Auch wenn Sie nicht über die formalen Zulassungsbedingungen verfügen, haben Sie die Möglichkeit zu den Studiengängen Kindergarten-/Unterstufe und Primarstufe zugelassen zu werden - dies dank der Ergänzungsprüfung Niveau Fachmaturität Pädagogik.
Zulassung zur Ergänzungsprüfung
Zur Ergänzungsprüfung zugelassen wird, wer eine der folgenden formalen Bedingungen erfüllt:
- Berufsmaturität oder
- Fachmaturität oder
- anerkannter Fachmittelschulausweis¹ oder
- Diplom einer anerkannten Handelsmittelschule oder
- eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) mit anschliessender Berufserfahrung von 200 Stellenprozenten innerhalb von 7 Jahren (nachzuweisen mittels Formular und entsprechenden Dokumenten (bspw. Arbeitszeugnisse))
¹ Inhaberinnen und Inhaber des Fachmittelschulausweises für das Berufsfeld Pädagogik, die an einer kantonalen Fachmittelschule eine anerkannte Fachmaturität für das Berufsfeld Pädagogik erwerben können, werden nicht zur Ergänzungsprüfung zugelassen.
Reduzierte Ergänzungsprüfung
Personen mit einer abgeschlossenen Berufsmaturität oder Fachmaturität (nicht Pädagogik) können eine reduzierte Ergänzungsprüfung Niveau Fachmaturität Pädagogik absolvieren. Dabei werden je nach Ausrichtung der absolvierten Maturität einzelne Prüfungsfächer aus der Berufs- oder Fachmaturität angerechnet bzw. erlassen. In diesen Fächern muss dann im Rahmen der Ergänzungsprüfung keine Prüfung mehr absolviert werden.
Berufsmaturität Natur, Landschaft und Lebensmittel
Berufsmaturität Technik, Architektur und Life Sciences
Berufsmaturität Gestaltung und Kunst
Berufsmaturität Wirtschaft und Dienstleistungen
Berufsmaturität Gesundheit und Soziales
Fachmaturität (nicht Pädagogik)
Modalitäten der reduzierten Ergänzungsprüfung
Für die reduzierte Ergänzungsprüfung Niveau Fachmaturität Pädagogik gelten folgende Voraussetzungen und Modalitäten:
Modalitäten
Bei Fragen zur reduzierten Ergänzungsprüfung wenden Sie sich bitte an die Zentrale Studienadministration zulassung-anerkennung.ph@fhnw.ch.
Anerkennung Sprachzertifikat – Dispens Fremdsprachenprüfung
Sie können sich von der Fremdsprachenprüfung dispensieren lassen, wenn Sie ein international anerkanntes Sprachzertifikat mindestens Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) vorlegen können. Zum Beispiel Englisch: First Certificate in English (FCE); Französisch: Diplôme d‘Etudes en Langue Française (DELF B2).
Diese Dispensation betrifft nur die Ergänzungsprüfung und hat keinen Einfluss auf die Wahl der Fremdsprache im Studium an der PH FHNW.
Falls Sie sich von der Fremdsprachenprüfung dispensieren lassen, wird Ihre Punktezahl gemäss den Empfehlungen der Eidgenössischen Berufsmaturitätskonferenz in eine Note umgerechnet.
Umrechnungstabellen Fremdsprachenzertifikate
Prüfungsanforderungen und Musterprüfungen
Bei der Ergänzungsprüfung werden Kompetenzen und Fähigkeiten gemäss EDK-Richtlinien für die Fachmaturität im Berufsfeld Pädagogik überprüft.
Prüfungsaufbau
Bestehensnormen
Nachteilsausgleich
Prüfungstermine
Die Ergänzungsprüfungen finden in den Kalenderwochen 18 bis 21 statt.
Die genauen Prüfungstermine der Ergänzungsprüfung 2026 werden sobald wie möglich veröffentlicht.
Ergänzungsprüfung mit freiwilligem Vorkurs
Termine und Gesuch
Es ist erfahrungsgemäss anspruchsvoll, die Ergänzungsprüfung ohne Vorkurs zu absolvieren. Am ehesten gelingt dies Personen, die einen frischen schulischen Hintergrund mitbringen. An der Kantonsschule Olten und an der Aargauischen Maturitätsschule für Erwachsene in Aarau werden spezielle Kurse zur Vorbereitung auf die Ergänzungsprüfung angeboten.
Bezüglich der abweichenden Zulassungsbedingungen zum Vorkurs kompakt wenden Sie sich bitte an die Aargauische Maturitätsschule für Erwachsene (AME).
Aargauische Maturitätsschule für Erwachsene AME
Kantonsschule Olten
- Vorkurs (Website). Anmeldefenster jeweils ab der zweiten Januar-Woche bis zum 1. März
Der Anmeldung beim Vorkursanbieter ist eine Zulassungsbestätigung von der Pädagogischen Hochschule FHNW beizulegen.
Ergänzungsprüfung ohne Vorkurs
Gültigkeit der Ergänzungsprüfung
Eine bestandene Ergänzungsprüfung Niveau Fachmaturität Pädagogik gilt solange als Studienberechtigungsausweis, wie sich die Ergänzungsprüfung nicht wesentlich ändert (vgl. Ziffer 8 Abs. 4 der Richtlinien zur Ergänzungsprüfung Äquivalenznachweis Fachmaturität Pädagogik für die Zulassung zu den Studiengängen Kindergarten-/Unterstufe (Kindergarten und Primarklassen 1 bis 3) und Primarstufe an der Pädagogischen Hochschule (PH) FHNW (111.1.06))
Zwei Zugangswege für Personen über 27
Personen über 27 haben die Möglichkeit, die Zulassung an die PH FHNW anstatt über die Ergänzungsprüfung über das Zulassungsverfahren «sur dossier» zu erreichen. Beide Zulassungswege haben ihre Vor- und Nachteile.
Zulassungsverfahren «sur dossier» | Ergänzungsprüfung mit Vorkurs | Ergänzungsprüfung ohne Vorkurs | |
Vorteile |
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Nachteile |
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Kontakt und FAQ
Bei Fragen zur Ergänzungsprüfung steht Ihnen die Zentrale Studienadministration gerne zur Verfügung:
zulassung-anerkennung.ph@fhnw.ch
FAQ Ergänzungsprüfung (PDF)