Zulassungskriterien
Zum Masterstudium in Musikpädagogik instrumental/vokal zugelassen wird, wer über ein abgeschlossenes Bachelorstudium in Musik oder eine äquivalente Vorbildung verfügt, die Eignungsabklärung bestanden und einen Studienplatz bekommen hat (Anzahl beschränkt). Zum Vorspiel vor Ort wird eingeladen, wer die vollständigen Anmeldeunterlagen fristgerecht eingereicht und die erste Runde des Zulassungsverfahrens bestanden hat. Für weitere Zulassungskriterien siehe Studienreglement Master of Arts FHNW in Musikpädagogik
Zulassungskriterien für interne Studienbewerber:innen
Die Zulassungskriterien für interne Studienbewerber:innen sind gesondert geregelt. Siehe hierzu die Informationen im Inside zur Weiterführung des Studiums.
Sprachanforderungen
Zu Beginn des Studiums werden sehr gute Deutschkenntnisse vorausgesetzt. Von Studienbewerber:innen nicht-deutscher Muttersprache wird mindestens ein Zertifikat B1 (nach dem gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen) erwartet. Dieses muss vollständig sein, d.h., alle Module (Lesen, Hören, Schreiben, Sprechen) wurden separat geprüft und gesamthaft mind. auf dem Niveau B1 bestanden. Akzeptiert werden nur Zertifikate, die mit dem Gütesiegel ALTE-Q-Mark zertifiziert wurden (wie z.B das B1-Zertifikat des Goethe-Instituts oder das telc-Zertifikat). Das entsprechende Zertifikat ist zusammen mit der Studienplatzzusage, spätestens aber bis 31.05. einzureichen. Über Ausnahmen entscheidet die
Eignungsabklärung
Die Eignungsabklärung besteht aus zwei Prüfungsteilen – einer künstlerischen Hauptfachprüfung und einer pädagogischen Eignungsabklärung. Studienbewerber:innen mit einem Bachelor in Musik und Bewegung absolvieren zusätzlich eine Eignungsabklärung in Musiktheorie und Gehörbildung.
Ablauf
Künstlerisches Hauptfach instrumental / vokal
Bei Studienvarianten für Zweitmaster siehe hier
Erste Runde: Videoaufnahme
Mit der Anmeldung muss eine Videoaufnahme eingereicht werden.
Videoanforderungen
Die Programmdauer auf dem Video soll mind. 20 bis max. 30 min. betragen und eine repräsentative Auswahl aus den Repertoireanforderungen beinhalten.
Die einzelnen Werke/Sätze müssen jeweils zwingend ohne Schnitte aufgenommen und eingereicht werden. Wird ein zusammenhängendes File mit dem gesamten Programm eingereicht, sind zwischen den Stücken Markierungen einzufügen, die das gezielte Anwählen einzelner Werke resp. Sätze für die Prüfungskommission erleichtern.
Mikrofon: Es wird empfohlen, ein geeignetes Stereo-Mikrofon zu verwenden und dieses angemessen zu platzieren. Im Notfall kann aber auf integrierte Mikrofone von Kameras, Computern oder Handys zurückgegriffen werden.
Die Videoaufnahme soll aus einer festen Kameraperspektive erfolgen. Hände und Gesicht der Musikerin/des Musikers müssen sichtbar sein. Öffentliche Aufnahmen können eingereicht werden, solange sie die oben genannten Bedingungen erfüllen (keine Schnitte) und nicht älter als 6 Monate alt sind.
Laden Sie das Video auf YouTube hoch und fügen Sie den Link Ihrer Anmeldung/Werkliste hinzu. Die Werkliste fügen Sie Ihrer Anmeldung bei oder senden uns diese bis 15. Februar per Mail an cmVnaXN0cmF0aW9uLmhzbUBmaG53LmNo.
Studienbewerber:innen, die nach der ersten Runde in die engere Wahl für einen Studienplatz kommen, werden zum Vorspiel vor Ort eingeladen. Über Ausnahmen entscheidet die Prüfungsleitung.
Zweite Runde: Vorspiel/Vorsingen vor Ort
Prüfungsrepertoire
Vorzubereiten sind mind. 20 bis max. 30 Minuten Musik aus mindestens drei verschiedenen Epochen, Auswendigspiel gemäss Berufspraxis. Die Werkauswahl (siehe Repertoireanforderungen) kann mit der des eingereichten Videos identisch sein. Änderungen des beim Live-Vorspiel vorzutragenden Programmes sind nur bis 14 Tage vor dem Prüfungstermin möglich. Das erste Werk kann frei gewählt werden, anschliessend trifft die Prüfungskommission eine Auswahl aus dem vorbereiteten Repertoire und kann den Vortrag jederzeit unterbrechen. Nach dem Vorspiel erfolgt ein kurzes Gespräch über die Studienziele und -inhalte, die bisherige Ausbildung, Berufsziele, Lehrerwunsch u. a.
In triftig begründeten Ausnahmefällen kann von einer Einladung zum Live-Vorspiel abgesehen werden. In diesem Fall ist ein Online-Gespräch mit der Prüfungskommission zwingend.
Eignungsabklärung in Musiktheorie/ Gehörbildung (betrifft nur Bewerber:innen mit Bachelor Musik und Bewegung):
Zusätzlich zum Vorspiel/ Vorsingen vor Ort ist von den betreffenden Kandidat:innen eine Eignungsabklärung in Musiktheorie und Gehörbildung zu absolvieren. Wird diese Eignungsabklärung bestanden und erhält der/ die Kandidat:in einen Studienplatz, können ggf. Auflagen gemacht werden, um ein mit dem BA Musik vergleichbares Ausbildungsniveau zu erreichen.
Pädagogische Eignungsabklärung (externe Bewerber:innen)
Kandidat:innen, die zur zweiten Runde (Vorspiel vor Ort) eingeladen werden, sind aufgefordert, ein Video mit einer Lehrprobe von 20’ Dauer mit einem Schüler oder einer Schülerin des eigenen Instruments einzureichen. Der Schüler/ die Schülerin kann auf Anfänger- oder Fortgeschrittenenniveau sein, das Alter ist nicht limitiert. Die Lehrprobe ist nach Möglichkeit auf Deutsch abzuhalten. Ist dies organisatorisch nicht möglich, muss die Lektion entweder auf Englisch stattfinden oder das Video entsprechend untertitelt werden. Die Aufnahme darf nicht älter als 6 Monate sein. Laden Sie das Video auf YouTube hoch und senden Sie
- den Link
- Informationen zum Schüler, zur Schülerin (Alter und Besonderheiten, Unterricht seit wann)
- allfällige Kopien des verwendeten Notenmaterials
- eine kurze schriftliche Reflexion Ihres Unterrichts
bis 10.April per Mail an cmVnaXN0cmF0aW9uLmhzbUBmaG53LmNo.
Pädagogische Eignungsabklärung (interne Bewerber:innen)
Bei internen Studienbewerber:innen findet die pädagogische Eignungsprüfung (nach einer vorgängigen Studienplatzabklärung durch die Studiengangsleitung) im Frühlingssemester vor Ort statt. Die Termine werden individuell kommuniziert.
Diese besteht aus einer Lehrprobe von 20 Minuten (die Zuteilung der Schüler:innen erfolgt durch die Fachdidaktikdozierenden) auf Deutsch und einem anschliessenden
Zeitpunkt
Die künstlerische Eignungsabklärung findet im April statt. Hier die genauen Termine nach Fach.
Anmeldung
Das Anmeldefenster ist vom 15.12.-15.2. geöffnet.
Mit der Anmeldung müssen folgende Dokumente eingereicht werden:
Lebenslauf, Motivationsschreiben, Maturzeugnis, Bachelordiplom, bei Zweitmasterstudierenden erstes Masterdiplom
Bekanntgabe Ergebnisse
Die Ergebnisse der ersten Runde werden Ende März per E-Mail bekannt gegeben.
Die Ergebnisse der zweiten Runde werden im Mai per E-Mail bekannt gegeben.