Nummer60011ECTS4.0StandardbezugStudierende nicht-kaufmännischer Vorbildung (technische und gymnasiale Berufsmaturandinnen und -maturanden ohne Matura E) sollen die Grundlagen des finanziellen und betrieblichen Rechnungswesens anwenden können und befähigt werden, diese Vorkenntnisse in Zielsetzung- Der Wirtschaftsingenieur ist in der Lage die Grundregeln der Finanzbuchhaltung (Erfolgsrechnung, Bilanz, Konti, Buchungsregeln, Abschlussbuchungen) umzusetzen.
- Der Wirtschaftsingenieur kann einfache Abschlüsse selbständig erstellen und interpretieren (Transitorische Buchungen, Rückstellungen, Stille Reserven).
- Der Wirtschaftsingenieur kennt grob die wesentlichen Rechtsquellen (handelsrechtliche und steuerrechtliche Bewertungsvorschriften)
- Der Wirtschaftsingenieur ist in der Lage die Grundlagen der Betriebsbuchhaltung (Kostenarten-, Kostenstellen-, Kostenträgerrechnung) zu erklären.
- Der Wirtschaftsingenieur kann einfache Einkaufs-, Verkaufs- Einzel- und Gesamtkalkulationen vornehmen.InhaltAusgehend vom Umsatzprozess und dessen Abbildung in Bilanz und Erfolgsrechnung, erlernen die Studierenden die Technik der doppelten Buchhaltung (Buchungssätze). Sie verbuchen einfache Geschäftsfälle in bestehende Konti, erstellen eigene Kontenpläne und nehmen die Abschlussbuchungen (nur Einzelabschlüsse) vor. Sie lernen die wesentlichen Vorschriften des Obligationenrechts (insbesondere die aktienrechtlichen Buchführungsvorschriften) kennen und interpretieren. Anhand des Problemkreises "Stille Reserven" wird der Unterschied zwischen dem internen und dem externen Abschluss transparent gemacht. Sie können in einfachen Fällen aus dem externen den internen herleiten und umgekehrt.
Im Bereich der betrieblichen Rechnungslegung lernen sie den Betriebsabrechnungsbogen und dessen Interpretation kennen. Da die Thematik später intensiv aufgegriffen wird, besteht der Teil Betriebsbuchhaltung aber im wesentlichen aus einer terminologischen Einführung.Prüfungsleistungschriftliche Prüfung