Im Kanton Aargau verantworten die Schulleitenden den Einsatz der zugeteilten Ressourcen. Die Gestaltungsmöglichkeiten der Schulleitungen bei der Verwendung der Ressourcierung ist dabei vielfältig und hat sich in den letzten Jahren weiterentwickelt. Auf was ist zu achten und welche Varianten haben sich bewährt?
Steckbrief
- Abschluss
- Teilnahmebestätigung
- Nächster Start
- 15.9.2026
- Unterrichtssprache(n)
- Deutsch
- Durchführungsort(e)
- Campus Brugg-Windisch
- Preis
- CHF 210.00
- Format
- Kurs
- Zielpublikum
- Schulleitende
- Finanzierung
- AG
- Nummer
- 1-26.P-K-BB7139/01
Ziele und Nutzen
Im Kanton Aargau verantworten die Schulleitenden den Einsatz der zugeteilten Ressourcen für die Pensenplanung (Ressourcierung). In den letzten Jahren haben sich vielfältige Modelle entwickelt und Good Practices herauskristallisiert. In diesem Kurs gehen wir der Frage nach den Möglichkeiten einer wirksamen Ressourcierung in den Zyklen 1 und 2 nach.
Konkrete Beispiele aus der Praxis und Erfahrungsberichte geben einen Einblick in verschiedene Schulen und in ihren Umgang mit den zugeteilten Ressourcen. Gemeinsam erarbeiten wir Ihre konkreten Fragestellungen und bearbeiten die Ausgestaltung des Handlungsspielraums.
Hinweis: Für den Zyklus 3 findet am Nachmittag ein Kurs statt.
Zielpublikum
Schulleitende
Dozierende
Verena von Atzigen, Dozentin Führung und Qualitätsmanagement PH FHNW
Roland Bolt, Leitung Fachbereich Ressourcen, BKS Abteilung Volksschule Kt. Aargau
Organisatorisches
Kostenanteil für Schulleitungspersonen Kanton SO: CHF 210.00
Preis
CHF 210.00
Finanzierung
Kanton AG: durch den Kanton finanziert
Volksschule im Kanton Aargau
Die Teilnahme wird für alle Personen, die im Geltungsbereich des Gesetzes über die Anstellung von Lehrpersonen (GAL) tätig sind, vollumfänglich vom Kanton finanziert.
Für eine allfällige Mitfinanzierung von Weiterbildung über kommunale Gelder ist die Schulleitung bzw. der Gemeinderat der jeweiligen Schule zuständig.
Mittelschule und Berufsfachschule im Kanton Aargau
Die Teilnahme wird für alle Personen, die im Geltungsbereich des Gesetzes über die Anstellung von Lehrpersonen (GAL) tätig sind, vollumfänglich vom Kanton finanziert, sofern die Zielgruppe Lehrpersonen Sek II in der Ausschreibung erwähnt ist.
Für eine allfällige Mitfinanzierung von Weiterbildung über die Schule ist die Schulleitung zuständig.
Beratung
Kontakt

Sari Schneider
- Telefon
- +41 56 202 88 14
- sari.schneider@fhnw.ch
Anmeldung
Wirksame Ressourcierung im Kanton Aargau (Zyklen 1 und 2)Wirksame Ressourcierung im Kanton Aargau (Zyklen 1 und 2)
- Datum
- 15.9.2026
- Dauer
- Di, 15.9.2026, 08:30–12:00 Uhr
- Ort
- Campus Brugg-Windisch
- Anmeldeschluss
- 11.8.2026
- Anzahl Plätze
- 26
- Freie Plätze
- 26