Die Praxisgruppe für Assistenzpersonen, die in Regelklassen arbeiten, bietet die Möglichkeit, den Berufsalltag zu reflektieren, das eigene Handlungswissen zu erweitern und sich regional zu vernetzen.
Steckbrief
- Abschluss
- Teilnahmebestätigung
- Unterrichtssprache(n)
- Deutsch
- Durchführungsort(e)
- Campus Brugg-Windisch
- Preis
- CHF 414.00
- Format
- Kurs
- Zielpublikum
- Assistenzpersonen
- Finanzierung
- AG
- Nummer
- 1-25.P-K-BB1423/01
Ziele und Nutzen
Die Tätigkeiten von Assistenzpersonen sind auf Alltagshandlungen im Unterricht ausgerichtet. Ihre Unterstützung kann auf die Klasse, auf Gruppen oder ein einzelnes Kind ausgerichtet sein. Dafür braucht es spezielles Wissen über Möglichkeiten der Unterstützung und Kooperation für alle am Unterricht Beteiligten.
In der Praxisgruppe behandeln wir Themen, die sich nach Ihren Bedürfnissen richten. Im Fokus können u. a. folgende Bereiche stehen: Aufgaben und Rollen, Verantwortlichkeiten, Begleitung und Unterstützung, Zusammenarbeit, Unterrichtsmaterialien. Konkrete Praxisbeispiele, Referate, Inputs, Intervisionen, Gruppen- und Einzelarbeiten begleiten den fachlichen Austausch, fördern die Vernetzung unter den Teilnehmenden und unterstützen den Transfer ins eigene Handlungsfeld.
Zielpublikum
Assistenzpersonen
Dozierende
Franziska Mayr, Co-Leiterin Ressort Vielfalt, Sonderpädagogik, Begabungsförderung PH FHNW
Astrid Bieri, Dozentin Berufspr. Stud. & Professional. • Institut Spezielle Pädagogik und Psychologie FHNW
Organisatorisches
Preis
CHF 414.00
Finanzierung
Kanton AG: durch den Kanton finanziert
Volksschule im Kanton Aargau
Die Teilnahme wird für alle Personen, die im Geltungsbereich des Gesetzes über die Anstellung von Lehrpersonen (GAL) tätig sind, vollumfänglich vom Kanton finanziert.
Für eine allfällige Mitfinanzierung von Weiterbildung über kommunale Gelder ist die Schulleitung bzw. der Gemeinderat der jeweiligen Schule zuständig.
Mittelschule und Berufsfachschule im Kanton Aargau
Die Teilnahme wird für alle Personen, die im Geltungsbereich des Gesetzes über die Anstellung von Lehrpersonen (GAL) tätig sind, vollumfänglich vom Kanton finanziert, sofern die Zielgruppe Lehrpersonen Sek II in der Ausschreibung erwähnt ist.
Für eine allfällige Mitfinanzierung von Weiterbildung über die Schule ist die Schulleitung zuständig.
Beratung
Kontakt
