Gehörlose und schwerhörige Menschen stossen beim Zugang zu ärztlicher und gesundheitlicher Versorgung auf zahlreiche Barrieren. Eine Studie der Hochschule für Soziale Arbeit FHNW und der HES-SO Fribourg im Auftrag des EBGB und BAG untersuchte die Situation in der Schweiz und hat zehn Empfehlungen erarbeitet.

Visite im Krankenhaus, eine Fachärztin informiert einen Patienten über seinen bevorstehenden Austritt. Es sieht alles gut aus, er solle jedoch ruckartige Bewegungen vermeiden und regelmässig seine Medikamente einnehmen. Eigentlich ein freudiger Moment – auf der Miene des Patienten spiegelt sich jedoch Ratlosigkeit. Der Patient ist schwerhörig und hat von den Instruktionen der Ärztin nichts verstanden. Im Nachhinein werden seine Angehörigen ihm die Infos vermitteln.
Diese Situation ist für gehörlose und schwerhörige Menschen eine ständige Herausforderung: Fachpersonen mangelt es an Wissen und Kompetenzen, und sie verhalten sich entsprechend unangemessen. Verschärft wird das Problem durch Zeitdruck, Fachkräftemangel und mangelnden Informationsaustausch, wie es bei vielen Gesundheitseinrichtungen vorherrscht. Dies schränkt das Recht auf Selbstbestimmung ein. Besonders bei sensiblen Bereichen wie Psychiatrie, Psychotherapie und Gynäkologie ist es wichtig, dass eine direkte Kommunikation möglich ist und die Privatsphäre gewährleistet bleibt.
Die Schweiz im internationalen Vergleich
Im Gesundheitssystem der Schweiz gibt es für gehörlose und schwerhörige Menschen zahlreiche Barrieren. Diese finden sich bei der Terminvereinbarung am Telefon, dem Warten auf Dolmetschleistungen, bei ersten Konsultationen und Bestandesaufnahmen, bei der Aufklärung und Einwilligung zu Behandlungen, bei Fragen zu Kosten und Versicherungen oder bei der Kommunikation mit dem medizinischen Personal. Die Folgen davon können zusätzliche Gesundheitsrisiken, Fehlbehandlungen oder verspätete Therapien sein.
In der Schweiz sind wenige Spitäler oder Praxen auf die Bedürfnisse von gehörlosen oder schwerhörigen Menschen ausgerichtet. Was sie auszeichnet, sind z. B. Eintrittsformulare, auf denen ein besonderer Kommunikationsbedarf angemerkt werden kann, oder Pflegefachpersonen, die in Gebärdensprache die Unterstützung und Pflege koordinieren können. Der Blick auf die Nachbarsländer zeigt auch, dass die Schweiz hinterherhinkt: In Frankreich gibt es in allen grösseren Spitälern Empfangs- und Behandlungsabteilungen für Gehörlose, auch in Österreich gibt es ein ähnliches System – Gesundheitszentren für gehörlose Menschen. In Italien wiederum steht ein Videodolmetschdienst in Gebärdensprache zur Verfügung, der rund um die Uhr und auch bei Notfällen genutzt werden kann.
Empfehlungen für die Zukunft
Damit sich die Situation in der Schweiz bessert, hat die Studie zehn Empfehlungen erarbeitet. Neben der Bereitstellung von Kommunikationsmitteln (Terminformulare, Dolmetschdienste oder spezialisierte Behandlungseinheiten) liegt ein grosser Fokus auf der Sensibilisierung und Kompetenzvermittlung von Gesundheitsfachpersonen: Wissen, was bei der Kommunikation mit gehörlosen oder schwerhörigen Menschen beachtet werden muss, welche Hilfsmittel genutzt werden können, oder wissen, wo notwendige Unterstützung oder spezialisierte Fachpersonen gefunden werden können. Nicht zuletzt ist auch eine Förderung der Gesundheitskompetenz von gehörlosen und schwerhörigen Menschen wichtig. Präventionskampagnen und Gesundheitsinformationen sollen barrierefrei angeboten und partizipativ erarbeitet werden.
Weitere Informationen sowie die vollständige Studie finden Sie auf der Seite des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (EBGB): www.ebgb.admin.ch/de/gesundheit
Informationen zur Studie sind in Gebärdensprache verfügbar: www.ebgb.admin.ch/de/studie-gesundheitsversorgung-fuer-gehoerlose-menschen-in-gebaerdensprache
Kontakt

Prof. Dr. phil. Nicole Bachmann
- Telefon
- +41 62 957 27 72
- nicole.bachmann@fhnw.ch

Dr. Simone Girard-Groeber
- Telefon
- +41 62 957 28 39
- simone.girard@fhnw.ch