Nummer03LeitungAlexandra Caplazi Fachhochschule Nordwestschweiz Hochschule für Soziale ArbeitEinführungstextDas Unfallversicherungsrecht sieht bei vergleichbaren Gesundheitsschäden meist bessere Leistungen als etwa das Krankenversicherungsgesetz vor. Die Erfordernis des natürlichen und adäquaten Kausalzusammenhanges ist aber streitanfällig. Immer wieder lehnen Unfallversicherungen beispielsweise die Ausrichtung einer Rente ab oder argumentieren, es lägen Krankheits- und nicht Unfallfolgen vor. Auch die Schnittstelle zu den Leistungsansprüchen aus der beruflichen Vorsorge birgt besondere Schwierigkeiten. Sogar das Bundesgericht wurde in dieser Frage bemüht und hat kürzlich einen Leitentscheid gefällt.ZielDie Teilnehmenden
- können bestimmen, wann ein Unfall im sozialversicherungsrechtlichen Sinne vorliegt und diesen insbesondere gegenüber anderen versicherten Risiken wie Krankheit abgrenzen,
- erkennen die im Einzelfall zu beanspruchenden Leistungen aus der Unfallversicherung sowie deren Schnittstellen zu anderen Leistungszweigen,
- können die Leistungsberechnungen nachvollziehen,
- kennen die Grundsätze des Verfahrens für die Durchsetzung und Änderung berechtigter Ansprüche,
- sind in der Lage, rechtzeitig die Notwendigkeit erweiterter juristischer Fachunterstützung festzustellen und anzufordern.
InhaltDie wichtigsten Aspekte
- Was ist ein Unfall im Sinne des Unfallversicherungsrechtes?
- Wer fällt unter welchen Voraussetzungen unter das Unfallversicherungsrecht?
- Welche Leistungen können beansprucht werden und welches sind die
Prinzipien für deren Berechnung?
- Schnittstelle zu den Leistungsansprüchen aus der beruflichen Vorsorge
ZielpublikumProfessionelle der Sozialen Arbeit sowie Fachleute verwandter Disziplinen, die mit Fragen des Unfallversicherungsrechts inkl. Schnittstellen konfrontiert sind. Grundkenntnisse im Sozialversicherungsrecht sind erwünscht