgen, Akkorden und Rhythmen; Vom Blatt-Singen einer chromatischen Melodie und einer freien Tonfolge; Realisieren eines Rhythmus‘ vom Blatt; Improvisieren im Singen von Melodien; einfaches Melodiediktat.
Der obligatorische Gehörtest findet für die aufgenommenen Kandidat:innen im September statt. Das Nichtbestehen des Gehörtests hat eine provisorische Aufnahme an die HSM zur Folge.