Mathematik spricht eine eigene Sprache. Um sie zu verstehen, müssen die Fachbegriffe für die Schüler*innen greifbar und erlebbar sein.
Steckbrief
- Abschluss
- Teilnahmebestätigung
- Unterrichtssprache(n)
- Deutsch
- Durchführungsort(e)
- Campus Brugg-Windisch
- Preis
- CHF 288.00
- Format
- Kurs
- Zielpublikum
- Schulische Heilpädagog*innen, Lehrpersonen DaZ und Lehrpersonen Zyklus 1
- Finanzierung
- AG und SO
- Nummer
- 1-26.P-K-BB2307/01
Ziele und Nutzen
Sprache nimmt im Mathematikunterricht eine zentrale Rolle ein. Sie ist weit mehr als nur das Mittel zur Vermittlung von Fachbegriffen. Welche basalen Voraussetzungen braucht es, um dem Mathematikunterricht sprachlich folgen zu können?
In diesem Kurs lernen Sie Möglichkeiten kennen, wie mathematische Begriffe spielerisch eingeführt, geübt und gefestigt werden können. Im Zentrum des Kurses steht die Erarbeitung eines Mathematikwortschatzes sowie erfolgreiche Lösungsstrategien für Mathematikaufgaben.
Zielpublikum
Lehrpersonen DaZ, Schulische Heilpädagog*innen, Lehrpersonen Zyklus 1
Dozierende
Simone Isenring, Lehrperson Primarstufe / Schulische Heilpädagogin
Isabella Frey, Lehrperson Primarstufe
Organisatorisches
Preis
CHF 288.00
Finanzierung
Kanton AG: durch den Kanton finanziert
Volksschule im Kanton Aargau
Die Teilnahme wird für alle Personen, die im Geltungsbereich des Gesetzes über die Anstellung von Lehrpersonen (GAL) tätig sind, vollumfänglich vom Kanton finanziert.
Für eine allfällige Mitfinanzierung von Weiterbildung über kommunale Gelder ist die Schulleitung bzw. der Gemeinderat der jeweiligen Schule zuständig.
Mittelschule und Berufsfachschule im Kanton Aargau
Die Teilnahme wird für alle Personen, die im Geltungsbereich des Gesetzes über die Anstellung von Lehrpersonen (GAL) tätig sind, vollumfänglich vom Kanton finanziert, sofern die Zielgruppe Lehrpersonen Sek II in der Ausschreibung erwähnt ist.
Für eine allfällige Mitfinanzierung von Weiterbildung über die Schule ist die Schulleitung zuständig.
Kanton SO: durch den Kanton und die Gemeinde finanziert
Der Kanton und die Gemeinde finanzieren das Angebot zu je 50%. Die Zustimmung der Schulleitung für den Kursbesuch gilt als Kostengutsprache für den Gemeindeanteil.