Bei der Systemischen oder auch Neuen Autorität geht man herausfordernde Situationen mit Präsent-Sein an. Sie soll zu einer konstruktiven Beziehungsgestaltung und zur Verbesserung des Miteinanders führen. Was heisst das für die Leitungsrolle?
Steckbrief
- Abschluss
- Teilnahmebestätigung
- Unterrichtssprache(n)
- Deutsch
- Durchführungsort(e)
- Campus Brugg-Windisch
- Preis
- CHF 420.00
- Format
- Kurs
- Zielpublikum
- Schulleitende
- Finanzierung
- SO und AG
- Nummer
- 1-26.P-K-BB7135/01
Ziele und Nutzen
Wenn Schulleitungs- und Lehrpersonen im Umgang mit Kindern und Jugendlichen an ihre Grenzen stossen, zeigt der Ansatz der Systemischen Autorität neue Handlungsoptionen auf: Das Ziel ist es, durch Haltungsreflexionen das Umfeld so zu gestalten, dass es auch bei Herausforderungen nachhaltig tragfähig ist. Der Ansatz der Systemischen Autorität liefert die Antworten jedoch nicht rezeptartig – wie das manchmal gewünscht wird – sondern regt dazu an, dass Schulen darüber zu reflektieren beginnen, wie sie systemisch wirksam sein können.
In diesem Kurs vermitteln wir Ihnen die Grundideen der Systemischen Autorität, diskutieren diese und beleuchten sie kritisch. Der Kurs bietet Raum, um in den Austausch zu treten und über den konkreten Transfer in den eigenen Schulleitungsalltag nachzudenken. Am ersten Halbtag entwickeln Sie konkrete Ideen, mit denen Sie in Ihrem Führungsalltag experimentieren können. Am zweiten Halbtag reflektieren wir diese Erfahrungen und tauschen Best Practices aus.
Zielpublikum
Schulleitende
Dozierende
Marc Keller, Dozent Schule und Unterrichtsentwicklung PH FHNW
Simone Frey, Dozentin Supervision, Coaching und Organisationsberatung am Ressort Beratungsausbildung PH FHNW
Organisatorisches
Kostenanteil für Schulleitungspersonen Kanton SO: CHF 105.00
Preis
CHF 420.00
Finanzierung
Kanton AG: durch den Kanton finanziert
Volksschule im Kanton Aargau
Die Teilnahme wird für alle Personen, die im Geltungsbereich des Gesetzes über die Anstellung von Lehrpersonen (GAL) tätig sind, vollumfänglich vom Kanton finanziert.
Für eine allfällige Mitfinanzierung von Weiterbildung über kommunale Gelder ist die Schulleitung bzw. der Gemeinderat der jeweiligen Schule zuständig.
Mittelschule und Berufsfachschule im Kanton Aargau
Die Teilnahme wird für alle Personen, die im Geltungsbereich des Gesetzes über die Anstellung von Lehrpersonen (GAL) tätig sind, vollumfänglich vom Kanton finanziert, sofern die Zielgruppe Lehrpersonen Sek II in der Ausschreibung erwähnt ist.
Für eine allfällige Mitfinanzierung von Weiterbildung über die Schule ist die Schulleitung zuständig.
Kanton SO: Die Teilnehmenden bezahlen einen Teil der Kurskosten. Details in der Anmeldung
Der Kanton und die Gemeinde finanzieren einen variablen Teil der Kosten. Die Teilnehmenden bezahlen den verbleibenden Teil der Kosten.
Beratung
Kontakt

Sari Schneider
- Telefon
- +41 56 202 88 14
- sari.schneider@fhnw.ch