Den Rahmen für den Begleiteten Berufseinstieg bilden spezielle Anstellungsbedingungen, zu denen auch das Mentorat Begleiteter Berufseinstieg gehört.
Die PH FHNW garantiert keine Anstellung, die Studierenden sind selbst dafür verantwortlich, eine den Anstellungsbedingungen entsprechende Anstellung zu finden.
Die anstellende Schulleitung verantwortet die Umsetzung der Anstellungsbedingungen und die Organisation von Mentor*in Begleiteter Berufseinstieg und Praxislehrperson. Mentor*in Begleiteter Berufseinstieg und Praxislehrperson sind zwei unterschiedliche Funktionsrollen, die im Begleiteten Berufseinstieg getrennt geregelt sind. Das Finden einer passenden Anstellung ist zwingend notwendig, um in der Studienvariante Quereinstieg weiterstudieren zu können.
