Die Fähigkeit, kleinste Einheiten im Sprachfluss bewusst wahrzunehmen, sich zu merken und abzurufen, gehört zu den Voraussetzungen für den Schriftspracherwerb. Der Kurs vermittelt fundiertes Wissen, wie Fachpersonen Kinder darin unterstützen können.
Steckbrief
- Abschluss
- Teilnahmebestätigung
- Nächster Start
- 3.6.2026
- Unterrichtssprache(n)
- Deutsch
- Durchführungsort(e)
- Olten
- Preis
- CHF 144.00
- Format
- Kurs
- Zielpublikum
- Logopäd*innen und Schulische Heilpädagog*innen
- Finanzierung
- AG und SO
- Nummer
- 4-26.P-K-BB1319/01
Ziele und Nutzen
Lesen und Schreiben lernen beginnt weit vor dem Verschriften erster Phoneme oder dem Erlesen erster Grapheme und Wörter. Unabdingbare Voraussetzung dafür ist, dass bedeutungsunterscheidende Merkmale unserer Sprache in den Fokus der Kinder geraten. Dies geschieht sehr früh im Spracherwerb.
Obwohl gewisse Laute sehr ähnlich tönen oder ähnlich gebildet werden und sich Grapheme in der Form oft gleichen, bedeuten sie nicht dasselbe, wenn wir sie sprachlich verwenden. Schon kleinste formale oder klangliche Unterschiede können einen grossen Bedeutungsunterschied machen.
Kinder lernen diese Fähigkeit oft nebenbei und scheinbar automatisch. Es gibt aber auch Kinder, die darin besondere Unterstützung brauchen. Der Kurs vermittelt fundiertes Fachwissen zur phonologischen Bewusstheit als Teil der phonologischen Informationsverarbeitung und zeigt den Zusammenhang zur späteren Lese- und Schreibkompetenz auf. Auch evidenzbasierte Methoden der Diagnostik, Therapie und Förderung sind Thema in diesem Kurs.
Zielpublikum
Logopäd*innen, Schulische Heilpädagog*innen
Dozierende
Katrin Remund, Dozentin für Kommunikationspartizipation und Sprachtherapie PH FHNW
Organisatorisches
Preis
CHF 144.00
Finanzierung
Kanton AG: durch den Kanton finanziert
Volksschule im Kanton Aargau
Die Teilnahme wird für alle Personen, die im Geltungsbereich des Gesetzes über die Anstellung von Lehrpersonen (GAL) tätig sind, vollumfänglich vom Kanton finanziert.
Für eine allfällige Mitfinanzierung von Weiterbildung über kommunale Gelder ist die Schulleitung bzw. der Gemeinderat der jeweiligen Schule zuständig.
Mittelschule und Berufsfachschule im Kanton Aargau
Die Teilnahme wird für alle Personen, die im Geltungsbereich des Gesetzes über die Anstellung von Lehrpersonen (GAL) tätig sind, vollumfänglich vom Kanton finanziert, sofern die Zielgruppe Lehrpersonen Sek II in der Ausschreibung erwähnt ist.
Für eine allfällige Mitfinanzierung von Weiterbildung über die Schule ist die Schulleitung zuständig.
Kanton SO: durch den Kanton und die Gemeinde finanziert
Der Kanton und die Gemeinde finanzieren das Angebot zu je 50%. Die Zustimmung der Schulleitung für den Kursbesuch gilt als Kostengutsprache für den Gemeindeanteil.
Beratung
Anmeldung
Phonologische BewusstheitPhonologische Bewusstheit
- Datum
- 3.6.2026
- Dauer
- Mi, 3.6.2026, 13:30–17:00 Uhr
- Ort
- Olten
- Anmeldeschluss
- 29.4.2026
- Anzahl Plätze
- 16
- Freie Plätze
- 2