Myofunktionelle Therapie (MFT) ist in aller Munde – was kann ich konkret tun, wenn ich einen Verdacht hege? Was sage ich den Angehörigen und dem Kieferorthopäden bzw. der Kieferorthopädin? Der Kurs unterstützt Sie dabei, MFT mit Kopf, Hand und Herz zu verstehen und anzuwenden (inklusive Materialien).
Steckbrief
- Abschluss
- Teilnahmebestätigung
- Unterrichtssprache(n)
- Deutsch
- Durchführungsort(e)
- Olten
- Preis
- CHF 432.00
- Format
- Kurs
- Zielpublikum
- Logopäd*innen
- Finanzierung
- AG und SO
- Nummer
- 4-26.P-K-BB1317/01
Ziele und Nutzen
Orofaziale Myofunktionelle Störungen (OMS) und Myofunktionelle Therapie (MFT) sind zwei Modewörter. Sie wissen, dass es diese Symptome zu berücksichtigen gilt, sind sich aber unsicher, was zu tun ist (Diagnostik, Therapie, Beratung, Zusammenarbeit)? Dieser Kurs geht den beiden Begriffen in eineinhalb Tagen einfach und konkret nach.
Im Kurs lernen Sie die Leitsymptome kennen, sie zu diagnostizieren und zu behandeln. Dabei spielt der Paradigmenwechsel in der MFT eine wichtige Rolle: Was ist die «Ruheweichteilbeziehung» und wie erreiche ich Mundschluss und Nasenatmung? Und warum sind Zunge und Schlucken nicht mehr das primäre Ziel?
Ich zeige den Einsatz von spezifischen Materialien wie LAX VOX®, Mundtapes, Myomunchee, Froggy Mouth oder Myospots u.a.m. sowie speziell Übungen zur Förderung der Nasenatmung.
Nach dem Kurs sitzen Sie dezidierter vor den Katalogen mit MFT-Materialien und fühlen sich im Umgang mit dem Thema OMS/MFT sicherer.
Zielpublikum
Logopäd*innen
Dozierende
Sibylle Wyss-Oeri, Logopädin / MAS CFKSc
Organisatorisches
Preis
CHF 432.00
Finanzierung
Kanton AG: durch den Kanton finanziert
Volksschule im Kanton Aargau
Die Teilnahme wird für alle Personen, die im Geltungsbereich des Gesetzes über die Anstellung von Lehrpersonen (GAL) tätig sind, vollumfänglich vom Kanton finanziert.
Für eine allfällige Mitfinanzierung von Weiterbildung über kommunale Gelder ist die Schulleitung bzw. der Gemeinderat der jeweiligen Schule zuständig.
Mittelschule und Berufsfachschule im Kanton Aargau
Die Teilnahme wird für alle Personen, die im Geltungsbereich des Gesetzes über die Anstellung von Lehrpersonen (GAL) tätig sind, vollumfänglich vom Kanton finanziert, sofern die Zielgruppe Lehrpersonen Sek II in der Ausschreibung erwähnt ist.
Für eine allfällige Mitfinanzierung von Weiterbildung über die Schule ist die Schulleitung zuständig.
Kanton SO: durch den Kanton und die Gemeinde finanziert
Der Kanton und die Gemeinde finanzieren das Angebot zu je 50%. Die Zustimmung der Schulleitung für den Kursbesuch gilt als Kostengutsprache für den Gemeindeanteil.