Der Deutscherwerb von mehrsprachigen Kindern fällt im Schulalltag oft auf. Dies kann unterschiedliche Ursachen haben. Im interdisziplinären Austausch kann geklärt werden, ob ein Kind Sprachförderung oder Sprachtherapie (Logopädie) benötigt.
Steckbrief
- Abschluss
- Teilnahmebestätigung
- Nächster Start
- 28.8.2026
- Unterrichtssprache(n)
- Deutsch
- Durchführungsort(e)
- Olten
- Preis
- CHF 288.00
- Format
- Kurs
- Zielpublikum
- Schulische Heilpädagog*innen, Lehrpersonen Zyklus 1, Logopäd*innen und Lehrpersonen DaZ
- Finanzierung
- SO und AG
- Nummer
- 4-26.P-K-BB1324/01
Ziele und Nutzen
Der Deutscherwerb von mehrsprachigen Kindern wird von verschiedenen Einflussfaktoren geprägt. Dies führt zu unterschiedlichen Erwerbsverläufen. In dieser Weiterbildung zeigen wir Ihnen anhand von Fallbeispielen und auf der Grundlage von aktuellen Forschungsergebnissen die Unterschiede zwischen einem unauffälligen und auffälligen Deutscherwerb auf und besprechen die Merkmale einer Sprachentwicklungsstörung bei Mehrsprachigkeit.
Darauf aufbauend diskutieren wir ein Schema, das für die Zusammenarbeit zwischen Lehrpersonen, DaZ-Lehrpersonen, heilpädagogischen sowie logopädischen Fachpersonen genutzt werden kann, um den Unterstützungsbedarf von mehrsprachigen Kindern mit einem auffälligen Deutscherwerb zu klären. Der Austausch in Kleingruppen ermöglicht den Transfer des Besprochenen in die Praxis.
Zielpublikum
Lehrpersonen DaZ, Logopäd*innen, Schulische Heilpädagog*innen, Lehrpersonen Zyklus 1
Dozierende
Judith Häusermann, Logopädin / freischaffende Dozentin
Organisatorisches
Preis
CHF 288.00
Finanzierung
Kanton AG: durch den Kanton finanziert
Volksschule im Kanton Aargau
Die Teilnahme wird für alle Personen, die im Geltungsbereich des Gesetzes über die Anstellung von Lehrpersonen (GAL) tätig sind, vollumfänglich vom Kanton finanziert.
Für eine allfällige Mitfinanzierung von Weiterbildung über kommunale Gelder ist die Schulleitung bzw. der Gemeinderat der jeweiligen Schule zuständig.
Mittelschule und Berufsfachschule im Kanton Aargau
Die Teilnahme wird für alle Personen, die im Geltungsbereich des Gesetzes über die Anstellung von Lehrpersonen (GAL) tätig sind, vollumfänglich vom Kanton finanziert, sofern die Zielgruppe Lehrpersonen Sek II in der Ausschreibung erwähnt ist.
Für eine allfällige Mitfinanzierung von Weiterbildung über die Schule ist die Schulleitung zuständig.
Kanton SO: durch den Kanton und die Gemeinde finanziert
Der Kanton und die Gemeinde finanzieren das Angebot zu je 50%. Die Zustimmung der Schulleitung für den Kursbesuch gilt als Kostengutsprache für den Gemeindeanteil.
Beratung
Anmeldung
Unterscheidung von Förder- und TherapiebedarfUnterscheidung von Förder- und Therapiebedarf
- Datum
- 28.8.2026
- Dauer
- Fr, 28.8.2026, 08:30–16:45 Uhr
- Ort
- Olten
- Anmeldeschluss
- 24.7.2026
- Anzahl Plätze
- 25
- Freie Plätze
- 5