Nummer00309ECTS3.0Methodik und DidaktikReferate, Diskussionen, Fallbeispiele, Gruppenarbeiten, angeleitetes SelbststudiumLeistungsnachweisPräsenzEmpfehlungBA102 Sozialpolitik und Sozialrecht
BA106 Grundlagen des professionellen HandelnsLiteraturWird online zur Verfügung gestelltLeitideeIn vielen theoretischen Konzepten Sozialer Arbeit bilden der Mensch und seine Bedürfnisse den Ausgangspunkt. Soziale Arbeit interveniert im Schnittpunkt zwischen Individuum und Umwelt / Gesellschaft / Staat. Dem Individuum stehen die in der Verfassung und im Völkerrecht verbrieften Grundrechte resp. Menschenrechte zu. Die Menschenrechte gelten nach der Definition der International Federation of Social Workers (IFSW) als Wertbasis sozialarbeiterischer Interventionen. Diese Definition der Wertbasis Sozialer Arbeit
konkretisiert die Orientierung an den menschlichen Bedürfnissen durch die Bezugnahme auf Grundrechte / Menschenrechte und soziale Gerechtigkeit. Soll sich der Bezug auf die Grundrechte / Menschenrechte aber nicht auf blosse Rhetorik beschränken, ist eine fundierte Auseinandersetzung mit der rechtlichen Verankerung der Grundrechte / Menschenrechte unumgänglich.ModulinhalteGeschichte, Theorie und Definition der Menschenrechte
Die philosophisch-ethische Bedeutung der Menschenrechte
Die politische Bedeutung der Menschenrechte
Die rechtliche Verankerung der Grundrechte / Menschenrechte: national (CH) / regional (EMRK) / international (UNO)
Die Wirkungs- und Verpflichtungsebenen von national, regional und international verankerten Grundrechten resp. Menschenrechten
Durchsetzung des Grundrechts- resp. Menschenrechtsschutzes
Einschränkung der Grundrechte (Art. 36 BV)
Menschenrechte als Legitimationsbasis der Sozialen Arbeit
Verschiedene für die Soziale Arbeit relevante Aspekte der Grundrechte / MenschenrechteFachwissenSozialwesen, Sozialstaat und Rechtswesen