Information zum Datenschutz

Personenbezogene Daten, also Bild-, Ton- und Video-Aufzeichnungen, auf denen Personen erkennbar sind, verlangen besondere Sorgfalt im Umgang. Neu hat die PH FHNW den Umgang mit solchen Aufnahmen geregelt. Solche Aufzeichnungen dürfen nur gemacht und verwendet werden, wenn das Einverständnis der betroffenen Personen eingeholt und wenn der gesamte Prozess von der Aufzeichnung der Daten über deren Nutzung bis hin zur Löschung verbindlich dokumentiert worden ist.

Lehrende, Forschende und auch Studierende oder Teilnehmende von Weiterbildungsveranstaltungen, die solche Aufnahmen vornehmen, sind daher verpflichtet ihre Aufzeichnungen zu dokumentieren und die erforderlichen Einverständniserklärungen einzuholen.

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