Die Praxisgruppe bietet Schulischen Heilpädagog*innen die Möglichkeit, den Berufsalltag zu reflektieren, das eigene Handlungswissen zu erweitern und sich regional zu vernetzen.
Steckbrief
- Abschluss
- Teilnahmebestätigung
- Unterrichtssprache(n)
- Deutsch
- Durchführungsort(e)
- Aarau, Online
- Preis
- CHF 414.00
- Format
- Kurs
- Zielpublikum
- Schulische Heilpädagog*innen
- Finanzierung
- AG und SO
- Nummer
- 1-25.P-K-BB1317/02
Ziele und Nutzen
Schulische Heilpädagog*innen nehmen innerhalb ihres Berufsauftrags verschiedene Aufgaben und Rollen wahr. Die Zusammenarbeit mit Lehrpersonen, der Schulleitung, Fachstellen und Eltern ist anspruchsvoll und erfordert hohe Professionalität. Die Praxisgruppe bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihren Berufsalltag zu reflektieren, das eigene Handlungswissen zu erweitern und sich regional zu vernetzen.
Die Themen richten sich nach Ihren Wünschen und können folgende Bereiche umfassen: Berufsbild, Aufgaben und Rollen, Förderdiagnostik und -planung, Zusammenarbeit im Klassenteam/Schulteam, runder Tisch, Unterrichtsmaterialien, Lernberichte.
Konkrete Praxisbeispiele, Referate, Intervisionen sowie Gruppen- und Einzelarbeiten begleiten den fachlichen Austausch, fördern die Vernetzung unter den Teilnehmenden und unterstützen den Transfer ins eigene Berufsfeld.
Zielpublikum
Schulische Heilpädagog*innen
Dozierende
Barbara Haller, Dozentin für Integrative Pädagogik PH FHNW
Organisatorisches
Preis
CHF 414.00
Finanzierung
Kanton AG: durch den Kanton finanziert
Volksschule im Kanton Aargau
Die Teilnahme wird für alle Personen, die im Geltungsbereich des Gesetzes über die Anstellung von Lehrpersonen (GAL) tätig sind, vollumfänglich vom Kanton finanziert.
Für eine allfällige Mitfinanzierung von Weiterbildung über kommunale Gelder ist die Schulleitung bzw. der Gemeinderat der jeweiligen Schule zuständig.
Mittelschule und Berufsfachschule im Kanton Aargau
Die Teilnahme wird für alle Personen, die im Geltungsbereich des Gesetzes über die Anstellung von Lehrpersonen (GAL) tätig sind, vollumfänglich vom Kanton finanziert, sofern die Zielgruppe Lehrpersonen Sek II in der Ausschreibung erwähnt ist.
Für eine allfällige Mitfinanzierung von Weiterbildung über die Schule ist die Schulleitung zuständig.
Kanton SO: durch den Kanton und die Gemeinde finanziert
Der Kanton und die Gemeinde finanzieren das Angebot zu je 50%. Die Zustimmung der Schulleitung für den Kursbesuch gilt als Kostengutsprache für den Gemeindeanteil.
Beratung
Kontakt
