Projekte und Praxis - Praxisfälle Wirtschaftsrecht
Die Studierenden sind sich der praktischen Relevanz des Lernstoffs der Module zum öffentlichen Wirtschaftsrecht, zum privaten Wirtschaftsrecht und zum Wirtschaftsstrafrecht bewusst. Sie wissen, dass es für jeden dieser Rechtsbereiche (mindestens) ein spezifisches Verfahren zur Durchsetzung des materiellen Rechts gibt, ebenso spezifische Weiterzugswege. Die Studierenden sind ansatzweise vertraut mit ausgewählten Verfahrensprinzipien. Sie können die Protagonisten der Verfahren und die ihnen zur Verfügung stehenden Instrumente korrekt bezeichnen. Sie haben sich mit Prozess(kosten)risiken und Prozesshindernissen auseinandergesetzt und unterschiedliche Prozessausgänge kennengelernt. Die Studierenden haben Bewusstsein generiert für die Bedeutung der Medienberichterstattung im Zusammenhang mit juristischen Verfahren.
Mit Blick auf das weitere Studium ist das eine oder andere Déja-vu vorprogrammiert: Die allermeisten in den Praxisfallstudien erstmals interessierenden Aspekte haben ihren festen Platz im Curriculum des Studiengangs.
Wissen und Verstehen: Die Studierenden...
- lokalisieren und formulieren den auf ihren Praxisfall bezogenen Recherchebedarf.
- identifizieren die zur Bearbeitung ihres Praxisfalls primär geeigneten Quellen.
Anwenden von Wissen: Die Studierenden...
- recherchieren zielgerichtet nach Informationen zur Aufbereitung ihres Praxisfalls.
- spiegeln ihre Rechercheergebnisse an ihrem im Studium bereits erlangten Wissen und an ihrem selbständig erarbeiteten zusätzlichen Fachwissen.
- setzen die Schwerpunkte ihrer Bearbeitung zweckmässig.
Urteilen: Die Studierenden...
- entwickeln das passende Vorgehen in Hinblick auf die Aufbereitung ihres Praxisfalls zur Präsentation.
- beurteilen verschiedene Handlungsoptionen dabei kritisch.
- reflektieren Risiken, Schwachstellen und Grenzen des gewählten Vorgehens.
Kommunikative Fähigkeiten: Die Studierenden...
- legen ihr Verständnis des Praxisfalls und seiner Einzelaspekte in Teamsitzungen und -diskussionen überzeugend dar.
- präsentieren das Ergebnis ihrer Fallanalyse verständlich und adressaten/-innengerecht.
- verwenden das korrekte Fachvokabular für ihre schriftlichen und mündlichen Ausführungen.
Selbst- und Teamkompetenz: Die Studierenden...
- planen ihre Team- und individuelle Arbeit zweckmässig.
- halten sich an zeitliche Vorgaben.
- begegnen Herausforderungen im Zusammengang mit der Arbeit im Team konstruktiv.
Die Studierenden analysieren in Arbeitsteams von ca. 4-6 Studierenden reale juristische Fallkomplexe aus den Bereichen öffentliches Wirtschaftsrecht, Wirtschaftsprivatrecht und Wirtschaftsstrafrecht. Grundlage der Analyse bilden Medienberichte, ferner Behördenmitteilungen und, soweit bereits vorhanden und einsehbar, behördliche resp. gerichtliche Entscheide. Die Analyseergebnisse bereiten die Studierenden zu 20-minütigen Präsentationen auf, die sie in ihren Klassen vortragen (Gruppenpräsentationen). Anschliessend prästieren sie in ihren Arbeitsteams ein max. 10-minütiges Q&A.
Kick-off-Veranstaltung (Vorlesung); Gruppenarbeit (Inhalt: Fallstudie und Aufbereitung zur Präsentation inkl. Foliensatz); Präsentation (Gruppenpräsentation); mündliches Q&A.
keine
bzgl. Kick-off-Veranstaltung u. Präsentation + Q&A
Note 1 - 6 (halbe Noten)
Medienberichte, ferner Behördenmitteilungen und, soweit bereits vorhanden und einsehbar, behördliche resp. gerichtliche Entscheide
Nach der Kick off-Veranstaltung arbeiten die Studierendenteams selbstorganisiert und selbständig. Mitte Semester hat jede Gruppe ein 30-minütiges Gespräch mit der betreuenden Rechtsdozentin zugute (Inhalt: Überprüfung des Arbeitsfortschritts, Klärung inhaltl. Fragen). Bezüglich Teamarbeit u. Auftritt profitieren die Studierenden auf Wunsch von einem flankierenden spezifischen Coaching.