In diesem Kurs lernen Sie, wie Sie als Assistenzperson Kinder und Jugendliche in Regelklassen begleiten und sie in Kooperation mit allen am Unterricht Beteiligten unterstützen können.
Steckbrief
- Abschluss
- Teilnahmebestätigung
- Nächster Start
- 27.5.2026
- Unterrichtssprache(n)
- Deutsch
- Durchführungsort(e)
- Campus Brugg-Windisch
- Preis
- CHF 288.00
- Format
- Kurs
- Zielpublikum
- Assistenzpersonen
- Finanzierung
- AG
- Nummer
- 1-26.P-K-BB1412/04
Ziele und Nutzen
Schulen haben die Möglichkeit, für bestimmte Aufgaben Assistenzpersonen einzustellen. Assistenzpersonen erfüllen Aufgaben, die sich deutlich von denjenigen der Lehrperson unterscheiden. Ihre Aufgabe besteht in der Beaufsichtigung von Gruppen- und Einzelarbeiten und in der Begleitung von einzelnen Kindern beim Bestreben nach Selbständigkeit und sozialer Teilhabe.
Assistenzpersonen bringen unterschiedliche berufliche Hintergründe und Erfahrungen mit. Konzepte für diese Arbeit liegen nicht immer vor und die Assistenzpersonen definieren ihre Arbeit in Abhängigkeit von Kind, Klasse, Lehrpersonen, Institution, Eltern und eigenen Grenzen und Möglichkeiten. Für ein Gelingen von Integration und Teilhabe sind Beziehungsgestaltung und Kooperationen wichtig. Dazu braucht es die Klärung der Rollen und das Wissen über die Kooperation aller Beteiligten.
Die Teilnehmenden erhalten in diesem Kurs fachliche Inputs zu den wesentlichen Themen und tauschen sich über ihre Erfahrungen und Bedürfnisse aus.
Zielpublikum
Assistenzpersonen
Dozierende
Barbara Haller, Dozentin für Integrative Pädagogik PH FHNW
Organisatorisches
Der Kurs ist konzipiert für Personen, die bereits eine Anstellung als Assistenzperson haben. Er lebt vom Erfahrungsaustausch und dem Einbringen von Fallbeispielen der Teilnehmenden.
Preis
CHF 288.00
Finanzierung
Kanton AG: durch den Kanton finanziert
Volksschule im Kanton Aargau
Die Teilnahme wird für alle Personen, die im Geltungsbereich des Gesetzes über die Anstellung von Lehrpersonen (GAL) tätig sind, vollumfänglich vom Kanton finanziert.
Für eine allfällige Mitfinanzierung von Weiterbildung über kommunale Gelder ist die Schulleitung bzw. der Gemeinderat der jeweiligen Schule zuständig.
Mittelschule und Berufsfachschule im Kanton Aargau
Die Teilnahme wird für alle Personen, die im Geltungsbereich des Gesetzes über die Anstellung von Lehrpersonen (GAL) tätig sind, vollumfänglich vom Kanton finanziert, sofern die Zielgruppe Lehrpersonen Sek II in der Ausschreibung erwähnt ist.
Für eine allfällige Mitfinanzierung von Weiterbildung über die Schule ist die Schulleitung zuständig.
Beratung
Kontakt

Anmeldung
Grundkurs für AssistenzpersonenGrundkurs für Assistenzpersonen
- Datum
- 27.5.2026–10.6.2026
- Dauer
- Mi, 27.5.2026, 13:30–17:00 Uhr
Mi, 10.6.2026, 13:30–17:00 Uhr - Ort
- Campus Brugg-Windisch
- Anmeldeschluss
- 22.4.2026
- Anzahl Plätze
- 20
- Hinweise
- Die maximale Teilnehmenden-Zahl ist erreicht. Sie können sich jedoch trotzdem anmelden und auf die Warteliste setzen lassen.