Der Masterstudiengang Musikpädagogik mit Studienrichtung Schulmusik II bereitet die Studierenden darauf vor, den Auftrag der allgemein bildenden Schulen der Sekundarstufe II kompetent zu erfüllen. Die Studierenden erarbeiten Fähigkeiten, Fertigkeiten und Haltungen fachbezogen und fächerübergreifend. Sie sind befähigt, Jugendlichen das Fach Musik mit allen Facetten näher zu bringen. Das Lehrdiplom für Maturitätsschulen wird nach dem Masterstudium im Diplomjahr an der Pädagogischen Hochschule erworben. Es berechtigt zum Unterrichten im Fach Musik an allgemein bildenden Schulen der Sekundarstufe II (8.-13. Schuljahr).
Auf Masterstufe wird die Studienrichtung Schulmusik II in vier Varianten angeboten:
SM II A mit einem MA in Musikpädagogik, Hauptfach Instrument/Gesang, Profil Klassik oder Jazz, oder Hauptfach Musiktheorie
SM II B mit dem Hauptfach Chorleitung
SM II C mit dem Hauptfach Musikwissenschaft
SM II D mit Schwerpunktfach Instrument/Gesang/Komposition/Musik und Bewegung
Das Schwerpunktfach wird von Hauptfachdozierenden oder von der Hochschulleitung akkreditierten Dozierenden der Musik-Akademie Basel unterrichtet.
Studium
Im Studiengang Master of Arts FHNW in Musikpädagogik steht neben der Entwicklung des individuellen künstlerischen Profils die Vermittlung von Musik an Maturitätsschulen im Zentrum. Ziele des Studiums sind eine vertiefte Auseinandersetzung mit Musik und die persönliche und eigenständige künstlerische Weiterentwicklung. In einem zweiten Schwerpunkt erwerben die Studierenden pädagogisch-didaktische Kompetenzen. Die Studienrichtung Schulmusik II bereitet die angehenden Lehrpersonen darauf vor, den Auftrag der allgemein bildenden Schulen der Sekundarstufe II als Fachleute für Musik kompetent zu erfüllen. Die Lehrbefähigung wird in einem nachfolgenden zweisemestrigen Studium an der Pädagogischen Hochschule erreicht.
Musik ist im Alltag aller Menschen präsent. Musiklehrerinnen und -lehrer verfügen über eine hohe musikalische Kompetenz und die Fähigkeit, sich aktiv am Musikleben zu beteiligen. Sie sind offen und neugierig gegenüber verschiedensten Stilen und Ausdrucksformen der Musik und lassen dies auch in den Unterricht einfliessen. Gemeinsames aktives Musizieren bildet einen wichtigen Bestandteil des Unterrichts. Als Musiklehrkraft haben Sie den Willen, mit Schülerinnen und Schülern musikalische Prozesse zu gestalten, zu hören und zu analysieren. Sie verhelfen zu vertieften musikalischen Erfahrungen und erkennen und fördern musikalische Begabungen.
Sie haben die Fähigkeit, Musik in einem grösseren Kontext zu erfassen und vermitteln den Lernenden dadurch einen differenzierten Umgang mit der Musik. Das Erkennen von Gemeinsamkeiten und Berührungspunkten der Musik mit anderen Lebensbereichen ermöglicht Ihnen die Gestaltung eines vielfältigen und fächerübergreifenden Unterrichts. Sie sind vertraut im Umgang mit den neuen Musiktechnologien und deren Anwendung im Unterricht. Sie beherrschen die Grundlagen der Studiotechnologie, kennen die gängige Musiksoftware und haben dadurch die Möglichkeit, Schülerinnen und Schüler im Umgang damit zu unterstützen. Sie beteiligen sich aktiv an der Gestaltung des kulturellen Lebens einer Schule (Aufführungen, musikalische Umrahmung von Anlässen). Als Lehrkraft für Musik sind Sie Ansprechpartner für musikalische Belange an der Schule.
Kernbereich I
Module Hauptfach (54 CP): Einzelunterricht und Klassenstunden
Kernbereich II
Module Unterrichtspraxis (4 CP): Unterrichtspraxis mit eigenen Schülerinnen/Schülern Musikschulpraktikum
In Basel basiert das Schulmusikstudium auf einer engen Zusammenarbeit von Hochschule für Musik und Universität Basel. Nach dem Masterstudium wird das Studium zwei Semester an der Pädagogischen Hochschule fortgesetzt; dort kann auch die Zusatzberechtigung zum Unterricht auf der Sekundarstufe I erlangt werden. Das Studium an der Hochschule für Musik umfasst 120 CP; dazu kommen weitere 60 CP an der Pädagogischen Hochschule, welche zum EDK anerkannten Lehrdiplom für Maturitätsschulen führen.
Zum Masterstudium in Musikpädagogik Schulmusik II zugelassen wird, wer über ein abgeschlossenes Bachelorstudium in Musik oder eine äquivalente Vorbildung verfügt, die Aufnahmeprüfung zur Abklärung der Eignung bestanden und einen Studienplatz bekommen hat (Anzahl beschränkt). Zur Aufnahmeprüfung eingeladen wird, wer die vollständigen Anmeldeunterlagen fristgerecht eingereicht hat. Zu Beginn des Studiums werden genügen Deutschkenntnisse, Minimum Zertifikat Deutsch C1 erwartet.
Allgemeine Informationen zu Aufnahmeprüfung/Eignungsabklärung sowie zu den Prüfungsterminen finden Sie unter Aufnahmeprüfungen.
Zusätzlich zur Anmeldung muss ein persönlich verfasstes Schreiben die Beweggründe zur Wahl des Studiengangs darlegen.
Die Eignungsabklärung besteht aus zwei Prüfungsteilen. Zeitpunkt: ca. Ende März bis Anfang Mai vor dem gewünschten Studienbeginn. Ein Studium kann grundsätzlich nur im Herbstsemester begonnen werden.
Ablauf
A. Schulmusikalischer Teil (Dauer: 30 Minuten pro Kandidat/in)
Stimme: a. Singen von zwei selbst gewählten, vorbereiteten Liedern (oder Songs). Eines davon soll unbegleitet und auswendig vorgetragen werden. Das zweite kann mit einem Instrument begleitet werden. Für die Begleitperson sind die Ausführenden selbst verantwortlich b. Sprechen eines selbst gewählten, vorbereiteten Textes.
Stimme und Klavier: c. Singen und Begleiten eines selbst gewählten Liedes oder Songs. Die Begleitung soll eine adäquate Entwicklung haben bzw. dem Textinhalt angepasst werden. d. Vorbereiten von drei stilistisch unterschiedlichen Liedern oder Songs wovon die Prüfungskommission ein Stück zum Vortrag auswählt. e. Unvorbereitete Begleitung nach Akkordsymbolen zu einem Lied aus der Schulpraxis. Die Melodie soll zur Begleitung gesungen werden.
Klavier: f. Vortrag von zwei vorbereiteten Solostücken (1. „Klassische Musik“, 2. Jazz, Rock, Pop) g. Vom Blatt spielen, prima-vista h. Vortrag eines Solostückes nach zweiwöchiger Vorbereitungszeit (das Stück wird den Kandidatinnen und Kandidaten zugeschickt)
B. Kernbereich Für Studierende mit einem Lehrdiplom oder einem Abschluss MA Musikpädagogik entfällt die Aufnahmeprüfung im Kernbereich.
SM II A: es gelten die Prüfungsbedingungen des Master of Arts in Musikpädagogik instrumentales/vokales Hauptfach. SM II B: es gelten die Prüfungsbestimmungen der Aufnahmeprüfung für den MA SP Chorleitung. SM II C: keine besondere Aufnahmeprüfung. SM II D:
Prüfungsdauer: 20 Minuten pro Kandidat/in
Dauer des vorzubereitenden Repertoires: 30 Minuten.
Vorzubereiten sind Werke aus mindestens drei verschiedenen Epochen.
Das erste Werk für das Vorspiel kann frei gewählt werden, über den Vortrag der weiteren Werke entscheidet die Prüfungskommission.
Master of Arts FHNW in Musikpädagogik, Studienrichtung Schulmusik II
ECTS-Punkte:
120
Studienbeginn:
jeweils im Herbst
Studienmodus:
Vollzeit
Dauer:
4 Semester
Unterrichtssprache:
Deutsch, Stufe B1 wird vorausgesetzt
Ort:
Campus Musik-Akademie Basel
Auslandsaufenthalt:
Möglich, nicht curricular vorgesehen
Anmeldegebühr:
200 CHF
Semestergebühr:
700 CHF für Schweizer/innen und Personen mit zivilrechtlichem Wohnsitz in der Schweiz | 1000 CHF für Personen aus EU-/Efta-Ländern | 1250 CHF für Personen aus Drittländern