Den Rahmen für den Begleiteten Berufseinstieg bilden spezielle Anstellungsbedingungen, zu denen auch das Mentorat Begleiteter Berufseinstieg gehört. Die Studierenden sind dafür verantwortlich, eine den Anstellungsbedingungen entsprechende Anstellung zu finden. Die anstellende Schulleitung verantwortet die Umsetzung der Anstellungsbedingungen und die Organisation von Mentor*in Begleiteter Berufseinstieg und Praxislehrperson. Mentor*in Begleiteter Berufseinstieg und Praxislehrperson sind zwei unterschiedliche Funktionsrollen, die im Begleiteten Berufseinstieg getrennt geregelt sind. Das Finden einer passenden Anstellung ist zwingend notwendig, um in der Studienvariante Quereinstieg weiterstudieren zu können.
Begleiteter Berufseinstieg – Anstellung an der Schule, Pädagogische Hochschule FHNW
An der PH FHNW können Studierende in der Studienvariante Quereinstieg bereits während ihrer Ausbildung einen zweijährigen Begleiteten Berufseinstieg beginnen.
Pädagogische Hochschule
Hier erfahren Sie, wie die Stellensuche abläuft und was die Anstellungsbedingungen sind.
Hier erfahren Sie, wie Sie jemanden im Begleiteten Berufseinstieg anstellen können.
Hier erfahren Sie, wie Sie in diesen beiden Rollen Studierende an Ihrer Schule begleiten.
