Zulassungskriterien
Zum Bachelorstudium in Musik, Schulmusik I zugelassen wird, wer über nachfolgende Vorbildung verfügt, die Eignungsabklärung bestanden und einen Studienplatz bekommen hat (Anzahl beschränkt). Zur Eignungsabklärung vor Ort eingeladen wird, wer die vollständigen Anmeldeunterlagen fristgerecht einreicht. Für weitere Zulassungskriterien siehe Studienreglement Bachelor of Arts FHNW in Musik.
Schulmusik I mit Universität
In der Studienvariante mit der Belegung eines weiteren Schulfachs oder von Modulen im Komplementärbereich an der Universität Basel gelten die Zulassungsbedingungen der Universität Basel, die gymnasiale Maturität oder ein Nachweis einer anderweitig erworbenen gleichwertigen allgemeinbildenden Qualifizierung.
Schulmusik I ohne Universität
Für die Varianten eines reinen Musikstudiums an der Hochschule für Musik Basel oder der Kombination mit einem weiteren Schulfach an der Pädagogischen Hochschule FHNW wird zugelassen, wer über eine abgeschlossene Maturität, ein Diplom einer allgemeinbildenden Schule der Sek. II oder ein Nachweis einer anderweitig erworbenen gleichwertigen allgemeinbildenden Qualifizierung verfügt.
Wer über eine Fachmaturität oder Berufsmaturität verfügt, kann über das Zulassungsverfahren «sur dossier», die Passerelle oder eine Ergänzungsprüfung Niveau gymnasiale Maturität zum Studium zugelassen werden.
Zulassungsverfahren «sur dossier»
Falls die Bewerber/-innen über 27 Jahre alt sind und in den Studiengang eintreten möchten, aber nicht über den erforderlichen Bildungsabschluss verfügen, bietet die HSM Basel die Möglichkeit des Zulassungsverfahrens «sur dossier». Bitte kontaktieren Sie hierfür die Studierendenadministration.
Sprachanforderungen
Zu Beginn des Studiums werden sehr gute Deutschkenntnisse vorausgesetzt. Von Studienbewerber:innen nicht-deutscher Muttersprache wird ein Zertifikat C1 (nach dem gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen) erwartet.
Eignungsabklärung
Die Eignungsabklärung besteht aus mehreren Prüfungsteilen.
Ablauf
A. Gehörtest*
Die Studienbewerber:innen nehmen individuell an einem Test teil. Prüfung des musikalischen Gehörs und der Fähigkeit zur Realisierung musikalischer Verläufe sowie Kenntnisse eines Fundaments an Musiklehre. Die Prüfung beinhaltet:
Einzelne Töne nachsingen
Intervalle bestimmen und singen
Dreiklänge benennen (Grundstellung)
Melodieanfang nachsingen und ergänzen
Melodie und Tonfolge vom Blatt singen
Rhythmen darstellen
Einstimmiges Diktat im Violinschlüssel
Bestimmen von Notennamen, Tonarten, Intervallen und Dreiklängen
* Entfällt für bereits immatrikulierte Musikstudentinnen und Musikstudenten sowie Musikerinnen und Musiker mit anerkanntem Diplomabschluss
B. Musikpraxis
Stimme
Vorsingen von zwei selbst gewählten, vorbereiteten Liedern (unbegleitet, eines davon auswendig)
Sprechen eines kürzeren, vorbereiteten und selbst gewählten deutschen Textes (max. 2')
Akkordisches Begleitinstrument (Klavier, Gitarre, Akkordeon)
Vortrag eines Instrumentalstücks
Begleiten und Singen eines Songs
Begleiten und Singen eines Songs vom Blatt (Leadsheet mit Melodie und Akkordsymbolen)
Melodieinstrument (fakultativ)
Interpretieren eines selbst gewählten, vorbereiteten Stückes.
Zeitpunkt
Die Eignungsabklärung vor Ort findet im April statt. Hier die genauen Termine.
Anmeldung
Das Anmeldefenster ist vom 15.12.-15.2. geöffnet.
Mit der Anmeldung müssen folgende Dokumente eingereicht werden: Lebenslauf, Motivationsschreiben, Maturzeugnis
Bewertung
Die Prüfungsteile B werden von der Bewertungskommission, bestehend aus den Dozierenden des Studiengangs Bachelor of Arts in Musik Studienrichtung Schulmusik I und einem Mitglied der Hochschulleitung, bewertet. Nicht bestandene Eignungsabklärungen können in der Regel einmal wiederholt werden, jedoch frühestens zum nächsten ordentlichen Prüfungstermin.
Der Gehörtest wird durch eine/n Dozierende/n des Fachs Gehörbildung des Studiengangs Bachelor of Arts in Musik Studienrichtung Schulmusik I geprüft. Bei Nichtbestehen des Gehörtests können Bewerber/innen, die bei den Prüfungsteilen B überzeugt haben, in ein erstes BA-Studienjahr mit besonderen Auflagen aufgenommen werden.
Bekanntgabe Ergebnisse
Die Ergebnisse werden im Mai per E-Mail bekannt gegeben.