- Nummer
- 00309
- Leitung
- -
- ECTS
- 3.0
- Methodik und Didaktik
- Referate, Diskussionen, Fallbeispiele, Gruppenarbeiten, angeleitetes Selbststudium
- Leistungsnachweis
- Präsenz
- Empfehlung
- BA102 Sozialpolitik und Sozialrecht
BA106 Grundlagen des professionellen Handelns - Literatur
- Wird online zur Verfügung gestellt
- Leitidee
- In vielen theoretischen Konzepten Sozialer Arbeit bilden der Mensch und seine Bedürfnisse den Ausgangspunkt. Soziale Arbeit interveniert im Schnittpunkt zwischen Individuum und Umwelt / Gesellschaft / Staat. Dem Individuum stehen die in der Verfassung und im Völkerrecht verbrieften Grundrechte resp. Menschenrechte zu. Die Menschenrechte gelten nach der Definition der International Federation of Social Workers (IFSW) als Wertbasis sozialarbeiterischer Interventionen. Diese Definition der Wertbasis Sozialer Arbeit konkretisiert die Orientierung an den menschlichen Bedürfnissen durch die Bezugnahme auf Grundrechte / Menschenrechte und soziale Gerechtigkeit. Soll sich der Bezug auf die Grundrechte / Menschenrechte aber nicht auf blosse Rhetorik beschränken, ist eine fundierte Auseinandersetzung mit der rechtlichen Verankerung der Grundrechte / Menschenrechte unumgänglich.
- Modulinhalte
- Geschichte, Theorie und Definition der Menschenrechte
- Die philosophisch-ethische Bedeutung der Menschenrechte
- Die politische Bedeutung der Menschenrechte
- Die rechtliche Verankerung der Grundrechte / Menschenrechte: national (CH) / regional (EMRK) / international (UNO)
- Die Wirkungs- und Verpflichtungsebenen von national, regional und international verankerten Grundrechten resp. Menschenrechten
- Durchsetzung des Grundrechts- resp. Menschenrechtsschutzes
- Einschränkung der Grundrechte (Art. 36 BV)
- Menschenrechte als Legitimationsbasis der Sozialen Arbeit
- Verschiedene für die Soziale Arbeit relevante Aspekte der Grundrechte / Menschenrechte
- Fachwissen
- Sozialwesen, Sozialstaat und Rechtswesen