Haftpflichtrecht und Sozialversicherungsrecht (R10)

    Nummer
    08
    Leitung
    Alexandra Caplazi Fachhochschule Nordwestschweiz Hochschule für Soziale Arbeit
    Einführungstext
    Hinter vielen Fällen, die sozialversicherungsrechtliche Leistungen auslösen, insbesondere bei Unfall oder Krankheit, steht letztlich immer auch die Frage nach dem anwendbaren Haftpflichtrecht. Insbesondere dort, wo weder eine Privat- noch eine Sozialversicherung leisten muss, aber auch bei Erreichung der versicherten Leistungspflicht, kann bei fehlender Geltendmachung von haftpflichtrechtlichen Ansprüchen viel Geld verloren gehen.
    Ziel
    Die Teilnehmenden
    • kennen die Grundzüge des Haftpflichtrechtes und erkennen die Schnittstellen zum Sozialversicherungsrecht,
    • können im Einzelfall die Notwendigkeit der (zusätzlichen) Geltendmachung von haftpflichtrechtlichen Ansprüchen einschätzen,
    • sind in der Lage, rechtzeitig die Notwendigkeit erweiterter juristischer Fachunterstützung festzustellen und anzufordern.
    Inhalt
    Die wichtigsten Aspekte
    • Die Entwicklung des Sozialversicherungsrechtes aus dem Haftpflichtrecht
    • Begriff des haftpflichtrechtlichen Schadens
    • Die einzelnen Leistungen aus der Haftpflicht
    • Die Bedeutung des Regressrechtes auf Haftpflichtige
    • Die Anwendung des Haftpflichtrechtes im Zusammenspiel mit dem Sozialversicherungsrecht: (Welche Schäden werden durch das Sozialversicherungsrecht gedeckt und wann müssen Ansprüche aus Haftpflicht geltend gemacht werden).
    Zielpublikum
    Professionelle der Sozialen Arbeit sowie Fachleute verwandter Disziplinen, die in ihrer Arbeit mit schadensrechtlichen Fragen konfrontiert sind. Grundkenntnisse im Sozialversicherungsrecht sind erwünscht.
    Weitere Informationen
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