Nummer03LeitungCarlo Tschudi Fachhochschule Solothurn NordwestschweizInhaltDie wichtigsten Aspekte
ul>>li>Einordnung des Opferhilferechts im System der staatlichen Sozialhilfe und der SozialversicherungBegriff des Opfers im Opferhilfegesetz
Beratungsansprüche, Soforthilfe und weitere Kosten nach OpferhilfegesetzSchadenersatz und Genugtuung der Opfer von GewaltdeliktenEntschädigungsansprüche nach Opferhilfegesetz (Voraussetzungen; SubsidiaritätGenugtuungsansprüche nach OpferhilfegesetzZielpublikumProfessionelle der Sozialen Arbeit sowie Fachleute verwandter Disziplinen, die mit Fragen des Opferhilferechts konfrontiert sind. Grundkenntnisse im Recht Sozial sind erwünscht.